1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Erlangen sieht sich grundsätzlich den Werten der Gemeinwohl-Ökonomie verpflichtet.
3. Es geht kein Auftrag an die Verwaltung zu Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz.
4. Der Antrag der FWG Nr. 108/2018 vom 15.07.2018 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Städte und Gemeinden sind als Teil der staatlichen Grundordnung dem
Gemeinwohl verpflichtet und nicht einseitigen Interessen. Sie sind Recht und
Gesetz verpflichtet und handeln auf Basis der Grundwerte der Verfassung.
Deshalb ist die Stadt den Werten der Gemeinwohl-Ökonomie (Menschenwürde, Solidarität, ökologische
Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit, demokratische Mitbestimmung &
Transparenz) grundsätzlich auch verpflichtet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Matrix / Bilanz 1.0 für Gemeinden setzt
sich aus 17 Indikatoren (Ethisches Beschaffungsmanagement, Ethisches
Finanzmanagement, Arbeitsplatzqualität und Gleichstellung, Ethische Beziehung
zur Berührungsgruppe, Beschlüsse des Gemeinderates und deren Umsetzung dienen
der Entwicklung der Menschen und der Gemeinschaft und generieren positiven
Nutzen, Gerechte Verteilung der Arbeit, Solidarität mit Bürger/innen,
Einwohner/innen, Bewohner/innen und mit anderen Gemeinden, Beitrag zum
Gemeinwesen, Förderung ökologischen Verhaltens vom Mitarbeiter/innen und
Mandatsträger/innen, Ökologische Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen
im privatwirtschaftlichen und hoheitlichen Bereich, Reduktion ökologischer
Auswirkungen, Gerechte Verteilung des Einkommens, Soziale Gestaltung der
Produkte und Dienstleistungen, Gemeinwohlorientierte Haushalts- und
Sozialpolitik, Innerorganisatorische Demokratie und Transparenz, Demokratische
aktive Mitwirkung zur Erhöhung der sozialen und ökologischen Standards,
Gesellschaftliche Transparenz und Mitbestimmung) zusammen, die auf 5 universale
Werte (Menschenwürde, Solidarität, ökologische Nachhaltigkeit, soziale
Gerechtigkeit, demokratische Mitbestimmung & Transparenz) aufgeteilt werden
(siehe Anhang).
Jeder Indikator wird in einen bis vier
Sub-Indikatoren mit den unterschiedlichen Relevanzstufen niedrig, mittel und
hoch unterteilt. Die Bewertung eines Indikators und seiner sämtlichen
Sub-Indikatoren erfolgt in vier Abstufungen:
Erste Schritte (1–10 %),
Fortgeschritten (11–30 %),
Erfahren (31–60 %) und
Vorbildlich (61–100 %).
Diese Methode möchte eine Genauigkeit und
Messbarkeit erzeugen, jedoch lässt sich Gemeinwohl nicht exakt bemessen oder
bewerten. Eine externe Kontrolle der sehr aufwändig zu erstellenden
Gemeinwohlbilanz durch eine neue freie Berufsgruppe der Gemeinwohlauditor/innen
erscheint auch noch recht unausgereift.
In Bayern haben sich bisher ausschließlich
die drei kleineren Gemeinden Wielenbach, Wessobrunn und Peißenberg (2.500 -13.000
Einwohner) aus dem Landkreis Weilheim Schongau dazu entschlossen
Gemeinwohl-Kommune zu werden. Allein durch die Größe, aber auch durch den
Aufgabenumfang im Vergleich zu einer kreisfreien Stadt sind diese mit Erlangen
nicht vergleichbar.
Die Baden-Württembergische Landeshauptstadt
Stuttgart sieht ihre Aktivitäten im Bereich Gemeinwohl-Ökonomie nur im Bereich
der städtischen Unternehmen beziehungsweise im Bereich der Information von
Privatunternehmen, die sich dafür interessieren.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Viele der genannten Indikatoren werden von
der Stadt Erlangen bereits umgesetzt. Eine Verankerung findet sich
beispielsweise über gesetzliche Vorgaben zur Energieeinsparung und zum Naturschutz
bei privaten und öffentlichen Bauprojekten. Mit dem Leitbild gute
Bürgerbeteiligung werden weite Teile im Feld Demokratische Mitbestimmung und
Transparenz erfüllt. Mit dem Masterplan zur Personalentwicklung werden die
Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig in den Blick
genommen. Darüber hinaus ist Erlangen Fairtrade-Stadt, der Titel ist im Oktober
für weitere zwei Jahre verlängert worden.
Allein durch die kommunale Daseinsvorsorge
(vom öffentlichen Nahverkehr über die Wasserversorgung bis zu sozialen
Dienstleistungen) unterscheidet sich die Stadt von Wirtschaftsunternehmen,
deren Zielsetzung primär die Gewinnerzielung ist.
Der personelle
Aufwand für die Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz und hin zu weiteren
Schritten, die durch die Indikatoren gefordert werden, ist hoch. Ein konkreter
Vorteil für Bürgerinnen und Bürger ist dadurch allerdings nicht ersichtlich.
Eine Auditierung
der Gemeinwohl-Arbeit bei der Stadt Erlangen über die Gemeinwohl-Bilanz wird
daher derzeit nicht befürwortet.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag Nr. 108/2018 der FWG
- Gemeinwohl-Matrix
für Gemeinden – Version 1.0