Betreff
Budgetergebnisse 2017 der Ämter 44 (Theater) und 52 (Sportamt);
Verlustvorträge
Vorlage
20/034/2018
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1.    Die negativen Budgetergebnisse der Ämter 44 und 52 werden zur Kenntnis genommen.

2.    Die entstandenen Verluste sind gemäß folgenden Einzelgutachten vorzutragen:

Amt

Verlust

Verlustvortrag nach den Budgetierungsregeln

Beschluss Fachausschuss

Gutachten HFPA
-Abstimmung-

 

 

 

 

 

44 (Theater)

-404.129,98 EUR

-276.808,89 EUR nach Entnahme von 127.321,09 EUR aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 44 zum Ausgleich des Verlustes

KFA 11.07.2018:

Die Budgetrücklage in Höhe von 127.321,09 EUR wird zur Deckung verwendet. Der verbleibende Verlustvortrag wird nur in Höhe von 30.000,- EUR in das Jahr 2018 übernommen.

 

Einstimmig angenommen

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe
mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von 276.808,89 EUR nach Entnahme von 127.321,09 EUR aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 44
mit ... gegen ... Stimmen


c) in Höhe von 30.000,- EUR nach Entnahme von 127.321,09 EUR aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 44
mit ... gegen ... Stimmen

 

52

-358.679,81 EUR

-342.122,75 EUR
nach Entnahme von 16.557,06 EUR aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 52 zum Ausgleich des Verlustes

SportA 02.10.2018:

 

Das Fachamt schlägt einen Teilausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 16.557,06 EUR vor. Der Großteil des entstandenen Defizits ist aufgrund von mangelnder Ansatzplanung und einer Fehlbuchung entstanden, die Amt 52 zu verantworten hat, aber keine tatsächlichen Kosten entstehen ließen.

Der danach verbleibende Verlust in Höhe von 342.122,75 EUR wird in Höhe von 20.000,- EUR vorgetragen, da keine Spielräume im Haushalt 2018 vorhanden sind, Mehreinnahmen zu generieren.

 

Einstimmig angenommen

Dem Verlustvortrag wird
zugestimmt

a) in voller Höhe

mit ... gegen ... Stimmen

b) in Höhe von 342.122,75 EUR nach Entnahme von 16.557,06 EUR aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 44

mit ... gegen ... Stimmen



 

 

 

c) in Höhe von 20.000,- EUR nach Entnahme von 16.557,06 EUR aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 52

mit ... gegen ... Stimmen

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Ämter 44 und 52 haben in den Sachmittelbudgets im Jahr 2017 bereinigte Gesamtbudgetergebnisse von -404.129,98 EUR bzw. -358.679,81 EUR erzielt.

 

Die Abrechnung der Personalkosten führte bei Amt 44 zu einer Gutschrift von 23.017,76 EUR in der Budgetrücklage. Bei Amt 52 wurde einerseits der Budgetrahmen durch Personalkosten-Lastschriften von 19.003,95 EUR reduziert, andererseits wurden der Budgetrücklage Personalkosten von 17.333,57 EUR gutgeschrieben.

 

Die vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln sehen vor, dass negative Gesamtbudgetergebnisse zu 100% als Verlust vorzutragen sind.

 

Auf die Gründe für die entstandenen Verluste wurde in den entsprechenden Budgetbeschlüssen im Kultur- und Freizeitausschuss am 11.07.2018 und im Sportausschuss am 02.10.2018 ausführlich eingegangen.

 

Die von den Fachämtern vorgeschlagene Vorgehensweise, die nach den Entnahmen aus den Budgetrücklagen verbleibenden Verluste von -276.808,89 EUR (Amt 44) und -342.122,75 EUR (Amt 52) nur in Höhe von 30.000,- bzw. 20.000,- EUR in das Jahr 2018 vorzutragen, widerspricht den vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln.

Außerdem haben beide Ämter bereits im Controlling-Bericht zum 31.07.2018 (MzK im Stadtrat am 27.09.2018) darauf hingewiesen, dass im laufenden Jahr 2018 erneut mit einem negativen Budgetergebnis zu rechnen ist. Ob aus dem Jahr 2017 vorgetragene Verluste, die das Budget des laufenden Jahres 2018 weiter belasten, überhaupt kompensiert werden können, bleibt somit offen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

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4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Im Rahmen der Jahresrechnung 2017 werden der Sonderrechnung Budgetergebnisse der Ämter 44 und 52 -vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat- zum Ausgleich der negativen Budgetergebnisse die begutachteten Beträge entnommen. Verlustvorträge belasten die Sachmittelbudgets 2018.