Betreff
Neubau einer Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück #603 am Brucker Bahnhof
Vorlage
51/167/2018
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Beschlussvorlage

Die Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 603 „Am Brucker Bahnhof“ soll von einem Freien Träger der Jugendhilfe errichtet werden..


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Beschluss soll sicher gestellt werden, dass die dem Bedarf entsprechende Kindertagesstätte errichtet wird.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neubau einer Kindertagesstätte mit einer 2-gruppigen Kinderkrippe mit 25 Plätzen und einem 3-gruppigen Kindergarten mit 80 Plätzen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In der Vorlage Nr. 512/057/2018 wurde davon ausgegangen, dass die Kindertagesstätte von der Stadt Erlangen, GME, errichtet wird. Anders als zum Beschlusszeitpunkt prognostiziert stehen jedoch im GME keine Ressourcen zur Betreuung des Projekts zur Verfügung. Freie Stellenkapazitäten können auch nach wiederholter Ausschreibung mangels geeigneter Bewerber leider nicht besetzt werden. In der zeitkritischen Bearbeitungsphase bis zum Zuschussantrag August 2019 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen GME bereits durch laufende Projekte mehr als ausgelastet.

 

Insoweit ist der Beschluss aus der Sitzung des Stadtrats vom 26.07.2018 zu modifizieren, als es bei der Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit bleibt, jedoch die DA-Bau keine Anwendung findet, da das Vorhaben von einem Freien Träger der Jugendhilfe durchgeführt werden soll. Die notwendigen Entscheidungen über die Vergabe werden gesondert getroffen.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

        Grundsätzlich erhalten Freie Träger bei         Investitionsvorhaben im Bereich der Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss in Höhe von 80 % der zuweisungsfähigen Kosten (Vorlagennummer: 512/116/2014/1). Bei Baumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen, die aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ gefördert werden, erhalten Freie Träger anstelle der 80 %igen Förderung eine 100 %ige Förderung der zuweisungsfähigen Kosten (Vorlagennummer 512/043/2017). Auf Grundlage Summenraumprogramms und des aktuellen Kostenrichtwerts in Höhe von 4.455 € pro förderfähigen Quadratmeter ergibt sich eine voraussichtliche Förderung in Höhe von rund 3.123.000 Euro. Von dieser Förderung besteht für die Stadt Erlangen die Möglichkeit bis zu 90 % (2.810.700 €) von der Regierung zurück zu erhalten. Diese Regelung gilt für alle Vorhaben, deren prüffähige Planungsunterlagen bis August 2019 bei der Regierung von Mittelfranken vorliegen. Um jedwede Zeitverzögerung zu vermeiden wird diese Vorlage direkt in der Stadtrat eingebracht.

        Bislang erhielten Freie Träger bei der Neuschaffung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen einen einmaligen freiwilligen Ausstattungszuschuss in Höhe von 1.250 Euro pro bedarfsanerkannten Betreuungsplatz. Im Sinne der Gleichbehandlung würde dieser bei dieser Maßnahme ebenfalls für die Stadt Erlangen anfallen. 

       

Investitionskosten:

3.123.000 €

bei IPNr.:           365D.880          

Sachkosten (Ausstattung):

   130.000 €

 

Personalkosten (brutto):

                

bei Sachkonto:

Folgekosten

                

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

2.810.700 €

bei Sachkonto:  365D.610ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: