Betreff
Digitalisierung vs. Energieeinsparung;
Fraktionsantrag Nr. 182/2018 der ödp-Stadtratsgruppe
Vorlage
17/029/2018
Aktenzeichen
III/17
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag der ödp-Stadtratsgruppe Nr. 182/2018 vom 17.10.2018 ist damit bearbeitet.


In der Beschlussvorlage im UVPA vom 15.05.2018 (17/025/2018) wurde sehr ausführlich über den Stand von Green-IT bei KommunalBIT, insbesondere bei der Beschaffung von IT und dem Betrieb der IT-Systeme berichtet. Die Verwaltung und KommunalBIT legen dabei großen Wert auf die Berücksichtigung ökologischer Aspekte, um den wesentlichen Ansprüchen an Green IT gerecht zu werden.

Natürlich steigt der Energieverbrauch mit dem zunehmenden Einsatz weiterer Infrastruktur und IT-Geräten in allen Bereichen, auch im Bildungsbereich. Die Frage, inwieweit sich mit zusätzlicher Digitalisierung tatsächlich bessere Lernerfolge erzielen lassen, hängt entscheidend vom sinnvollen Einsatz dieser neuen Medien in Verbindung mit Fortbildungen für Lehrer und fachlichen Konzepten zusammen. Die Stadt Erlangen hat mit smartERschool ein Konzept erarbeitet, das dafür eine gute Grundlage schafft.

Ob eine Digitalisierungsmaßnahme im Einzelfall durchgeführt wird oder nicht, wird primär anhand der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Maßnahme entschieden. Ein möglicher Mehrbedarf an Energie spielt im Rahmen der Energie-Einsparvorhaben der Stadt dabei eine grundsätzlich bedenkenswerte, aber dennoch für die Grundsatzentscheidung sekundäre Rolle.

Eine sinnvolle und notwendige Digitalisierungsmaßnahme unter Berücksichtigung der Green-IT-Ansätze von KommunalBIT wird nicht deshalb abgelehnt, weil hierfür auch Energie benötigt wird.

 

Eine isolierte Dokumentation des Energiemehrbedarfs der Digitalisierungspläne als Auftrag im Arbeitsprogramm 2019 würde

-       sehr hohen personellen Aufwand bei der Erstellung verursachen,

-       für die Hauptentscheidung letztlich nur nachrangige Bedeutung haben und

-       nur einen Teilaspekt der stadtweiten Energie-Einsparvorhaben abdecken.

 

Der Antrag soll deshalb seitens der Verwaltung nicht weiter verfolgt werden.

In diesem Zusammenhang wird auf den Energiebericht für städtische Gebäude und Einrichtungen 2017 verwiesen. Im Vergleich zum Vorjahr (2016) fiel der Stromverbrauch um 3,0 % von 7,34 Mio. kWh auf 7,11 Mio. kWh.


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 182/2018