Schutzstreifen für Radfahrer entlang der Fürther Straße
In der Fürther Straße zwischen Äußere Brucker Straße und Felix-Klein-Straße ist ein Schutzstreifen in Fahrtrichtung Süden einzurichten.
Der Antrag aus der Bürgerversammlung Bruck ist abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aus der Bürgerversammlung Bruck am 19.04.2018 liegt das Anliegen zur Einrichtung eines Schutzstreifens in der Fürther Straße in oben genanntem Abschnitt in Fahrtrichtung Norden vor. Begründet wurde das Anliegen mit Gefahrensituationen, welche durch auf dem Gehweg in beide Richtungen fahrende Radfahrer entstehen. Das Befahren des Gehwegs ist an diesem Abschnitt generell nicht erlaubt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Querschnitt der Fürther Straße hat zwischen der Äußeren Brucker Straße und der Felix-Klein-Straße eine Breite von rund 7,50 m. Die Markierung eines Schutzstreifens ist somit einseitig möglich. Die Mittelmarkierung muss dabei allerdings entfernt werden. Der Schutzstreifen soll mit 1,50 m Breite markiert werden. Im Bereich der Parkbuchten ist zusätzlich noch ein Sicherheitsraum zwischen Parkern und Schutzstreifen von 0,50 m einzuhalten. Die restliche Fahrbahnbreite hat an der schmalsten Stelle eine Mindestbreite von 5,50 m.
Um die Zahl der illegal auf dem östlichen Gehweg fahrenden Radfahrer zu reduzieren wird der Einsatz eines Schutzstreifens seitens der Verwaltung als sinnvoll angesehen. Jedoch nicht wie in der Bürgerversammlung gefordert in Fahrtrichtung Norden, sondern in Fahrtrichtung Süden.
Da besonders die in Richtung Süden fahrenden Radfahrer auf dem östlichen Gehweg eine Gefahr darstellen, ist davon auszugehen, dass durch den Schutzstreifen Richtung Süden eine Verbesserung zu erwarten ist. Weiterhin geht es Richtung Süden bergauf, sodass der Einsatz eines Schutzstreifens in dieser Fahrtrichtung als sinnvoller erachtet wird. Diese Einschätzung wurde in der AG Rad von allen Beteiligten bestätigt.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
In der Fürther Straße ist ein Schutzstreifen in einer Breite von 1,50 m zwischen den Hausnummern 3 und 30 zu markieren. Die Mittelmarkierung ist in diesem Abschnitt zu entfernen. Zusätzlich soll der Schutzstreifen eine rote Beschichtung sowie Fahrradpiktogramme erhalten. Die Ausleitung des Bordsteinradwegs auf den Schutzstreifen auf Höhe der Bushaltestelle Schorlachstraße erfolgt im Rahmen der Haltestellensanierung und ist somit nicht Bestandteil dieses Antrags.
Die Realisierung ist im Rahmen des Fahrbahndeckenerneuerungsprogramms 2019 vorgesehen
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
30.000;- € |
bei Sachkonto: 522.102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
ca. 3.000,- € |
bei Sachkonto: 522.102 |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290/54125210/522.102
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Antrag aus der Bürgerversammlung Bruck vom 19.04.2018
Anlage 2 – Lageplan Fürther Straße
Anlage 3 – Systemschnitt Fürther Straße