Antrag der Grüne Liste Fraktion Nr. 114/2018 vom 12.09.2018
1. Der Sachbericht der Verwaltung
wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der Grüne Liste Fraktion Nr. 114/2018 vom 12.09.2018 ist damit
bearbeitet.
1. Beschwerden von Angehörigen und Bewohnervertretungen bzw. Bewohnerfürsprechern
In Erlangen gibt es 12 stationäre Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen sowie ein Hospiz. Nachfolgend werden für die Jahre 2016 bis 2018 Beschwerden sowie Beratungen von Angehörigen und Betreuern aufgezeigt.
Die Zahlen für 2018 beziehen
sich auf den Zeitraum 01.01. bis 30.09.2018. Die Bewohnerinnen und Bewohner
wenden sich erst bei Begehungen an die FQA (Fachstelle für Pflege- und
Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht der Stadt
Erlangen).
Die Bewohnervertretungen und auch die Bewohnerfürsprecher haben sich bislang nicht an die FQA gewandt. Gleichwohl sucht die FQA bei ihren Begehungen und auch im Rahmen der erneuten Bestellung von Bewohnerfürsprechern das Gespräch mit den Vertretern.
Darüber hinaus berät die FQA auch Einrichtungen und Träger sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Betreute Wohngruppen für Behinderte und ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie deren Bewohnerinnen und Bewohner. Diese Zahlen sind hier nicht enthalten.
2. Verfahren bei Beschwerden
Die FQA ist ein multiprofessionelles Team bestehend aus Verwaltungskräften, Amtsarzt, Pflegefachkräften, Sozialpädagogin (für Behinderteneinrichtungen) und Hygienekontrolleuren.
Beschwerden werden nach Eingang statistisch und inhaltlich erfasst und an das MPT (Multiprofessionelle Team der FQA) versandt. Anschließend wird entschieden, ob und wie schnell das Team anlassbezogen in die Einrichtung gehen muss bzw. kann oder ob die Beschwerde auch anders bearbeitet werden kann (Prüfung z.B. von Dienstplänen, Schichtbesetzungen, Qualifikationen usw. in der Dienststelle).
Die Begehungen der FQA erfolgen immer unangekündigt. Nach der Überprüfung vor Ort wird der Einrichtung bzw. dem Träger im Abschlussgespräch eine mündliche Rückmeldung durch das MPT gegeben, evtl. bei erheblichen Mängeln Anordnungen ausgesprochen.
In der Dienststelle erfolgt dann eine abschließende Prüfung und Bewertung des Sachverhaltes sowie die Fertigung eines Prüfberichts bzw. eines Anordnungsbescheides.
3. Verbesserungsmöglichkeiten bei der Betreuung
Verbesserungen könnten bei manchen Einrichtungen in erster Linie durch eine höhere und qualifiziertere Personalausstattung erreicht werden. Dieses Ziel zu erreichen ist jedoch angesichts des angespannten Arbeitsmarktes für Pflegekräfte schwierig.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhandenn
Anlagen: Antrag der Grüne Liste Fraktion Nr. 114/2018 vom 12.09.2018