Betreff
Zweckvereinbarung über die grenzüberschreitende Buslinie N 20 zwischen den Städten Erlangen und Fürth
Vorlage
613/204/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die in der Anlage 1 beigefügte Zweckvereinbarung (Stand 26.09.2018) über die partielle Übertragung von Aufgaben nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i.V.m. § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG betreffend die grenzüberschreitende Bus-Linie N 20 mit der Stadt Fürth soll abgeschlossen werden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Fürth benötigt den Beschluss seitens der Stadt Erlangen über die Zweckvereinbarung zwischen den Städten Fürth und Erlangen bzgl. der Nachtbuslinie N 20, da sie den Betrieb dieser Linie im Rahmen ihrer anstehenden Direktvergabe des öffentlichen Personennahverkehrs einbeziehen möchte. Dieser Beschluss muss auch in der Fürther Stadtratssitzung bereits am 24.10.18 gefasst und bis zum 26.10.18 zur Genehmigung an die Regierung von Mittelfranken gebracht werden, um fristgerecht wesentliche Inhalte zum Linienbündel „Stadt Fürth“ im Rahmen des Verfahrens zur Direktvergabe an die infra fürth verkehr gmbh im EU-Amtsblatt veröffentlichen zu können. Die Vorabbekanntmachung zur Direktvergabe des öffentlichen Personennahverkehrs der Stadt Erlangen an die Erlanger Stadtverkehr GmbH wurde bekanntlich bereits erfolgreich durchgeführt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zwischen den Städten Fürth und Erlangen verkehrt bisher nur die Nachtbuslinie N 20. Diese ist im Nahverkehrsplan der Stadt Fürth enthalten und soll wie bisher ohne Kostenbeteiligung der Stadt Erlangen betrieben werden. Die vorliegende Zweckvereinbarung soll hierfür nur den Status Quo abbilden.

 

Gegenstand der in Anlage 1 enthaltenen Zweckvereinbarung ist die partielle Erweiterung des Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiets der Stadt Fürth als ÖPNV-Aufgabenträger und als zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007 auf den grenzüberschreitenden Teil der Bus-Linie N 20 und zwar mit Übergang der Befugnis, die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags unter Einbeziehung des in das Gebiet der Stadt Erlangen abgehenden Teils der Bus-Linie N 20 durchzuführen. Ein Bedienungskonzept konkretisiert deren Fahrtenangebot; es kann einvernehmlich im Rahmen der Zweckvereinbarung geändert werden. Änderungen an der Zweckvereinbarung selbst bedürfen der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken.

 

Zwischen dem Stadtgebiet Fürth und dem Stadtgebiet Erlangen führt der Weg der Linie N 20 auf etwa 550 Metern Länge auf dem Frankenschnellweg auch über das Stadtgebiet Nürnberg. Da es dort keine Haltestelle gibt, wurde in Abstimmung mit der dort zuständigen Stadt Nürnberg darauf verzichtet, diese als dritten Partner in die Zweckvereinbarung einzubeziehen.

 

Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Zweckvereinbarung allein auf die Linie N20 bezieht. Sollten in der Zukunft weitere Aufgabenübertragungen im gegenseitigen Interesse erforderlich werden, so wird dies insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten/Ausgleichsleistungen in entsprechendem Umfang und Detaillierungsgrad geregelt werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In den Nahverkehrsplänen der Städte Erlangen und Fürth sind darüber hinaus Linien enthalten, die im Tagesverkehr eine deutlich verbesserte ÖPNV-Verbindung zwischen den beiden Städten insbesondere für Berufspendler und Studierende ermöglichen sollen. Hierfür bedarf es einer gesonderten Zweckvereinbarung in Anlehnung an die Vereinbarung zwischen Erlangen und Nürnberg, um Einnahmen und Ausgaben langfristig regeln zu können. Diese Vereinbarung soll nach Konkretisierung der Konzepte zu gegebener Zeit zum Beschluss vorgelegt werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1:        Zweckvereinbarung zur Buslinie N 20

Anlage 2:        Bedienungskonzept zur Buslinie N 20