Eingliederungsmittel im Haushaltsjahr 2018
Die Verwaltung beantragt
nachfolgende über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
Kostenstelle [200090 |
100.000 € für |
||
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Die Deckung erfolgt durch Einsparung
Kostenstelle [208190 |
in Höhe
von |
100.000 € bei |
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Produkt [
31290010 |
|
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
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Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
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Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
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Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
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Summe der bereits vorhandenen Mittel |
0 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
100.000 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2018
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die GGFA AöR benötigt die im
Vorjahr vom HFPA beschlossene städtische Überziehungsgarantie von 100.000 € für
SGB II-Eingliederungsmittel zum überwiegenden Teil, da im Jahr 2018
voraussichtlich mehr Eingliederungsmittel verausgabt werden, als vom Bund zur
Verfügung gestellt werden. Die Gründe
für die Gewährung der Überziehungsgarantie sind in der Beschlussvorlage vom
29.11.2017 ausgeführt (s. Anlage). Der genaue Betrag wird erst im
Dezember feststehen, wenn der zur Finanzierung der Verwaltungskosten
erforderliche Umschichtungsbetrag zwischen Eingliederungs- und Verwaltungstitel
bekannt ist. Nicht benötigte Mittel werden nach Kenntnis der exakten Zahlen
eingezogen.
Die Mittel wurden im Wesentlichen für überproportionale Ausgaben zu den Planansätzen im Bereich Fort- und
Weiterbildung bei Dritten eingesetzt:
· Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen als Gruppenmaßnahmen (PIA Gesundheit, Citylogistiker, etc.) und Individualmaßnahmen (Einstiegsqualifizierung) wurden erheblich stärker als in den Vorjahren besetzt bzw. überbesetzt.
· Bereich Busführerscheine: 17 geförderte Personen mit ca. 193.000 €.
· Jobclearing (Übergangsmaßnahme in der Nachfolge ZUSA) wurde wegen der Verzögerung des Nachfolgeantrages verlängert und ausgeweitet.
· Zusätzlich wurde das Instrument Einstiegsgeld für Kunden mit Arbeitsaufnahme mit höherer Intensität eingesetzt.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Es wird vorgeschlagen, zur Deckung Mittel zu
verwenden, die der GGFA für die Integration von Langzeitarbeitslosen im
Haushalt 2018 zur Verfügung gestellt wurden, aber wegen Verzögerungen bei der
Umsetzung des Projekts „Fahrradparkanlage Bahnhof Erlangen und Servicestation“
nicht im Haushaltsjahr 2018 abgerufen werden (s. dazu im Einzelnen die
Stadtratsbeschlussvorlage BTM/030/2018 vom 22.11.2018).
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Anlagen: Beschlussvorlage „GGFA AöR: Städtische Überziehungsgarantie für SGB II – Eingliederungsmittel ab Haushaltsjahr 2018“, HFPA-Beschluss vom 29.11.2017