hier: Radwege in ökologisch sensiblen Bereichen
Dem Sachbericht der Verwaltung wird hiermit zugestimmt. Der Antrag der Fraktion Gründe Liste Nr. 059/2017 vom 25.05.2017 gilt hiermit auch in Punkt 2 als bearbeitet.
Sachbericht
Laut Punkt 2 des
Fraktionsantrags sind die Vor- und Nachteile, die aktuellen Erkenntnisse über
die ökologischen Auswirkungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie „Best
Practice“-Beispiele zum Themenkomplex „Radwege in ökologisch sensiblen
Bereichen“ darzustellen.
In gemeinsamer
Abstimmung seitens des Umweltamtes in seiner Funktion als Naturschutzbehörde
und des Tiefbauamtes als Wegebaulastträger ist hierzu folgender Sachverhalt
mitzuteilen:
Allgemein:
Radfahren hat
gegenüber dem motorisierten Fahren sehr viele Vorteile für die Umwelt, wobei
dennoch beim Wegebau vieles zu beachten ist, um den Belangen des Naturschutzes
gerecht zu werden. Durch Nutzungsintensivierung und Bebauung werden Naturräume
immer kleiner, folglich gibt es immer weniger unbebaute und von Wegen
unzerschnittene Räume. Dies stellt ein großes Problem für den Biotopverbund und
die Überlebensfähigkeit vieler Tier- und Pflanzenarten dar.
Von erheblicher
Bedeutung ist dabei zunächst die Trassenwahl, da z.B. jeder Weg Störungen für
die Lebenswelten der frei lebenden Tiere mit sich bringt und
störungsempfindliche Arten u.U. verdrängt werden. Eine weitere wichtige Größe
ist der Regelquerschnitt und die damit verbundene Befestigungsbreite; je
breiter der Weg, desto schwieriger für Kleintiere und Insekten diesen zu
überwinden.
Wegebelag:
Im Stadtgebiet von
Erlangen werden für die Befestigung der Wege überwiegend zwei Beläge verwendet.
Zum einen
wassergebundene Decken, die aus verschiedenen Splitt-Sand-Gemischen bestehen
und durch Verdichtung einen regelkonformen, tragfähigen und langlebigen Belag
bilden. Vorteile sind deren natürliche Optik, geringere Erhitzung, eine bessere
Überwindbarkeit für Kleingetier, weniger Probleme mit Baumwurzeln sowie ein
etwas geringerer Herstellungspreis. Nachteile für den Radverkehr ist der je
nach Korngröße des Belages größere Rollwiderstand sowie die bei Nässe
entstehende Matsch- und Pfützenbildung. Für den Wegebaulastträger ergibt sich
ein höherer Unterhaltsaufwand, insbesondere bei möglicher Wegenutzung durch den
landwirtschaftlichen Verkehr.
Zum anderen
bituminöse Beläge, die eine versiegelte, glatte Oberfläche bilden, auf der das
Regenwasser schnell abläuft. Die bituminöse Decke heizt schneller auf und wirkt
somit für Kleingetier als Barriere. Beim Einbau kann weniger flexibel auf den
Schutz vorhandener Wurzeln geachtet werden. Die Herstellungskosten sind im
Vergleich zu wassergebundenen Belägen höher, die Unterhaltskosten wegen
minderem Anfall dafür geringer. Das Landschaftsbild erfährt durch das naturferne
Material eine gewisse Beeinträchtigung. Für den Radfahrer bietet der Belag
einen besseren Komfort und einen Schnelligkeitsgewinn, der mitunter jedoch zu
Konflikten mit Fußgängern führen kann.
Rechtliche
Rahmenbedingungen:
Der Wegebau wie auch
–ausbau stellt einen Eingriff dar, der eine Eingriffsregelung nach den
§§13 ff des Bundesnaturschutzgesetzes hervorruft. Demnach sind
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Ist dies
nicht nachweisbar oder möglich, sind Kompensationen erforderlich. Die
bayerische Kompensationsverordnung legt für Rad-/Fußwege und land- und
forstwirtschaftliche Wege folgende Typen/Wertpunkte fest:
V31, versiegelt mit
wasserundurchlässiger Beton-, Asphalt-, Pflasterdecke = 0 Punkte
V32, befestigt mit
wasserdurchlässiger Pflasterdecke, geschottert oder wassergebunden = 1 Punkt
V331, befestigte
Wege, mit offenem Boden, nicht bewachsen = 2 Punkte
V332, wie vor,
jedoch bewachsen = 3 Punkte.
Daraus ersichtlich
ist die unterschiedliche Wertigkeit des Wegeausbaues im Biotopwertverfahren,
die bei versiegelter Bauweise gänzlich entfällt.
Im Erlanger
Stadtgebiet gilt zudem auch die Erlaubnispflicht für den Wegeausbau in den
jeweiligen Landschaftsschutzgebieten.
Als „Best Practice“-Beispiel mit Bedeutung für den Radverkehr können ohne abschließende Aufzählung der Holzweg, der Silbergrasweg, die Wege im Bachgrabental östlich der Bunsenstraße, der Martinsweg, der Weg am Waldrand der Ebrardstraße mit vorhandenen wassergebundenen Belägen genannt werden. Die Entscheidungen über die jeweilige Belagsart werden dabei auf der Grundlage von Bebauungs- bzw. Ausbauplänen seitens der Verwaltung vorgeschlagen und von den Stadtratsgremien getroffen.
Anlagen: Protokollvermerk 19.09.2018
Fraktionsantrag
059/2017