Betreff
Strategische Neuausrichtung des Projektes "Hauptamtliche Integrationslotsen" im Kalenderjahr 2019
Vorlage
50/137/2018
Aktenzeichen
V/50/WM021 T.2442
Art
Beschlussvorlage

1. Das Projekt „Hauptamtliche Integrationslotsen“ soll ab dem Kalenderjahr 2019 neu ausgerichtet werden; dem vorliegenden Konzept wird zugestimmt.

2. Für die Finanzierung des Projektes wird die Förderung des Freistaats in Höhe von 60.000 € in Anspruch genommen. Die Hälfte dieser Fördermittel wird zur Finanzierung des Angebots eines freien Trägers und die andere Hälfte zur Refinanzierung der städtischen Integrationslotsenstelle verwendet. Dieser Betrag zur Refinanzierung wird zum Haushalt 2019 nachgemeldet, ebenso der Zuschuss zu den Projektkosten Dritter.  


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausgangssituation:

Seit 01.01.2018 gibt es in Erlangen eine „Hauptamtliche Integrationslotsin“. Die Aufgabeninhalte sind angelehnt an die Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR), die am 16. November 2017 unter dem Az. V4. 1/6722-1/52, durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration bekannt gegeben wurde.

 

Mit der Förderung durch das Ministerium für das Jahr 2018 wurde die Stellenbezeichnung „Ehrenamtskoordination in der Flüchtlingsarbeit“ durch „Integrationslotsin“ ersetzt und die vorhandene Personalstelle durch die Zuwendung teilweise refinanziert.

Die hauptamtliche Integrationslotsin koordiniert und unterstützt praxisbezogen die im Bereich Asyl und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ehrenamtlich Tätigen (nachfolgend: Integrationsbegleiter*innen). Ziel der Zuwendung gemäß BIR ist die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit, eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure und Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung und effiziente Vermittlung weiterer freiwilliger Helferinnen und Helfer. Darüber hinaus werden durch die hauptamtliche Integrationslotsin zielgerichtet Veranstaltungen (u.a. der Runde Tisch Flüchtlinge) und Projekte zur Unterstützung und Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen vor Ort initiiert und umgesetzt.

 

Nachfolgend definierte Aufgabenbereiche sollen gemäß BIR mit der Projektumsetzung „Hauptamtliche Integrationslotsen“ von den jeweiligen Integrationslotsen vor Ort wahrgenommen werden:

-       Die hauptamtlichen Integrationslotsen koordinieren und fungieren als Anlaufstelle für regionale private und zivilgesellschaftliche Akteure im Bereich Asyl und Integration.

-       Sie sind Ansprechpartner und Netzwerker für ehrenamtliche Integrationsbegleiter*innen.

-       Sie begleiten neu gewonnene ehrenamtliche Integrationsbegleiter*innen und unterstützen diese bei der Einarbeitung ins Ehrenamt.

-       Sie stellen Transparenz über vor Ort tätige Akteure sowie vorhandene Unterstützungsangebote im Kontext Zuwander*innen her.

-       Sie beziehen Zuwander*innen in die vor Ort aktiven Strukturen ein.

-       Sie übernehmen die Organisation und Durchführung der Schulung, aber auch die Betreuung und Fortbildung der ehrenamtlichen Integrationsbegleiter*innen.

-       Sie setzen ein professionelles Freiwilligenmanagement (Gewinnung, Auswahl, Motivation) um.

 

Bisher wurden die entsprechend definierten Aufgabenbereiche von der hauptamtlichen Integrationslotsin alleine wahrgenommen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Angesichts veränderter Gegebenheiten im Bereich des ehrenamtlichen Engagements im Bereich Asyl und Integration (z.B. die Begleitung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Helfer*innen bei ihren immer komplexer werdenden Themen, Fragestellungen und Unterstützungsangeboten für Geflüchtete) und im Zusammenhang mit der Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Migrant*innen, erfährt das bisherige Aufgabenspektrum der hauptamtlichen Integrationslotsin suk-zessive eine Erweiterung. Eine strategische Neuausrichtung der Projektumsetzung „Hauptamtliche Integrationslotsen“ für das Jahr 2019 ist erforderlich. In Anlehnung an das Modell der Stadt Fürth soll das Projekt „Hauptamtliche Integrationslotsen“ auch in der Stadt Erlangen Umsetzung finden.

 

Strategische Neuausrichtung der Projektumsetzung „Hauptamtliche Integrationslotsen“ 2019 in Erlangen

 

Rahmenbedingungen:

Das maximale Volumen der Förderung des Freistaats Bayern  i.H.v. von 60.000 Euro pro Zuwendungsempfänger kann ausgeschöpft werden. Zuwendungsempfänger der Projektgelder des Ministeriums ist die Stadt Erlangen. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist unter Maßgabe der VV Nr. 13 zu Art. 44 BayHO möglich. Die Zuwendung wird jährlich neu beantragt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration hat eine längerfristige Förderung, ohne Rechtssicherheit (mindestens aber bis Außerkrafttretens der BIR 2020), des Projektes in Aussicht gestellt.

 

Durch die maximale Ausschöpfung des Zuwendungsvolumens werden eine weitere Projektstelle „Hauptamtliche Integrationslotsen“ mit 20 Wochenstunden sowie eine Stelle auf Minijob-Basis gefördert. Beide Stellen werden bei einem Projektpartner (freier Träger) angesiedelt, der durch öffentliche Ausschreibung ermittelt wird. Die andere hauptamtliche Integrationslotsenstelle ist weiterhin bei der Stadt Erlangen im Sozialamt angesiedelt. Die Projektgelder werden zu jeweils 50% (jeweils i.H.v. 30.000,00 €) unter den Projektpartnern aufgeteilt. Dazu wird ab dem Haushalt 2019 ein Betrag i.H.v. 30.000,00 € für die Projektkosten im Haushalt eingestellt, der durch die Förderung des Freistaates refinanziert ist. Die städtische Integrationslotsenstelle wird durch die Zuwendung i.H.v. 30.000,00 € refinanziert.  

 

Aufgabenbereiche:

Die bei einem freien Träger angesiedelte Integrationslotsenstelle mit 20 Wochenstunden übernimmt ausschließlich operative Aufgaben in Zusammenhang mit der praxisbezogenen Unterstützung ehrenamtlicher Integrationsbegleiter*innen. Dazu zählen hauptsächlich die Information, Schulung und Fortbildung, aber auch die Betreuung der ehrenamtlichen Integrationsbegleiter*innen bei Fragen und Problemen durch aufsuchende stadtteilbezogene Begleitung der ehrenamtlichen Helferkreise (z.B. durch regelmäßige Teilnahme an Sitzungen vor Ort).

 

Durch die Stelle auf Minijob-Basis – vorzugsweise besetzt durch eine Person mit Migrationserfahrung – wird das professionelle Freiwilligenmanagement in den Bereichen Beratung und Vermittlung zur Integration von Migrant*innen ins Ehrenamt unterstützend umgesetzt. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Flüchtlings- und Integrationsberatern angedacht.

 

Die jetzt schon bestehende hauptamtliche Integrationslotsenstelle der Stadt Erlangen übernimmt im Projekt der „Hauptamtlichen Integrationslotsen“ die steuernde Funktion mit strategischen Aufgaben. Dazu zählen insbesondere die flankierende Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit, die Zusammenarbeit mit den Stadtteil- und Ortsteilbeiräten zur Schaffung von Transparenz und Akzeptanz, die Beratung und Unterstützung von ehrenamtlich Aktiven bei der Initiierung von Projekten (projekt-startup) sowie in den Themenbereichen Fundraising und Drittmittelakquise, die interkulturelle Öffnung von Vereinen zur Integration von Migrant*innen ins Ehrenamt und die Förderung von migrantischem Engagement durch z.B. die Unterstützung von Migrantenvereinen und Stärkung der Aktiven in Migrantenorganisationen.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Durch die Maßnahmen zur strategischen Neuausrichtung der Projektumsetzung „Hauptamtliche Integrationslotsen“ im Jahr 2019 werden sowohl die in der BIR definierten Aufgabenbereiche als auch die Aufgaben, die sich aus den spezifischen Gegebenheiten und Strukturen im Stadtgebiet Erlangen ergeben, zielgruppengerecht und adäquat umgesetzt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

30.000 €

bei Sachkonto:: 530101/502090/33110010

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

60.000 €

bei Sachkonto: 414002/502090/31390050

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden netto nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: