Betreff
Haltestelle "Schorlachstr.": barrierefreier Ausbau der beiden Bussteige
Vorlage
613/209/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Bei einer grundlegenden Erneuerung sollen die beiden Bussteige der Haltestelle „Schorlachstr.“ gemäß beiliegendem Lageplan (s. Anlage) barrierefrei ausgebaut werden.

 

Mit der vorliegenden Planung (Anlage) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.

 

Die notwendigen Finanzmittel für das entsprechende Haushaltsjahr sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vor dem Hintergrund, dass die Infrastruktur für den ÖPNV gemäß PBefG barrierefrei auszu-bauen ist, wurden für ausgewählte Haltestellen Planungen für einen barrierefreien Ausbau in Auftrag gegeben.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Fürther Straße mit der Haltestelle „Schorlachstr.“ ist aufgrund der angrenzenden Bebauung durch beengte Verhältnisse geprägt. Schon heute sind  beidseits „nur“ halbe Busbuchten vorhanden, sodass ein Passieren des Busses nur als Überholvorgang möglich ist.

Aufgrund der Platzverhältnisse ist die Anlage von vollen Busbuchten hier nicht möglich. Für die westliche Haltestelle wurde eine halbe Busbucht geprüft. Es hat sich gezeigt, dass die Abmaße des verfügbaren städtischen Grundstücks ein paralleles Anfahren mit Gelenkbussen an eine halbe Busbucht im täglichen Fahrbetrieb nicht zulassen. Der Anspruch der Barrierefreiheit wird damit nicht erreicht.

 

Daher soll für beide Bussteige bei einem barrierefreien Ausbau das „Halten am Fahrbahnrand“ eingerichtet werden (s. Anlage). Die Busse halten dann auf der Fahrbahn und können die beiden Bussteige parallel und komfortabel anfahren. Von Vorteil ist, dass beide Bussteige einen gewissen Abstand von der signalisierten Kreuzung haben. Somit wird u.a. das Risiko eines Rückstaus in den Kreuzungsbereich hinter einem haltenden Bus reduziert. Außerdem verkehrt an dieser Haltestelle derzeit nur eine Buslinie (285) maximal im 10 min-Takt.

 

Am westlichen Bussteig kann der getrennte Geh- und Radweg hinter der Wartefläche für Fahrgäste vorbeigeführt werden. Die Buswartehalle kann jetzt auf dieser Wartefläche direkt am Kassler Sonderbord aufgestellt werden. Auf Wunsch der AG Rad wird der Radweg direkt nach dem westlichen Bussteig auf die Fahrbahn geleitet, da der Radweg derzeit ohnehin nach einer kurzen Strecke endet und auf die Fahrbahn geführt wird. Der Haltestellenbereich ist für die Ableitung jedoch besser geeignet.

 

Am östlichen Bussteig reicht der Platz nicht für eine Trennung in Gehweg, Radweg und Wartefläche aus. Hier wird im Haltestellenbereich eine Mischfläche als „Gehweg, Rad frei“ eingerichtet. Eine Markierungslinie oder anderer Belag soll auf den Ein-/ Ausstiegsbereich direkt am Kassler Sonderbord aufmerksam machen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Diese Haltestelle wurde für den barrierefreien Ausbau ausgewählt, weil die vorhandenen halben Busbuchten aus bautechnischer Sicht in absehbarer Zeit sanierungsbedürftig sind. (Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Planungen lag noch keine Prioritätenliste „barrierefreie Haltestellen“ vor.)

 

Mit diesem Beschluss wird die grundsätzliche (barrierefreie) Ausgestaltung des Bussteiges (s. Anlage) festgelegt, wie sie im Rahmen eines zukünftigen Vollausbaus umgesetzt werden soll. Ein Zeitpunkt für die bauliche Umsetzung steht noch nicht fest. Die Umsetzung ist abhängig von der bautechnischen Sanierungsbedürftigkeit, von der Prioritätenliste „barrierefreie Haltestellen“ und von der Bereitstellung von HH-Mitteln.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

232.000

(2 Bussteige)

bei IPNr.: 541.6101 (Amt 66)

„Bushaltestellen (Barrierefreiheit)“

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind auf IvP-Nr. 541.6101 gemäß Entwurf des Investitionsprogramms zum Haushalt 2019 derzeit wie folgt vorgesehen:

- 2019:   100.000 €

- 2020:   200.000 €

- 2021:   200.000 €

- 2022:   200.000 €

                    sind nicht vorhanden


Anlage: Lageplan