Betreff
Fraktionsantrag Nr. 059/2017 Punkt 2 der Fraktion Grüne Liste
hier: Radwege in ökologisch sensiblen Bereichen
Vorlage
66/288/2018
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Dem Sachbericht der Verwaltung wird hiermit zugestimmt. Der Antrag der Fraktion Gründe Liste Nr. 059/2017 vom 25.05.2017 gilt hiermit auch in Punkt 2 als bearbeitet.


Sachbericht

 

Laut Punkt 2 des Fraktionsantrags sind die Vor- und Nachteile, die aktuellen Erkenntnisse über die ökologischen Auswirkungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie „Best Practice“-Beispiele zum Themenkomplex „Radwege in ökologisch sensiblen Bereichen“ darzustellen.

In gemeinsamer Abstimmung seitens des Umweltamtes in seiner Funktion als Naturschutzbehörde und des Tiefbauamtes als Wegebaulastträger ist hierzu folgender Sachverhalt mitzuteilen:

 

Allgemein:

Radfahren hat gegenüber dem motorisierten Fahren sehr viele Vorteile für die Umwelt, wobei dennoch beim Wegebau vieles zu beachten ist, um den Belangen des Naturschutzes gerecht zu werden. Durch Nutzungsintensivierung und Bebauung werden Naturräume immer kleiner, folglich gibt es immer weniger unbebaute und von Wegen unzerschnittene Räume. Dies stellt ein großes Problem für den Biotopverbund und die Überlebensfähigkeit vieler Tier- und Pflanzenarten dar.

Von erheblicher Bedeutung ist dabei zunächst die Trassenwahl, da z.B. jeder Weg Störungen für die Lebenswelten der frei lebenden Tiere mit sich bringt und störungsempfindliche Arten u.U. verdrängt werden. Eine weitere wichtige Größe ist der Regelquerschnitt und die damit verbundene Befestigungsbreite; je breiter der Weg, desto schwieriger für Kleintiere und Insekten diesen zu überwinden.

 

Wegebelag:

Im Stadtgebiet von Erlangen werden für die Befestigung der Wege überwiegend zwei Beläge verwendet.

Zum einen wassergebundene Decken, die aus verschiedenen Splitt-Sand-Gemischen bestehen und durch Verdichtung einen regelkonformen, tragfähigen und langlebigen Belag bilden. Vorteile sind deren natürliche Optik, geringere Erhitzung, eine bessere Überwindbarkeit für Kleingetier, weniger Probleme mit Baumwurzeln sowie ein etwas geringerer Herstellungspreis. Nachteile für den Radverkehr ist der je nach Korngröße des Belages größere Rollwiderstand sowie die bei Nässe entstehende Matsch- und Pfützenbildung. Für den Wegebaulastträger ergibt sich ein höherer Unterhaltsaufwand, insbesondere bei möglicher Wegenutzung durch den landwirtschaftlichen Verkehr.

Zum anderen bituminöse Beläge, die eine versiegelte, glatte Oberfläche bilden, auf der das Regenwasser schnell abläuft. Die bituminöse Decke heizt schneller auf und wirkt somit für Kleingetier als Barriere. Beim Einbau kann weniger flexibel auf den Schutz vorhandener Wurzeln geachtet werden. Die Herstellungskosten sind im Vergleich zu wassergebundenen Belägen höher, die Unterhaltskosten wegen minderem Anfall dafür geringer. Das Landschaftsbild erfährt durch das naturferne Material eine gewisse Beeinträchtigung. Für den Radfahrer bietet der Belag einen besseren Komfort und einen Schnelligkeitsgewinn, der mitunter jedoch zu Konflikten mit Fußgängern führen kann.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Der Wegebau wie auch –ausbau stellt einen Eingriff dar, der eine Eingriffsregelung nach den
§§13 ff des Bundesnaturschutzgesetzes hervorruft. Demnach sind Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden. Ist dies nicht nachweisbar oder möglich, sind Kompensationen erforderlich. Die bayerische Kompensationsverordnung legt für Rad-/Fußwege und land- und forstwirtschaftliche Wege folgende Typen/Wertpunkte fest:

 

V31, versiegelt mit wasserundurchlässiger Beton-, Asphalt-, Pflasterdecke = 0 Punkte

V32, befestigt mit wasserdurchlässiger Pflasterdecke, geschottert oder wassergebunden = 1 Punkt

V331, befestigte Wege, mit offenem Boden, nicht bewachsen = 2 Punkte

V332, wie vor, jedoch bewachsen = 3 Punkte.

 

Daraus ersichtlich ist die unterschiedliche Wertigkeit des Wegeausbaues im Biotopwertverfahren, die bei versiegelter Bauweise gänzlich entfällt.

 

Im Erlanger Stadtgebiet gilt zudem auch die Erlaubnispflicht für den Wegeausbau in den jeweiligen Landschaftsschutzgebieten.

 

Als „Best Practice“-Beispiel mit Bedeutung für den Radverkehr können ohne abschließende Aufzählung der Holzweg, der Silbergrasweg, die Wege im Bachgrabental östlich der Bunsenstraße, der Martinsweg, der Weg am Waldrand der Ebrardstraße mit vorhandenen wassergebundenen Belägen genannt werden. Die Entscheidungen über die jeweilige Belagsart werden dabei auf der Grundlage von Bebauungs- bzw. Ausbauplänen seitens der Verwaltung vorgeschlagen und von den Stadtratsgremien getroffen.

 


Anlagen:        Protokollvermerk 19.09.2018
                        Fraktionsantrag 059/2017