Betreff
Gewährung eines Ausstattungszuschusses bei der Schaffung neuer bedarfsanerkannter Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen freier Träger im Stadtgebiet Erlangen
Vorlage
512/062/2018
Aktenzeichen
IV/51
Art
Beschlussvorlage

Betriebsträger von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Erlangen erhalten ab 01.01.2019 bei der Schaffung neuer bedarfsanerkannter Betreuungsplätze und/oder bei Generalsanierungsmaßnahmen von bedarfsanerkannten Betreuungsplätzen im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich einen freiwilligen Ausstattungszuschuss in Höhe von 1.250 Euro pro Platz, so lange es keine gesetzlich geregelte Zuschussmöglichkeit gibt. 

 


II.  Begründung

 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Bislang wurde ein Zuschuss zur Ausstattung bei jedem Projekt einzeln beschlossen. Eine entsprechende Beschlussfassung erfolgte zuletzt bei den Neubauprojekten der Joseph-Stiftung (Vorlagennummer: 512/043/2017) und des KuBiCs (Vorlagennummer: 512/045/2017). Im Hinblick auf den weiteren, erheblichen Ausbaubedarf, soll durch den Beschluss im Antrag eine entsprechende Sicherheit schon in den Vorplanungen sowie die Gleichbehandlung für alle Träger hergestellt werden, die bei der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich mitwirken

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Krippen- und Kindergartenalter handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe nach Art. 57 Abs. 1 GO. Gemäß Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG sollen die Gemeinden und Träger der öffentlichen Jungendhilfe jedoch von eigenen Maßnahmen absehen, wenn Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise auch von einem freigemeinnützigen oder anderen Träger betrieben werden können.

        In Erlangen werden 2/3 aller Kindertageseinrichtungen freier Trägerschaft betrieben. Der notwendige Ausbau an Betreuungsplätzen ist nur aufgrund der guten Zusammenarbeit sowie des großen Engagements der in Erlangen tätigen freien Träger möglich. Mit Beschluss vom 23.10.2014 (Vorlangennummer: 512/116/2014/1) bzw. 13.04.2016 (Vorlagennummer: 512/025/2016) wurde ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten durch die Stadt Erlangen für Maßnahmen freier Träger im Bereich der Kindertageseinrichtungen beschlossen. Anders als beim ersten Sonderinvestitionsprogramms zum Krippenausbau wird jedoch die Ausstattung nach den aktuellen Vorgaben nicht zusätzlich zu den Baukosten gefördert. Dies bedeutet, dass es sich hierbei um eine reine Eigenleistung des jeweiligen Trägers handelt.

        Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen im Stadtgebiet ist nach wie vor vorhanden (Bestands- und Planungsbericht der Jugendhilfeplanung Vorlagennummer: 51/162/2018).

 

Aus diesem Grund sollten alle Betriebsträger von Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2019 einen freiwilligen Ausstattungszuschuss in Höhe von 1.250 Euro je neugeschaffenen bedarfsanerkannten Betreuungsplatz im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich erhalten.

 

Im Rahmen von Generalsanierungen werden die Kindertageseinrichtungen auf einen baulichen Stand gebracht, den sie im Fall einer Neuerrichtung ausweisen müssten. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Kindertageseinrichtungen im Zuge einer Generalsanierung auch mit einer Anpassung der pädagogischen Konzeption im Hinblick auf die Räume befassen. Zeitgemäße und moderne Ausstattungsgegenstände sind für den Mehrwert einer Kindertageseinrichtung in diesem Rahmen unerlässlich. Um den freien Trägern zu ermöglichen, ihre Einrichtungen im Falle einer Generalsanierung auch in Sachen Ausstattungsgegenstände auf einen adäquaten Stand zu bringen und somit auch Gleichheit für alle Erlanger Kinder zu erreichen, erhalten freie Träger ab 01.01.2019 für Generalsanierungsmaßnahmen im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich einen freiwilligen Ausstattungszuschuss in Höhe von 1.250 Euro pro bedarfsanerkannten Betreuungsplatz.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

        Die Höhe ist von der tatsächlich realisierten Anzahl neuer bedarfsanerkannter Betreuungsplätze abhängig. Die notwendige Summe im Rahmen von Generalsanierungen hängt ebenfalls von der Anzahl der zu sanierenden Einrichtungen ab. Die notwendigen finanziellen Mittel werden mit der Genehmigung der jeweiligen Maßnahme beschlossen und entsprechend im Haushalt eingeplant. 

Investitionskosten:

(einmal. Ausstattungspauschale)

1.250 € / Platz

bei IPNr.:  365D.880

Sachkosten:

 

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880     

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: