Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 164/2018
Arbeitsprogramm von Amt 61
hier: Geschäftsführung Baukunstbeirat
1. Der Sachbericht der Verwaltung unter Pkt. II Begründung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 164/2018 vom 17.10.2018 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Grüne Liste Stadtratsfraktion beantragt, dass mittelfristig die Geschäftsführung des Baukunstbeirates wieder durch das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung geführt wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bis zum Jahr 2014 oblag die Geschäftsführung des Baukunstbeirates der Abteilung Stadtplanung im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung. Seitdem wird diese Aufgabe durch das Bauaufsichtsamt wahrgenommen. Für die Aufgabenträgerschaft beider Ämter gibt es jeweils berechtigte Argumente.
Im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung sind hierfür derzeit keine personellen Ressourcen vorhanden; diese müssten im Stellenplan erst abgebildet werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 164/2018 vom 17.10.2018