hier: Beschluss inklusiver Teihabepool(13-3/012/2018) sowie Nr. 3 des Antrages Nr. 020/2017 der ÖDP zur Leichten Sprache
1. Die Förderung von Inklusion stellt für die Stadt Erlangen nicht nur die verpflichtende Umsetzung der Behindertenrechtskonvention dar, sondern ist auch ein wichtiger Bestandteil einer „Stadt für alle“. Hierzu gehört auch eine Inklusive Verwaltung, die ihre Angebote und Informationen so organisiert und plant, dass diese von allen Bürger*innen, unabhängig von möglichen Behinderungen, nutzen können.
2. Die Verwaltung wird beauftragt an dem Thema Leichte Sprache bzw. einfache Sprache weiter zu arbeiten und das Angebot in Leichter bzw. einfacher Sprache auszubauen. Hinsichtlich der Barrierefreiheit wird die Verwaltung damit beauftragt, den mit Beschluss 13-3/012/2016 genannten inklusiven Hilfsmittelpool umzusetzen.
3. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 8000€ werden zum Haushalt 2019 angemeldet.
4. Nr. 3 des Antrags der ÖDP Nr. 020/2017 zur Barrierefreiheit und Leichte Sprache in der Erlanger Stadtverwaltung ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung an den Angeboten der Stadtverwaltung hängt maßgeblich von ihrer inklusiven Planung und Durchführung ab.
Hierzu zählen:
a) Die technischen Voraussetzungen im Sinne der Barrierefreiheit der Veranstaltung
b) Der barrierefreie Zugang zu Informationen
Daraus folgt ferner:
c) Erforderliches Wissen über inklusive Maßnahmen und Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Um die genannten Ziele zu erreichen, wird folgendes getan:
Zu a) Die technischen Voraussetzungen im Sinne der
Barrierefreiheit der Veranstaltung:
· Umsetzung des inklusiven Hilfsmittelpools, bestehend aus einer mobilen FM-Anlage für Menschen mit Hörbehinderungen, einheitlichen Piktogrammen sowie einem mobilen Endgerät für
Videodolmetschen der Gebärdensprache
Zu b) barrierefreier Zugang zu Informationen:
· Rathausreport mit Zusammenfassungen „Kurz und einfach“ (umgesetzt)
· Die Homepage des Theaters bietet Informationen in Leichter Sprache (umgesetzt)
· Die Stadtbibliothek hat eine Abteilung eingerichtet, in welcher Bücher in leichter Sprache zu finden sind. Daneben hat die Stadtbibliothek einen Flyer zur Benutzung der Stadtbibliothek in leichter Sprache entwickelt, der auch gerne von Migranten genutzt wird.
· Auf der Webseite der Stadtbibliothek sowie der Webseite des Theaters gibt es daneben eine Rubrik häufig gestellter Fragen in leichter Sprache. (umgesetzt)
· Kulturführer in leichter Sprache für neu zugezogene Kinder und Jugendliche vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt (umgesetzt)
· Aufklärung über Möglichkeiten einfacherer Sprachniveaus als Alternative bzw. Ergänzung zur Leichten Sprache
· Potenziale der leichten und einfachen Sprache für andere Zielgruppen in den Ämtern der Stadtverwaltung verdeutlichen (Migration und leichte bzw. einfache Sprache)
· Homepage-Relaunch vor dem Hintergrund der technischen Barrierefreiheit (in Umsetzung)
· Barrierefreie digitale Dokumente (geplant)
· Ausbau des Gebärdendolmetschens
Zu c) Erforderliches Wissen über inklusive Maßnahmen und
Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung
· Mitarbeiterfortbildung zum Thema „Leichte Sprache – Kommunikation in verständlicher Form“ (umgesetzt, Ausbau geplant).
· Strukturierter Zugang zu Informationen für inklusives Veranstaltungsmanagement im Intranet
· Bewerbung des Hilfsmittelpools
· Leitfäden für inklusive Angebote
· Beratung einzelner Ämter und Abteilungen
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
· Entwicklung weiterer Maßnahmen in Kooperation mit den Ämtern der Stadtverwaltung
· Einbeziehung externer Dienstleister
· Abstimmung der Bedarfe mit Behindertenverbänden
· Umsetzung einer barrierefreien Website sowie Einführung barrierefreier Dokumente
· Anschaffung erster technischer Hilfsmittel
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 8.000,00 |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten Jahresgebühr |
€ 100,00 |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 020/2017 der ÖDP zur Leichten Sprache