Betreff
GGFA AöR: Inanspruchnahme der städtischen Überziehungsgarantie für SGB II -
Eingliederungsmittel im Haushaltsjahr 2018
Vorlage
BTM/032/2018
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um

 

 

Kostenstelle [200090
Allgemeine Kostenstelle Amt 20

Produkt  33110010
Sonstige Förderung der Wohlfahrtspflege

100.000 für

 


Sachkonto [531501
Zuschüsse an verbundene Unternehmen (lfd. Zwecke)

Die Deckung erfolgt durch Einsparung

 

Kostenstelle [208190
Wirtschaftsförderung

in Höhe von

100.000 bei

 

 

Produkt [ 31290010
Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende



Sachkonto [531801
Zuschüsse an übrige Bereiche (lfd. Zwecke)

 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

     

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

     

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

     

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

     

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

0 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

100.000 €

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2018

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung            

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die GGFA AöR benötigt die im Vorjahr vom HFPA beschlossene städtische Überziehungsgarantie von 100.000 € für SGB II-Eingliederungsmittel zum überwiegenden Teil, da im Jahr 2018 voraussichtlich mehr Eingliederungsmittel verausgabt werden, als vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Die Gründe für die Gewährung der Überziehungsgarantie sind in der Beschlussvorlage vom 29.11.2017 ausgeführt (s. Anlage). Der genaue Betrag wird erst im Dezember feststehen, wenn der zur Finanzierung der Verwaltungskosten erforderliche Umschichtungsbetrag zwischen Eingliederungs- und Verwaltungstitel bekannt ist. Nicht benötigte Mittel werden nach Kenntnis der exakten Zahlen eingezogen.

Die Mittel wurden im Wesentlichen für überproportionale Ausgaben zu den Planansätzen im Bereich Fort- und Weiterbildung bei Dritten eingesetzt:

·         Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen als Gruppenmaßnahmen (PIA Gesundheit, Citylogistiker, etc.) und Individualmaßnahmen (Einstiegsqualifizierung) wurden erheblich stärker als in den Vorjahren besetzt bzw. überbesetzt.

·         Bereich Busführerscheine: 17 geförderte Personen mit ca. 193.000 €.

·         Jobclearing (Übergangsmaßnahme in der Nachfolge ZUSA) wurde wegen der Verzögerung des Nachfolgeantrages verlängert und ausgeweitet.

·         Zusätzlich wurde das Instrument Einstiegsgeld für Kunden mit Arbeitsaufnahme mit höherer Intensität eingesetzt.

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es wird vorgeschlagen, zur Deckung Mittel zu verwenden, die der GGFA für die Integration von Langzeitarbeitslosen im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellt wurden, aber wegen Verzögerungen bei der Umsetzung des Projekts „Fahrradparkanlage Bahnhof Erlangen und Servicestation“ nicht im Haushaltsjahr 2018 abgerufen werden (s. dazu im Einzelnen die Stadtratsbeschlussvorlage BTM/030/2018 vom 22.11.2018).

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

 


Anlagen:        Beschlussvorlage „GGFA AöR: Städtische Überziehungsgarantie für SGB II – Eingliederungsmittel ab Haushaltsjahr 2018“, HFPA-Beschluss vom 29.11.2017