Antrag des Ausländer- und Integrationsbeirates aus der Sitzung vom 20.09.2018
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Beschlussvorschlag des Ausländer- und
Integrationsbeirats aus der Sitzung vom
20.09.2018 ist damit
bearbeitet.
Zu den im beiliegenden Antrag genannten Vorschlägen wird wie
folgt Stellung genommen:
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Das Thema Integration im Masterplan
Personalmanagement wird durch den Stadtrat mit Priorität 1 bewertet und zur
Umsetzung aufgerufen.
Sowohl von den Mitgliedern des Lenkungsausschusses Personalmanagement wie auch von den Beschäftigten wurden zunächst die bereits jetzt in Bearbeitung befindlichen Projekte mit Priorität 1 versehen.
Derzeit sind im Bereich der Qualifizierungsmaßnahmen sowie der Stellenbesetzungsverfahren umfangreiche Projekte aufgerufen, deren Teilergebnisse bereits Zug um Zug umgesetzt werden.
Daneben steht im Frühjahr 2019 der Projektstart des Themas „Führung in Teilzeit“ unter der Federführung der Gleichstellungsbeauftragten an, in dem von Seiten Amt 11 eine intensive Mitarbeit erforderlich sein wird. Zusätzlich wurde das Projekt „Entwicklung einer Konzeption zum Umgang mit leistungsveränderten Beschäftigten“ als gemeinsame Aufgabe von Abt. 111 und 112 gestartet.
Außerdem steht noch unmittelbar der Projektauftrag „Inklusion“ im Hinblick auf die externe Personalgewinnung an, der gemäß Entscheidung des Lenkungsausschusses im Jahr 2019 zwingend zu bearbeiten ist. Aktuell stehen damit für die zusätzliche Bearbeitung eines weiteren sehr weitreichenden Projekts keine Personalressourcen in Amt 11 zur Verfügung.
Bei den bereits aufgerufenen und begonnenen Projekten im Masterplan Personalmanagement wird das Ziel der Integration im gesetzlich und aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen möglichen Maß berücksichtigt. Des Weiteren ist zur Sensibilisierung für die Sachbearbeiter*innen in Amt 11 sowie die Führungskräfte der Stadt Erlangen im Jahr 2019 eine Veranstaltung „Vielfalt in Auswahlverfahren“ geplant.
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Die Stellenausschreibungen der Stadt
Erlangen enthalten künftig einen eigenen Unterpunkt, in dem explizit auch auf
die Zulassung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen hingewiesen wird,
sofern das ausgeschriebene Stellenprofil dies zulässt.
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen kann aus rechtlichen Gründen nicht durch die Stadt Erlangen erfolgen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausbildungs- und Studieninhalte in den verschiedenen Ländern im Vergleich zum in Deutschland bestehenden System ist hierfür in Bayern das Kultusministerium zentral zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse (BayBQFG).
Bei Vorlage einer entsprechenden Gleichwertigkeitsbescheinigung für die
ausgeschriebene Qualifikation durch die Anerkennungsstelle werden
Bewerber*innen mit ausländischen Berufsabschlüssen selbstverständlich in die
Auswahlverfahren einbezogen. Die Anerkennung ist aufgrund der im öffentlichen
Dienst bestehenden Rahmenbedingungen der Eingruppierungsregeln der
Entgeltordnung, welche sich ausschließlich an Qualifikationen anhand der in
Deutschland bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie
Studienabschlüssen orientiert,
zur Einordnung der erworbenen Qualifikation in die jeweilige
Qualifikationsebene und in der Folge zur Feststellung der tariflich
festgeschriebenen Eingruppierung zwingend erforderlich.
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Das Personalamt stellt baldmöglichst
Überlegungen an, wie Quereinsteigern, deren ausländische Berufsabschlüsse nur
Teile des ausgeschriebenen Stellenprofils erfüllen, durch entsprechende
Nachqualifizierungen ein beruflicher Einstieg in die Verwaltung ermöglicht
werden kann, wenn keine höher qualifizierten Kandidaten zur Auswahl stehen.
Die weitere Öffnung der Verwaltung und Nachqualifizierung von Quereinsteiger*innen –unabhängig von ihrer Nationalität oder Herkunft- ist vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels bereits Bestandteil des umfassenden Projekts der Abt. Personalentwicklung „M029-bedarfsgerechte Personalentwicklung durch bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungskonzepte sicherstellen“. Für in der öffentlichen Verwaltung zu besetzende Stellen ist gemäß Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes allein das Prinzip der Bestenauslese verbindlich für die Personalauswahl. Andere Gesichtspunkte dürfen hierbei –auch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz- zunächst nicht herangezogen werden. Allein für Bewerber*innen mit anerkannter Schwerbehinderung gelten hier Ausnahmeregelungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch.
In welchem Ausmaß eine solche Öffnung erfolgen kann, wird im Hinblick auf den finanziellen Rahmen sowie die Frage der Bereitstellung einer Personalressource für die gezielte Konzeption von individuell zugeschnittenen Qualifizierungsmaßnahmen in der Umsetzung des Projekts zu gegebener Zeit vom Stadtrat entschieden werden.
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Der Masterplan-Maßnahmensteckbrief M003
„Aufbau eines Ausbildungsmarketings für die Stadtverwaltung“ wird durch den
Stadtrat mit Priorität 1 bewertet. Ein besonderes Augenmerk soll auf
Jugendliche mit Migrationshintergrund gelegt werden, die mit
zielgruppenspezifischen Konzepten angesprochen werden sollen.
Ausbildungsmarketing stellt ein wichtiges und zukunftsträchtiges Thema dar und wird im Rahmen der Gewinnung von Nachwuchskräften sukzessive fortgeschrieben. Im Rahmen des Projekts Masterplan Personalmanagement wurde das Ausbildungsmarketing nicht mit der Priorität 1 versehen, so dass derzeit keine zusätzlichen Ressourcen für die Bearbeitung vorhanden sind (vgl. Unterpunkt 1). Das Thema Marketing und Personalgewinnung ist ganzheitlich zu betrachten, d.h. das Thema Vielfalt (Geschlecht, Alter, Herkunft, Schwerbehinderung, etc.) muss in all seinen Facetten betrachtet werden. Auch bei der Gewinnung von Nachwuchskräften ist die Stadt Erlangen an das Grundgesetz gebunden. D.h. das Prinzip des chancengleichen Zugangs zu einer Ausbildung im öffentlichen Dienst getragen durch das Leistungsprinzip.
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Das Personalamt führt in Bezug auf
Stellenausschreibungen, Ausbildungsmarketing und weitere Maßnahmen ein
Controlling ein, das auch statistische Erhebungen zum Migrationshintergrund der
beschäftigten Mitarbeiter*innen beinhaltet.
Mit der Einführung des
Online-Bewerbungsverfahrens INTERAMT im Jahr 2016 wurden die Möglichkeiten für
die Erhebung statistischer Zahlen bereits deutlich erweitert. Nachdem in
Personalfragebögen allerdings lediglich Fragen gestellt werden dürfen, welche
für die unmittelbare Aufgabenerledigung erforderlich sind, ist die Frage nach
der Nationalität zwar im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte und den
Datenschutz getragen, nicht aber die Frage nach einem etwaigen
Migrationshintergrund.
Durch die Einführung regelmäßiger anonymer Mitarbeiterbefragungen auf
freiwilliger Basis –beginnend noch im Dezember 2018- soll eine valide Grundlage
zur Anzahl der tatsächlich bei der Stadt Erlangen beschäftigten Kolleg*innen
mit Migrationshintergrund geschaffen und fortgeschrieben werden.
Anlagen: Beschlussvorschlag des Ausländer- und Integrationsbeirats vom 20.09.2018