Betreff
Dringlichkeitsantrag zum Stadtrat am 27. September 2018;
Fragen zu den Vorbereitenden Untersuchungen "Erlangen West III"
(CSU-Fraktionsantrag Nr. 122/2018)
Vorlage
611/254/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der CSU-Fraktionsantrag Nr. 122/2018 ist damit bearbeitet.


Am 16. Mai 2018 hat der Stadtrat die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Bereich „Erlangen-West III“ beschlossen. Der Beschluss über die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen wurde in „Die Amtlichen Seiten“ am 12. Juli 2018 bekanntgemacht. Am 14. Oktober 2018 findet ein Bürgerentscheid statt, ob die Vorbereitenden Untersuchungen weitergeführt werden sollen.

 

Die CSU-Fraktion hat am 26. September 2018 einen Dringlichkeitsantrag zum Stadtrat am
27. September 2018 gestellt. Es wird um schriftliche Beantwortung von Fragen zu Untersuchungsumfang und zur rechtlichen Wirkung der vorbereitenden Untersuchungen gebeten.

 

 

Frage 1:

Was wird im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen für eine künftige städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Bereich „Erlangen West III“ untersucht?

 

Antwort: 

Im Rahmen der kommenden Untersuchungen soll ein ganzheitliches Konzept für eine komplexe städtebauliche Zielvorstellung der Stadt vorbereitet werden.

Dazu gehört unter anderem:

 

-           Nachweis des erhöhten Bedarfs an Wohnstätten für das gesamte Stadtgebiet

-           Ermittlung aller öffentlichen Belange

-           Prüfung, ob eine besondere Bedeutung der geplanten Maßnahme für die städtebauliche Entwicklung der Stadt vorliegt

-           Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen (Eigentümer und Pächter)

-           Prüfung der Möglichkeit der Bereitstellung von Ersatz- und Tauschland

-           Festlegung der Größenordnung der Maßnahme (Anzahl der Wohnungen und Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen)

-           Prüfung einzelner Entwicklungsabschnitte und der Entwicklungsabfolge  

-           Prüfung der Finanzierung

-           Prüfung, ob eine zügige Entwicklung möglich ist

-           Prüfung aller zur Verfügung stehenden städtebaulichen Instrumente

-           Prüfung der Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 

-           Abwägung der öffentlichen und privaten Belange

 

Die Vorbereitenden Untersuchungen werden  ergebnisoffen durchgeführt.

 

 

Frage 2:

Welche Daten werden in diesem Zusammenhang erhoben?

 

Antwort:

Es werden umfassende Daten zu allen relevanten öffentlichen Belangen erfasst (z. B. Wohnungsbedarf, landwirtschaftliche Bedeutung, Bedeutung für Landschafts- und Naturschutz, Immissionsschutz, Verkehr, erforderliche Infrastruktur, …).

Die Erfassung von personenbezogenen Daten wird in Frage 4 beantwortet. 

 

 

Frage 3:

Welche konkreten Schritte werden in diesem Zusammenhang eingeleitet?

 

Antwort:

Die Träger öffentlicher Belange werden in die Vorbereitenden Untersuchungen eingebunden und beteiligt.

Es werden Fragebögen an die Eigentümer und Pächter versendet und Gespräche mit den Eigentümern und Pächtern geführt.

 

 

Frage 4:

Welche rechtlichen Verbindlichkeiten (für die Stadt sowie Grundstückseigentümer/-nutzer) ergeben sich aus der Einleitung vorbereitender Untersuchungen für eine künftige städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Bereich „Erlangen West III“?

 

Antwort:

Der Beschluss über die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen ist keine städtische Satzung. Der Beschluss ermächtigt die Verwaltung, mit den Vorbereitenden Untersuchungen zu beginnen. Mit der Bekanntmachung der Einleitung Vorbereitender Untersuchungen hat die Stadt die Möglichkeit, etwaige Baugesuche für bis zu ein Jahr zurückzustellen.

 

Der Beschluss über die Einleitung vorbereitender Untersuchungen hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Eigentümer und Pächter. Eigentümer und Pächter sollen Auskunft geben über Tatsachen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Vorbereitung und Durchführung einer Entwicklung erforderlich sind.  Die Stadt wird hierzu Fragebögen an Eigentümer und Pächter versenden und Gespräche mit den Eigentümern und Pächtern führen. Die hierbei erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zu Zwecken der vorbereitenden Untersuchungen und einer eventuellen Entwicklung verwendet werden.

 

 

Frage 5:

Welche Planungsschritte werden bereits durch die vorbereitenden Untersuchungen für eine künftige städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Bereich „Erlangen West III“ eingeleitet?

 

Antwort:

Es werden keine weiteren Planungsschritte eingeleitet.

Für weitere Planungsschritte zum Beispiel die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans oder die Aufstellung von Bebauungsplänen sind separate Beschlüsse des Stadtrats erforderlich. Gleiches gilt für ein städtebauliches und landschaftsplanerisches Wettbewerbsverfahren.

 

Frage 6:

Welcher Planungsstand wird dem Stadtrat zu einer erneuten Beschlussfassung vorgelegt?

 

Antwort:

Die Vorbereitenden Untersuchungen sind umfangreich und dauern mehrere Jahre. Der Stadtrat wird regelmäßig über den Stand der Vorbereitenden Untersuchungen informiert werden. Nach Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 


Anlagen:        CSU-Fraktionsantrag Nr. 122/2018
                        Dringlichkeitsantrag zum Stadtrat am 27. September 2018
                        hier: Fragen zu den „Vorbereitenden Untersuchungen für eine künftige
                        städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Bereich Erlangen West III“