Betreff
Bauleitplanung der Stadt Herzogenaurach;
Aufhebungsverfahren Bebauungsplan Nr. 44 "Bahnlinie" und Flächennutzungsplan Änderung im Abschnitt 18 "Bahntrasse im Stadtgebiet"
hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen; Fraktionsantrag 128/2018 der Erlanger Linke vom 10.10.2018
Vorlage
611/259/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, zum

·         Aufhebungsverfahren Bebauungsplan Nr. 44 „Bahnlinie" und zur

·         Flächennutzungsplan Änderung im Abschnitt 18 „Bahntrasse im Stadtgebiet"

die unter Ziffer II Begründung, Punkt 3.3 aufgeführte Stellungnahme abzugeben.

Der Fraktionsantrag 128/2018 der Erlanger Linke ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Negative städtebauliche und verkehrliche Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.

Mit dem Fraktionsantrag 128/2018 (Anlage 1) beantragt die Erlanger Linke, Einwendungen gegen die Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan 44 „Bahnlinie“ und gegen die Flächennutzungsplan Änderung von Abschnitt 18 „Bahntrasse im Stadtgebiet“ der Stadt Herzogenaurach zu erheben.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es soll eine Stellungnahme zur Bauleitplanung der Stadt Herzogenaurach abgegeben werden.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Anlass und Ziel der Planung

Das Erfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Herzogenaurach im Abschnitt Nr. 18 (s. Anlage 3) und zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 44 (s. Anlage 4) ist primär im anstehenden Planfeststellungsverfahren zur Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses begründet. Die ordnungsgemäße Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens setzt voraus, dass sich keine konkurrierenden Plandarstellungen bzw. -festsetzungen gegenüberstehen. Im Rahmen der aktuellen Straßenplanung muss im Bereich Galgenhofer Straße die Bahnlinie Erlangen-Bruck-Herzogenaurach gekreuzt werden. Die Zulässigkeit der Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses wird planungsrechtlich über ein gesondertes Planfeststellungsverfahren gesichert und ist nicht Bestandteil des aktuellen Beteiligungsverfahrens.

Die Verfahren dienen laut Stadt Herzogenaurach außerdem dem Zweck, das Areal zwischen der Nordseite des Schaeffler Hauptsitzes und der Hans-Maier-Straße bzgl. der Nutzungen für Gewerbe einerseits und zukünftiger Schienenanbindung per Stadt-Umland-Bahn andererseits, städtebaulich neu zu ordnen.

 

3.2 Verfahren

Die Stadt Herzogenaurach führte die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 44 „Bahnlinie“ und parallelen Änderung des FNP Herzogenaurach durch.

Die Stadt Erlangen wurde am Verfahren beteiligt. Die Frist für eine Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung endete am 02.11.2018. Die Stadt Erlangen hat aufgrund der erforderlichen Behandlung der Thematik im UVPA eine Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme bis 22.11.2018 erhalten.

 

3.3 Stellungnahme der Verwaltung

Im Interesse der Stadt Erlangen ist die rechtliche und planerische Offenhaltung

1) der möglichen Trassen und Haltepunkte der Stadt-Umland-Bahn (StUB)

2) der Reaktivierung der stillgelegten Bahntrasse (s. Anlage 2)

3) möglicher Streckenverläufe für Radschnellwege nach Erlangen

um eine alternative Infrastruktur gegenüber der steigenden Straßenverkehrsbelastung zu erhalten.

Dies sollte bei der Durchführung der Flächennutzungsplanänderung im Abschnitt 18. und bei der Aufhebung des Bebauungsplans Nr 44 „Bahnlinie“ berücksichtigt werden.

StUB

Reaktivierung Bahntrasse

Radschnellweg

-       Der Zweckverband StUB sieht keinen Konflikt mit den Interessen der StUB-Planung

-       zu Details s. Vorlage VI/164/2018

-       In überplanten Bereich bereits entwidmet (zur Freistellung: Vorlage VI/100/2017) bzw. zur Entwidmung beantragt

-       Reaktivierung wird derzeit nicht verfolgt

-       Noch keine Trassenfestlegung erfolgt

-       Planänderung verändert Situation nur im innerörtlichen Bereich Herzogenaurachs

è Keine Bedenken

è Keine Bedenken

è Keine Bedenken

 

Die Verwaltung empfiehlt folgende Stellungnahme gegenüber der Stadt Herzogenaurach abzugeben:

 

„Die Umwandlung der FNP-Darstellung der Bahnanlage in eine nachrichtliche Übernahme ist unkritisch und entspricht dem Erlanger FNP.  Auch die Aufhebungssatzung des Bebauungsplans Nr. 44 „Bahnlinie“ steht den Interessen der Stadt Erlangen nicht entgegen, zumal die Strecke im Besitz der Stadt Herzogenaurach ist.

Hinweis: Um eine mögliche zukünftige Nutzung durch ein Schienenverkehrsmittel nicht unnötig zu erschweren, sollte geprüft werden, ob der westliche Endpunkt der Bahnanlage in der FNP-Darstellung noch weiter nach Westen verschoben werden kann, da sich der Kreuzungspunkt mit der Ortsumgehung auf Höhe des Gewerbegebietes und nicht auf Höhe der Häuserzeile von Hauptendorf befindet.“

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             1. Fraktionsantrag 128/2018 der Erlanger Linke vom 10.10.2018

                               2. Übersichtsplan

                               3. FNP Änderung „Bahntrasse im Stadtgebiet“

                               4. Aufhebung Bebauungsplan Nr. 44 „Bahnlinie“