Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 147/2018 vom 17.10.2018
1.
Ab dem Haushaltjahr 2019 sind dauerhaft jährlich
120.000 € Zuschussmittel an die GGFA AöR zur Integration von
Langzeitarbeitslosen für das Projekt „Fahrradparkanlage Bahnhof Erlangen und
Servicestation“ bereitzustellen.
2. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch II/BTM außerhalb des Budgets.
3. Der ursprünglich an das Arbeitsprogramm des Amtes 50 gerichtete Antrag Nr. 147/2018 der SPD-Stadtratsfraktion richtet sich inhaltlich an das Arbeitsmarktprogramm der GGFA AöR und ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Für
das Beschäftigungsprojekt für Langzeitarbeitslose „Fahrradparkanlage Bahnhof
Erlangen und Servicestation“ der GGFA AöR soll die Finanzierung durch eine
Verstetigung des städtischen Zuschusses in Höhe von 120.000 € p.a. langfristig
sichergestellt werden. Als Nebeneffekt bietet das Fahrradprojekt auch
Bürgerinnen und Bürgern sowie Besuchern der Stadt Erlangen ein umfangreiches
Angebot rund um das Fahrrad an und verbindet so ökologische und
verkehrspolitische Ziele der Stadt Erlangen mit der kommunalen
Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen im SGB II – Bezug.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das
am 1. Mai 2018 begonnene Fahrradprojekt hat in seiner Vorphase „Warm-Up“
bereits die Lastenfahrräder der Stadt Erlangen organisatorisch übernommen und
einen Pool von 40 sogenannten Besucherfahrrädern aufgebaut, die ab 01.
September 2018 zur Ausleihe zur Verfügung stehen und bereits genutzt werden.
Derzeit werden die Wartung und Ausleihe von Dienstfahrrädern der Stadt Erlangen
konzeptionell vorbereitet und die organisatorische Umsetzung mit den
betroffenen städtischen Dienststellen abgestimmt. Dieser Prozess wird sich
etwas langfristiger gestalten. Im Zeitraum 01.08.2018 bis 01.02.2019 wird
außerdem bereits ein Qualifizierungslehrgang Zweiradmechanik durchgeführt.
Durch
die vom Stadtrat am 16.05.2018 beschlossene Anmietung des Objekts „Westliche
Stadtmauerstraße 3a“ als Standort für Fahrradparkanlage und Servicestation wurde eine Konzeptänderung ermöglicht. Es können
jetzt weitere Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze im Bereich Gastronomie
angeboten werden, da die Möglichkeit besteht, einen Teil des Gebäudes als
Bistro mit überschaubarem Getränke- und Speisenangebot in die Servicestation zu
integrieren. Die Nutzungsänderung wird derzeit vorbereitet.
Zukünftig
soll das Beschäftigungsprojekt auch Aufgaben des neuen §16 i SGB II (Teilhabechancengesetz)
abdecken, der sich derzeit noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren
befindet. Dieses neu eingeführte Instrument zur Förderung von
Langzeitleistungsbeziehern wird voraussichtlich erst ab 01.01.2019 zur
Verfügung stehen, aber dann – zusammen mit dem städtischen Zuschuss - eine
auskömmliche Finanzierung der Beschäftigungsplätze ermöglichen.
Die Beschäftigung von Langzeitleistungsbezieher/innen in der Fahrrad-Servicestation wird dauerhaft in das Arbeitsmarktprogramm der GGFA AöR aufgenommen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die längerfristige Anmietung und die Einrichtung des Gebäudes für die künftige Fahrradparkanlage und Servicestation setzen voraus, dass der GGFA AöR der städtische Zuschuss von 120.000 € p.a. dauerhaft zur Finanzierung der im Folgenden erläuterten ungedeckten Restkosten zur Verfügung steht.
Kosten- und Fördermittelübersicht (Planung):
Das Aufbauprojekt „Warm-up“ hat sich im Vergleich zum Plan etwas verzögert. Daher werden im Jahr 2018 nicht alle im Haushaltsplan veranschlagten Zuschussmittel benötigt. Grund dafür ist zum einen die erforderliche Nutzungsänderung für das Gebäude „Westliche Stadtmauerstraße 3a“, die zur Zeit in Zusammenarbeit mit GME und dem Vermieter erarbeitet wird und Voraussetzung für eine bauliche Anpassung, Ausstattung und Inbetriebnahme des Gebäudes ist. Im Moment rechnet die GGFA AöR damit, dies zum Frühjahr 2019 realisieren zu können. Zum anderen wird der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum neuen § 16 i SGB II abgewartet, um die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherzustellen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
120.000,-- € |
bei Sachkonto: 531.801 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 147/2018 vom 17.10.2018