Betreff
Haltestelle "Äußere Brucker/ Paul-Gossen-Str.": barrierefreier Ausbau des südlichen Bussteiges
Vorlage
613/207/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Bei der grundlegenden Erneuerung soll der südliche Bussteig der Haltestelle „Äußere Brucker/ Paul-Gossen-Str.“ gemäß beiliegendem Lageplan (s. Anlage) barrierefrei ausgebaut werden.

 

Mit der vorliegenden Planung (Anlage) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.

 

Die notwendigen Finanzmittel für das entsprechende Haushaltsjahr sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vor dem Hintergrund, dass die Infrastruktur für den ÖPNV gemäß PBefG barrierefrei auszubauen ist, wurden für ausgewählte Haltestellen Planungen für einen barrierefreien Ausbau in Auftrag gegeben.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ebenso wie die drei anderen Bussteige an der Kreuzung Äußere Brucker/ Paul-Gossen-Straße soll auch der südliche Bussteig bei einem Ausbau weiterhin eine Busbucht bleiben. Dadurch können die Busse dicht an der Kreuzung halten (kurze Wege beim Umsteigen) und es entsteht dennoch hinter den haltenden Bussen kein Rückstau in den signalisierten Kreuzungsbereich.

 

Derzeit ist Flächenaufteilung im Seitenbereich des bestehenden Bussteiges unbefriedigend: Sowohl die Wartefläche für Fahrgäste, als auch der Geh- und Radweg weisen zu geringe Breiten auf. Daher steht die Buswartehalle derzeit teilweise im Radweg.

 

Für den Seitenbereich wurde daher die Möglichkeit untersucht, einen getrennten Geh- und Radweg hinter der Wartefläche vorbei zu führen – jeweils mit ausreichenden Breiten. Dafür wird mehr Fläche benötigt als bisher. Die Grünfläche hinter dem Bussteig befindet sich jedoch nicht in städtischem Besitz. Für den zusätzlichen Flächenmehrbedarf wurde ein Grunderwerb geprüft. Leider ist hier jedoch kein Grunderwerb möglich (Gemeinschaft aus 84 Eigentümern).

 

Die vorliegende Lösung (s. Anlage) beschränkt sich daher auf die vorhandenen städtischen Flächen. Dabei wurde der durchgehende Gehweg und die Wartefläche für Fahrgäste zu einer großzügigen Fläche zusammengefasst. Zwischen den Fahrgästen und dem Fußgänger-Längsverkehr sind kaum Konflikte zu erwarten. Hier ist auch ausreichend Platz für die Buswartehalle. Der separate Radweg wird mit ausreichender Breite hinter der gemeinsamen Fläche für Fußgänger u. Fahrgäste vorbei geführt, sodass Konflikte zwischen ein-/aussteigenden Fahrgästen und Radfahrern vermieden werden. Damit wurde eine gute Kompromisslösung gefunden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Dieser Bussteig wurde für den barrierefreien Ausbau ausgewählt, weil die vorhandene Busbucht aus bautechnischer Sicht in absehbarer Zeit sanierungsbedürftig ist. (Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Planungen lag noch keine Prioritätenliste „barrierefreie Haltestellen“ vor.)

 

Im Zuge der Fahrbahndecken-Erneuerung in einem Abschnitt der Äußeren-Brucker-Straße (Nov. 2018) wurde auch der Belag in der bestehenden Busbucht provisorisch erneuert, um die Verkehrssicherheit bis zu einem umfassenden Ausbau des gesamten Bussteiges zu gewährleisten.

 

Mit diesem Beschluss wird die grundsätzliche (barrierefreie) Ausgestaltung des Bussteiges (s. Anlage) festgelegt, wie sie im Rahmen eines zukünftigen Vollausbaus umgesetzt werden soll. Ein Zeitpunkt für die bauliche Umsetzung steht noch nicht fest. Die Umsetzung ist abhängig von der bautechnischen Sanierungsbedürftigkeit, von der Prioritätenliste „barrierefreie Haltestellen“ und von der Bereitstellung von HH-Mitteln.

Die Prioritätenliste „barrierefreie Haltestellen“ gemäß Nahverkehrsplan 2016-2021 wird dem UVPA in 2019 zum Beschluss vorgelegt. Diese Haltestelle ist darin enthalten.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

 256.000

bei IPNr.: 541.6101 (Amt 66)
„Bushaltestellen (Barrierefreiheit)“

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind auf IvP-Nr. 541.6101 gemäß Entwurf des Investitionsprogramms zum Haushalt 2019 derzeit wie folgt vorgesehen:

- 2019:   100.000 €

- 2020:   200.000 €

- 2021:   200.000 €

- 2022:   200.000 €

                    sind nicht vorhanden


Anlage: Lageplan