Betreff
Haltestelle "Bayernstr.": barrierefreier Ausbau des südlichen Bussteiges
Vorlage
613/208/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Bei einer grundlegenden Erneuerung soll der südliche Bussteig der Haltestelle „Bayernstr.“ gemäß beiliegendem Lageplan (s. Anlage) barrierefrei ausgebaut werden.

 

Mit der vorliegenden Planung (Anlage) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.

 

Die notwendigen Finanzmittel für das entsprechende Haushaltsjahr sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vor dem Hintergrund, dass die Infrastruktur für den ÖPNV gemäß PBefG barrierefrei auszu-bauen ist, wurden für ausgewählte Haltestellen Planungen für einen barrierefreien Ausbau in Auftrag gegeben.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Haltestelle „Bayernstr.“ ist am östlichen Ende des Büchenbacher Damms gelegen. Der Büchenbacher Damm wird derzeit von 5 Buslinien befahren. In der bestehenden Busbucht des südlichen Bussteiges kann derzeit nur 1 Gelenkbus ordnungsgemäß halten. Bei dem neuen Bussteig sollen aufgrund der erhöhten Busfrequenz zwei Busse (1 Gelenkbus und 1 Standardlinienbus) gleichzeitig halten können. Bei einer entsprechend großen, barrierefreien Busbucht mit einer ausreichenden Wartefläche für Fahrgäste wäre daher ein Eingriff in die angrenzende Böschung mit Vegetation (u.a. Baumbestand) notwendig.

 

Als bessere Lösung erweist es sich, den südlichen Bussteig zum „Halten am Fahrbahnrand“

auszubauen (s. Anlage). Damit können zwei Haltepositionen für die Busse geschaffen werden und gleichzeitig versiegelte Fläche zurückgebaut werden.
Die Busse halten dann auf dem Rechtsabbiege-Fahrstreifen zu A73, der mit über 100 m sehr lang ist. Der geradeaus fahrende Kfz-Verkehr vom Büchenbacher Damm wird weiterhin auf zwei durchgehenden Fahrstreifen neben den haltenden Bussen auf dem Rechtsabbbiegestreifen vorbeigeführt, sodass hier keine Behinderungen für den Kfz-Verkehr zu befürchten sind. Für die Busse entsteht der Vorteil, dass sie geradlinig und komfortabel vom Büchenbacher Damm an den neuen Bussteig heranfahren können, sich nach dem Halt nicht wieder in den fließenden Verkehr einordnen müssen und sie ohne Spurwechsel auf dem Rechtsabbiege-Fahrstreifen weiterfahren können, weil dieser anschließend in einen Bussonderfahrstreifen übergeht.
Eine vergleichbare Lösung ist vor vier Jahren bei der Haltestelle „Weisendorfer Str.“ in Dechsendorf in stadtauswärtiger Richtung auf der Staatsstraße 2240 erfolgreich umgesetzt worden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Dieser Bussteig wurde für den barrierefreien Ausbau ausgewählt, weil die vorhandene Busbucht aus bautechnischer Sicht in absehbarer Zeit sanierungsbedürftig ist. Weiterhin bestand an dieser Örtlichkeit eine gewisse Planungssicherheit, da die vorläufige StUB-Trasse gemäß Standardisierter Bewertung hier nicht verläuft. (Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Planungen lag noch keine Prioritätenliste „barrierefreie Haltestellen“ vor.)

 

Mit diesem Beschluss wird die grundsätzliche (barrierefreie) Ausgestaltung des Bussteiges (s. Anlage) festgelegt, wie sie im Rahmen eines zukünftigen Vollausbaus umgesetzt werden soll. Ein Zeitpunkt für die bauliche Umsetzung steht noch nicht fest. Die Umsetzung ist abhängig von der bautechnischen Sanierungsbedürftigkeit, von der Prioritätenliste „barrierefreie Haltestellen“ und von der Bereitstellung von HH-Mitteln.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

155.000

bei IPNr.: 541.6101 (Amt 66)
„Bushaltestellen (Barrierefreiheit)“

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind auf IvP-Nr. 541.6101 gemäß Entwurf des Investitionsprogramms zum Haushalt 2019 derzeit wie folgt vorgesehen:

- 2019:   100.000 €

- 2020:   200.000 €

- 2021:   200.000 €

- 2022:   200.000 €

                    sind nicht vorhanden


Anlage: Lageplan