Betreff
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Kindertagesstätten-Mobiliar
hier: Ermächtigung zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Nürnberg über die Durchführung des Vergabeverfahrens
Vorlage
51/168/2018
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Beschlussvorlage

1. Für die Vergabe von Aufträgen zur Ausstattung von Kindertageseinrichtungen mit Einrich-tungsgegenständen ist ein neuer Rahmenvertrag abzuschließen.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Stadt Nürnberg eine Vereinbarung über den Eintritt in
    die dortigen Ausschreibungsverhandlungen mit einem eignen Los abzuschließen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausstattung der städt. Kindertageseinrichtungen mit Mobiliar.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Eintritt in die Ausschreibungs-/Vergabeverhandlungen der Stadt Nürnberg mit einem eigenen Los.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bisher bestand für die Beschaffung von KiTa-Möbeln ein Rahmenvertrag, dessen Vergabever-fahren durch die EKV e.G. des Städtetags durchgeführt wurde. Dieser Vertag ist abgelaufen; die EKV steht nach Absprache mit der DKVB nicht mehr für eine erneute Ausschreibung zur Verfügung.

 

In umfangreichen Gesprächen konnte erreicht werden, dass die Stadt Nürnberg, die gerade ebenso eine neue Vergabe durchführen will, sich bereit erklärt hat, die Interessen der Stadt Erlangen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit zu vertreten. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung des Jugendamts die entsprechenden Unterlagen fertig gestellt. Es handelt sich um eine Gesamtauftragsvolumen von ca. 1 Mio € für 4 Jahre. Zur Übertragung der Aufgaben aus dem Vergabeverfahren ist ein gesonderter Stadtratsbeschluss notwendig.

 

Betroffen sind 4 größere Projekte der Abteilung 512 und 6 Neubauprojekte der Abteilung 511 (mit Spiel- und Lernstuben, Familienpädagogische Einrichtungen, Jugendhäuser der offenen Jugendsozialarbeit). Weiterhin kommen Kleininvestitionsbudgets von jährlich 40.000,-- € (Abt. 512) und 30.000,-- € (Abt. 511) hinzu.

 

 

 

Es ist davon auszugehen, dass sich die durch die Größe der Stadt Nürnberg bedingte Verviel-fachung des Vertragsvolumens günstig auf die erzielbaren Konditionen auswirken wird.

 

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei verschiednen IPNrn.:

 

 

 

 

Die benötigten Mittel sind bereits im Finanzhaushalt für die nächsten Jahre eingestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: