Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe Nr. 102/2018 vom 02.07.2018
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der ÖDP Stadtratsgruppe Nr. 102/2018 vom 02.07.2018 ist damit bearbeitet.
Die gestellten Fragen der ÖDP-Stadtratsgruppe werden wie
folgt beantwortet:
Wo konkret liegen die Probleme
bei der Bearbeitung dieses Auftrags?
Das Organisationsprojekt „Fuhrparkmanagement“ wurde vor mehreren Jahren in das Projektportfolio der Abteilung Organisation und Personalwirtschaft (Abt. 112) aufgenommen.
Die Abstimmung der Prioritäten der Organisationsprojekte erfolgt jährlich und wird seit dem Jahr 2016 jeweils im Januar/Februar jeden Jahres dem HFPA zur Kenntnis gegeben (im Jahr 2018: HFPA am 17.01.2018, Vorlage Nr. 11/132/2017). Gemäß der dortigen Priorisierung soll das Projekt Fuhrparkmanagement im Jahr 2018 mit der Beauftragung eines externen Beraters gestartet werden.
Das Projekt Fuhrparkmanagement konnte aktuell noch nicht aufgenommen werden, da die zunächst für das Jahr 2019 nachrangig priorisierte Maßnahme Nr. 13 „Amt 51, Organisationsuntersuchung (Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation unter Berücksichtigung personalwirtschaftlicher Aspekte und vor dem Hintergrund neuer Aufgaben) vorgezogen werden musste (siehe Bearbeitung des Fraktionsantrag Nr. 153/ 2017) im Stadtrat unter Nr. 11/133/2017 am 18.01.2018 sowie der anschließenden Vergabe im HFPA unter Nr. 112/115/2018 am 19.09.2018.
Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, dass wegen der seit mehreren Jahren vorhandenen hohen Auslastung im Bereich Organisation für das Jahr 2018 ein Stellenplanantrag gestellt wurde, der im Haushalt 2018 nicht berücksichtigt wurde und daher für den Stellenplan des Jahres 2019 wiederholt wurde. Zudem stehen zwei Personalwechsel im Bereich der Organisation an.
In diesem Jahr ist dennoch vorgesehen, das Projekt zu starten, indem der Projektauftrag aktualisiert wird und ein Erfahrungsaustausch mit dem entsprechenden Projekt der Stadt Nürnberg anvisiert ist, siehe unten.
Welchen Umfang hat der
Fuhrpark und wie setzt er sich konkret zusammen (Fahrzeugtypen, Baujahr usw.)?
Wie beziehen uns dabei nicht nur auf Kraftfahrzeuge, sondern auch auf
Zweiräder!
Fahrzeuge gesamt, incl. aller Nutzfahrzeuge: 350 (Basis:
Versicherungsliste Amt 30)
Ohne Fahrzeuge Amt 37: 285 (Basis: Versicherungsliste Amt 30, Wartungsliste
EB77)
davon PKW (ohne Amt 37): 45
Anzahl Dienstfahrräder: 119, davon 5 Lasten E-Bikes und 3 E-Bikes
Wie wurde dieser
Fuhrpark in den letzten Jahren und bis heute verwaltet? Wer ist für diese
Aufgabe konkret verantwortlich?
Überwiegend erfolgt die Verwaltung der Kfz
dezentral in den jeweiligen Dienststellen. Es sind lediglich zwei
Poolfahrzeuge, die von Amt 24 verwaltet werden, vorhanden.
Neben den Kfz besteht ein Pool von 32 Dienstfahrrädern, der von Amt 24
verwaltet wird.
Die vorhandenen Lasten-E-Bikes werden von Amt 31 verwaltet.
Welche Maßnahmen wurden
seit 2013 in diesem Bereich vollzogen bzw. welche Änderungen wurden seitdem
überhaupt eingeleitet?
Grob-Erfassung des Ist-Standes
Erfahrungsaustausch mit den IZ-Städten Nürnberg, Fürth und Schwabach.
Welche
Höhe - nach Betriebsmitteln und Anlagevermögen aufgeschlüsselt - im städtischen
Haushalt wird dafür veranschlagt?
Anlagevermögen (Stand 31.12.17) lt. Mitteilung
der Fachbereiche
EBE:
450.250 €
EB77: 3.525.500 €
Amt 20: 2.953.485 € (hierin ist ein Betrag von 43.050 € für Dienstfahrräder enthalten
Gesamt: 6.929.235
€
Im Ansatz von Amt 20.
Betriebsmittel (2017)
EBE: 31.253 €
EB77: 964.605 €
20: 281.200 €
Gesamt: 1.277.085
€ zzgl. 2.300 €/Jahr
Unterhaltskosten Dienstfahrräder (nur bei 243-1)
Wo werden dafür die
Parkplätze vorgehalten? Welche Kosten entstehen hierfür?
Bei EBE und EB77 fallen keine Parkplatzkosten an (EBE zahlt
interne Miete an EB77 für Stintzingstr. 46, Parkplätze können nicht gesondert
ausgewiesen werden). Ebenso wenig für den Fuhrpark von Amt 37. Die Fahrzeuge
stehen jeweils auf dem eigenen Gelände.
Parkplatzkosten bei Amt 24: 3.400 €/Jahr für 6 Stellplätze
(Parkhaus Schuhstraße und Parkhaus Münchner Straße [Mietzahlungen erfolgen
intern an Amt 23]).
Inwiefern ist das
Vorhalten eines eigenen Fahrzeugs für den Oberbürgermeister bzw. den Bürgermeistern samt Chauffeur
tatsächlich erforderlich?
Der Dienstwagen mit Fahrer wird sowohl vom
Oberbürgermeister, wie auch von den Bürgermeisterinnen und gelegentlich von den
Referatsleitungen genutzt. Die jährliche Fahrleistung des Dienstwagens beträgt
ca. 20.000 km. Das Vorhalten eines eigenen Fahrzeugs ist notwendig, da eine
langfristige Planung der Nutzung nicht möglich ist, z.B. bei kurzfristigen
Terminvereinbarungen, engen Terminplänen, bei Verlängerung eines Vortermins
oder bei Wetterwechsel.
Während der Fahrten bereiten
Oberbürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie Referatsleitungen die
anstehenden Termine vor und nach. Auch weitere während der Fahrt geeignete
Arbeiten (Telefonate, Aktenstudium) werden durchgeführt. Ein Fahrer ist daher
erforderlich.
Wie lösen andere Städte
das Thema „Fuhrparkmanagement“? Hat diesbezüglich schon in der Zeit bis zum Tag
der Antragsstellung ein Austausch stattgefunden? Wenn ja, mit wem? Zu welchen
Erkenntnissen und Ergebnissen gelangte man bisher? Wie konnten diese umgesetzt
werden bzw. wie werden diese umgesetzt?
Die Stadt Nürnberg hat kürzlich eine aufwändige
Organisationsuntersuchung für das Fuhrparkmanagement abgeschlossen und in der
Arbeitsgruppe IZ-Organisation darüber berichtet. Die detaillierten Ergebnisse
sollen den Städten Fürth, Schwabach und Erlangen voraussichtlich noch bis Ende
des Jahres 2018 vorgestellt werden.
Wurden in den letzten
Jahren Elektrofahrzeuge bzw. Hybrid-Fahrzeuge angeschafft?
Seit 2012 wurden acht Elektrofahrzeuge und 2
Hybridfahrzeuge angeschafft. Zudem sind 10 Fahrzeuge mit Erdgasantrieb im
Einsatz.
Wir
beantragen zudem, dass bei diesem Thema auch – sofern dies rechtlich möglich
ist – mit den städtischen Töchtern (Sparkasse, ESTW, GEWOBAU u.a.)
zusammengearbeitet wird, um Synergien zu schaffen!
Die Möglichkeiten werden im Rahmen des Projekts
geprüft.
Schließlich beantragen wir auch abzuklären,
inwiefern der Fuhrpark der Stadt Erlangen durch eine sinnvolle Zusammenarbeit
mit einem Car-Sharing-Anbieter reduziert werden kann.
Wird im Rahmen des Projekts geprüft.
Timeline
Bis Ende des Jahres 2018 ist ein erneuter
Erfahrungsaustausch mit Nürnberg, Fürth, Schwabach mit detaillierter
Vorstellung der Konzeption der Stadt Nürnberg beabsichtigt.
Anschließend erfolgt die Aktualisierung des Projektauftrags
und die Freigabe des Projekts durch OBM bis ca. Dezember 2018.
Für die in der Folge anhand der in Erlangen bestehenden
Strukturen und Bedarfe zu entwickelnden Lösungen für das Fuhrparkmanagement
soll wie in Nürnberg eine externe Beratungsfirma beauftragt werden.
Der Zeitplan ist abhängig von der
Gesamtprioritätenplanung und den vorhandenen Personalressourcen bei Amt 11.
Wie die Erfahrung anderer Kommunen zeigt ist
nach dem Start des Projekts mit einer mehrjährigen Dauer zu rechnen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind
zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Da abhängig von der angestrebten Lösung, können derzeit
hierzu noch keine Angaben zu den erforderlichen Ressourcen gemacht werden.
Anlagen: Antrag der ÖPD-Stadtratsgruppe