Betreff
Gewährung einer Prämie für freiwillig erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im Feuerwehrdienst gemäß Art. 99b BayBesG
Vorlage
112/116/2018
Aktenzeichen
III/112
Art
Beschlussvorlage

Die Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamten der Ständigen Wache der Stadt Erlangen erhalten eine Prämie für die freiwillig erhöhte wöchentliche Arbeitszeit nach Art. 99b des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG).

 

Die Prämie soll

-          2019 je   6, -- €

-          2020 je 12, -- €

-     ab 2021 je 18, -- € 

pro geleisteter 24-Stunden-Schicht betragen


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Dienststellenpersonalrat der Ständigen Wache der Stadt Erlangen beantragte bereits im Oktober 2017 eine Umsetzung des Art. 99b BayBesG bei der Stadt Erlangen.

Nachdem in den beiden großen Nachbarstädten der Städteachse mittlerweile die im Antrag dargestellte Regelung beschlossen wurde, wird vorgeschlagen für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Erlangen in gleicher Weise von der Regelung Gebrauch zu machen.

 

Die seit September 2007 geltenden Regelungen des § 2 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitszeitverordnung (BayAzV) tragen europarechtlichen Bestimmungen Rechnung, wonach die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Mehrarbeit und Bereitschaftsdienste im Jahresdurchschnitt auf grundsätzlich 48 Stunden zu begrenzen ist. Auf freiwilliger Basis kann unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes weiterhin ein Arbeitsmodell mit max. 56 Stunden vereinbart werden (Opt-Out Regelung des § 4 Abs. 2 AzV). Die Ständige Wache der Stadt Erlangen hat von diesem Modell Gebrauch gemacht und mit den Beamten und Beamtinnen der Feuerwehr Opt-Out Vereinbarungen abgeschlossen. Durch diese Opt-Out Vereinbarungen beträgt die jahresdurchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in Erlangen derzeit 52,32 Stunden. In Bayern wurde mit Art. 99b BayBesG eine weitere Möglichkeit geschaffen, durch Zahlung von Prämien, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwerbeamten zu honorieren.

Die Prämie soll als Anerkennung für das große Engagement der Einsatzkräfte in Erlangen geleistet werden und dient darüber hinaus zur Stabilisierung des opt-out-Modells für die Zukunft.


 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamten der Ständigen Wache der Stadt Erlangen erhalten eine Prämie für die freiwillig erhöhte wöchentliche Arbeitszeit nach Art. 99b des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) ab dem 01.01.2019.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die entsprechenden Prämienzahlungen erfolgen nach Auswertung und Nennung der jeweilig geleisteten 24-Stunden-Dienste.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Prämienzahlungen belasten den städtischen Haushalt voraussichtlich im Jahr 2019 mit ca. 35.000 €, 2020 ca. 70.000 € und ab 2021 mit ca. bis zu 110.000 € pro Jahr.

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt