Betreff
Verstetigung des Zuschusses an die GGFA AöR für die Integration von Langzeitarbeitslosen in Höhe von 120.000 Euro pro Jahr;
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 147/2018 vom 17.10.2018
Vorlage
BTM/030/2018
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.    Ab dem Haushaltjahr 2019 sind dauerhaft jährlich 120.000 € Zuschussmittel an die GGFA AöR zur Integration von Langzeitarbeitslosen für das Projekt „Fahrradparkanlage Bahnhof Erlangen und Servicestation“ bereitzustellen.

2.    Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch II/BTM außerhalb des Budgets.

3.    Der ursprünglich an das Arbeitsprogramm des Amtes 50 gerichtete Antrag Nr. 147/2018 der SPD-Stadtratsfraktion richtet sich inhaltlich an das Arbeitsmarktprogramm der GGFA AöR und ist hiermit bearbeitet.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für das Beschäftigungsprojekt für Langzeitarbeitslose „Fahrradparkanlage Bahnhof Erlangen und Servicestation“ der GGFA AöR soll die Finanzierung durch eine Verstetigung des städtischen Zuschusses in Höhe von 120.000 € p.a. langfristig sichergestellt werden. Als Nebeneffekt bietet das Fahrradprojekt auch Bürgerinnen und Bürgern sowie Besuchern der Stadt Erlangen ein umfangreiches Angebot rund um das Fahrrad an und verbindet so ökologische und verkehrspolitische Ziele der Stadt Erlangen mit der kommunalen Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen im SGB II – Bezug.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das am 1. Mai 2018 begonnene Fahrradprojekt hat in seiner Vorphase „Warm-Up“ bereits die Lastenfahrräder der Stadt Erlangen organisatorisch übernommen und einen Pool von 40 sogenannten Besucherfahrrädern aufgebaut, die ab 01. September 2018 zur Ausleihe zur Verfügung stehen und bereits genutzt werden. Derzeit werden die Wartung und Ausleihe von Dienstfahrrädern der Stadt Erlangen konzeptionell vorbereitet und die organisatorische Umsetzung mit den betroffenen städtischen Dienststellen abgestimmt. Dieser Prozess wird sich etwas langfristiger gestalten. Im Zeitraum 01.08.2018 bis 01.02.2019 wird außerdem bereits ein Qualifizierungslehrgang Zweiradmechanik durchgeführt.

 

Durch die vom Stadtrat am 16.05.2018 beschlossene Anmietung des Objekts „Westliche Stadtmauerstraße 3a“ als Standort für Fahrradparkanlage und Servicestation wurde eine Konzeptänderung ermöglicht. Es können jetzt weitere Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze im Bereich Gastronomie angeboten werden, da die Möglichkeit besteht, einen Teil des Gebäudes als Bistro mit überschaubarem Getränke- und Speisenangebot in die Servicestation zu integrieren. Die Nutzungsänderung wird derzeit vorbereitet.

 

Zukünftig soll das Beschäftigungsprojekt auch Aufgaben des neuen §16 i SGB II (Teilhabechancengesetz) abdecken, der sich derzeit noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindet. Dieses neu eingeführte Instrument zur Förderung von Langzeitleistungsbeziehern wird voraussichtlich erst ab 01.01.2019 zur Verfügung stehen, aber dann – zusammen mit dem städtischen Zuschuss - eine auskömmliche Finanzierung der Beschäftigungsplätze ermöglichen.

 

Die Beschäftigung von Langzeitleistungsbezieher/innen in der Fahrrad-Servicestation wird dauerhaft in das Arbeitsmarktprogramm der GGFA AöR aufgenommen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die längerfristige Anmietung und die Einrichtung des Gebäudes für die künftige Fahrradparkanlage und Servicestation setzen voraus, dass der GGFA AöR der städtische Zuschuss von 120.000 € p.a. dauerhaft zur Finanzierung der im Folgenden erläuterten ungedeckten Restkosten zur Verfügung steht.

 


Kosten- und Fördermittelübersicht (Planung):

 

 

Das Aufbauprojekt „Warm-up“ hat sich im Vergleich zum Plan etwas verzögert. Daher werden im Jahr 2018 nicht alle im Haushaltsplan veranschlagten Zuschussmittel benötigt. Grund dafür ist zum einen die erforderliche Nutzungsänderung für das Gebäude „Westliche Stadtmauerstraße 3a“, die zur Zeit in Zusammenarbeit mit GME und dem Vermieter erarbeitet wird und Voraussetzung für eine bauliche Anpassung, Ausstattung und Inbetriebnahme des Gebäudes ist. Im Moment rechnet die GGFA AöR damit, dies zum Frühjahr 2019 realisieren zu können. Zum anderen wird der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum neuen § 16 i SGB II abgewartet, um die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherzustellen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

120.000,-- €

bei Sachkonto: 531.801

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 147/2018 vom 17.10.2018