Verlustvorträge
1. Die negativen Budgetergebnisse der Ämter 44 und 52 werden zur Kenntnis genommen.
2. Die entstandenen Verluste sind gemäß folgenden Einzelgutachten vorzutragen:
Amt |
Verlust |
Verlustvortrag nach den
Budgetierungsregeln |
Beschluss Fachausschuss |
Gutachten HFPA |
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|
44 (Theater) |
-404.129,98 EUR |
-276.808,89
EUR nach Entnahme von 127.321,09 EUR aus der
Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 44 zum Ausgleich des Verlustes |
KFA
11.07.2018: Die Budgetrücklage in Höhe
von 127.321,09 EUR wird zur Deckung verwendet. Der verbleibende
Verlustvortrag wird nur in Höhe von 30.000,- EUR in das Jahr 2018 übernommen. Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird
|
52 |
-358.679,81
EUR |
-342.122,75 EUR |
SportA 02.10.2018: Das Fachamt schlägt einen
Teilausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage
Budgetergebnis des Amtes von 16.557,06 EUR vor. Der Großteil des entstandenen
Defizits ist aufgrund von mangelnder Ansatzplanung und einer Fehlbuchung
entstanden, die Amt 52 zu verantworten hat, aber keine tatsächlichen Kosten
entstehen ließen. Der danach verbleibende Verlust
in Höhe von 342.122,75 EUR wird in Höhe von 20.000,- EUR vorgetragen, da
keine Spielräume im Haushalt 2018 vorhanden sind, Mehreinnahmen zu
generieren. Einstimmig angenommen |
Dem
Verlustvortrag wird mit
... gegen ... Stimmen mit
... gegen ... Stimmen
c)
in Höhe von 20.000,- EUR nach Entnahme von 16.557,06 EUR aus der
Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 52 mit
... gegen ... Stimmen |
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Ämter 44 und 52 haben in den Sachmittelbudgets im Jahr 2017 bereinigte Gesamtbudgetergebnisse von -404.129,98 EUR bzw. -358.679,81 EUR erzielt.
Die Abrechnung der Personalkosten
führte bei Amt 44 zu einer Gutschrift von 23.017,76 EUR in der Budgetrücklage.
Bei Amt 52 wurde einerseits der Budgetrahmen durch Personalkosten-Lastschriften
von 19.003,95 EUR reduziert, andererseits wurden der Budgetrücklage
Personalkosten von 17.333,57 EUR gutgeschrieben.
Die vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln sehen vor, dass
negative Gesamtbudgetergebnisse zu 100% als Verlust vorzutragen sind.
Auf die Gründe für die entstandenen Verluste wurde in den entsprechenden Budgetbeschlüssen im Kultur- und Freizeitausschuss am 11.07.2018 und im Sportausschuss am 02.10.2018 ausführlich eingegangen.
Die von den Fachämtern vorgeschlagene Vorgehensweise, die nach den Entnahmen aus den Budgetrücklagen verbleibenden Verluste von -276.808,89 EUR (Amt 44) und -342.122,75 EUR (Amt 52) nur in Höhe von 30.000,- bzw. 20.000,- EUR in das Jahr 2018 vorzutragen, widerspricht den vom Stadtrat beschlossenen Budgetierungsregeln.
Außerdem haben beide Ämter bereits im Controlling-Bericht zum 31.07.2018 (MzK im Stadtrat am 27.09.2018) darauf hingewiesen, dass im laufenden Jahr 2018 erneut mit einem negativen Budgetergebnis zu rechnen ist. Ob aus dem Jahr 2017 vorgetragene Verluste, die das Budget des laufenden Jahres 2018 weiter belasten, überhaupt kompensiert werden können, bleibt somit offen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Rahmen der
Jahresrechnung 2017 werden der Sonderrechnung Budgetergebnisse der Ämter 44 und
52 -vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat- zum Ausgleich der
negativen Budgetergebnisse die begutachteten Beträge entnommen. Verlustvorträge
belasten die Sachmittelbudgets 2018.