Betreff
Gemeinwohl-Kommune
Vorlage
13/272/2018
Aktenzeichen
OBM
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Stadt Erlangen sieht sich grundsätzlich den Werten der Gemeinwohl-Ökonomie verpflichtet.

3.    Es geht kein Auftrag an die Verwaltung zu Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz.

4.    Der Antrag der FWG Nr. 108/2018 vom 15.07.2018 ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Städte und Gemeinden sind als Teil der staatlichen Grundordnung dem Gemeinwohl verpflichtet und nicht einseitigen Interessen. Sie sind Recht und Gesetz verpflichtet und handeln auf Basis der Grundwerte der Verfassung. Deshalb ist die Stadt den Werten der Gemeinwohl-Ökonomie (Menschenwürde, Solidarität, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit, demokratische Mitbestimmung & Transparenz) grundsätzlich auch verpflichtet.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Matrix / Bilanz 1.0 für Gemeinden setzt sich aus 17 Indikatoren (Ethisches Beschaffungsmanagement, Ethisches Finanzmanagement, Arbeitsplatzqualität und Gleichstellung, Ethische Beziehung zur Berührungsgruppe, Beschlüsse des Gemeinderates und deren Umsetzung dienen der Entwicklung der Menschen und der Gemeinschaft und generieren positiven Nutzen, Gerechte Verteilung der Arbeit, Solidarität mit Bürger/innen, Einwohner/innen, Bewohner/innen und mit anderen Gemeinden, Beitrag zum Gemeinwesen, Förderung ökologischen Verhaltens vom Mitarbeiter/innen und Mandatsträger/innen, Ökologische Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im privatwirtschaftlichen und hoheitlichen Bereich, Reduktion ökologischer Auswirkungen, Gerechte Verteilung des Einkommens, Soziale Gestaltung der Produkte und Dienstleistungen, Gemeinwohlorientierte Haushalts- und Sozialpolitik, Innerorganisatorische Demokratie und Transparenz, Demokratische aktive Mitwirkung zur Erhöhung der sozialen und ökologischen Standards, Gesellschaftliche Transparenz und Mitbestimmung) zusammen, die auf 5 universale Werte (Menschenwürde, Solidarität, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit, demokratische Mitbestimmung & Transparenz) aufgeteilt werden (siehe Anhang).

 

Jeder Indikator wird in einen bis vier Sub-Indikatoren mit den unterschiedlichen Relevanzstufen niedrig, mittel und hoch unterteilt. Die Bewertung eines Indikators und seiner sämtlichen Sub-Indikatoren erfolgt in vier Abstufungen:

Erste Schritte (1–10 %),

Fortgeschritten (11–30 %),

Erfahren (31–60 %) und

Vorbildlich (61–100 %).

 

Diese Methode möchte eine Genauigkeit und Messbarkeit erzeugen, jedoch lässt sich Gemeinwohl nicht exakt bemessen oder bewerten. Eine externe Kontrolle der sehr aufwändig zu erstellenden Gemeinwohlbilanz durch eine neue freie Berufsgruppe der Gemeinwohlauditor/innen erscheint auch noch recht unausgereift.

 

In Bayern haben sich bisher ausschließlich die drei kleineren Gemeinden Wielenbach, Wessobrunn und Peißenberg (2.500 -13.000 Einwohner) aus dem Landkreis Weilheim Schongau dazu entschlossen Gemeinwohl-Kommune zu werden. Allein durch die Größe, aber auch durch den Aufgabenumfang im Vergleich zu einer kreisfreien Stadt sind diese mit Erlangen nicht vergleichbar.

Die Baden-Württembergische Landeshauptstadt Stuttgart sieht ihre Aktivitäten im Bereich Gemeinwohl-Ökonomie nur im Bereich der städtischen Unternehmen beziehungsweise im Bereich der Information von Privatunternehmen, die sich dafür interessieren.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Viele der genannten Indikatoren werden von der Stadt Erlangen bereits umgesetzt. Eine Verankerung findet sich beispielsweise über gesetzliche Vorgaben zur Energieeinsparung und zum Naturschutz bei privaten und öffentlichen Bauprojekten. Mit dem Leitbild gute Bürgerbeteiligung werden weite Teile im Feld Demokratische Mitbestimmung und Transparenz erfüllt. Mit dem Masterplan zur Personalentwicklung werden die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig in den Blick genommen. Darüber hinaus ist Erlangen Fairtrade-Stadt, der Titel ist im Oktober für weitere zwei Jahre verlängert worden.

 

Allein durch die kommunale Daseinsvorsorge (vom öffentlichen Nahverkehr über die Wasserversorgung bis zu sozialen Dienstleistungen) unterscheidet sich die Stadt von Wirtschaftsunternehmen, deren Zielsetzung primär die Gewinnerzielung ist.

 

Der personelle Aufwand für die Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz und hin zu weiteren Schritten, die durch die Indikatoren gefordert werden, ist hoch. Ein konkreter Vorteil für Bürgerinnen und Bürger ist dadurch allerdings nicht ersichtlich.

Eine Auditierung der Gemeinwohl-Arbeit bei der Stadt Erlangen über die Gemeinwohl-Bilanz wird daher derzeit nicht befürwortet.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 108/2018 der FWG

-                                          Gemeinwohl-Matrix für Gemeinden – Version 1.0