Betreff
Förderung des Jugendhausersatzbaus in der Südlichen Stadtmauerstr. 21
Vorlage
51/165/2018
Aktenzeichen
IV/51/HP003
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2. Der Ersatzbau des Jugendhauses des CVJM in der Südlichen Stadtmauerstr. 21 wird mit 70.000 Euro aus dem Budget des Jugendamtes bezuschusst.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch den Ersatzbau des Jugendhauses sollen folgende Ergebnisse erreicht werden:

-       Bereitstellung von Raumkapazitäten im bisherigen Umfang

-       Schaffung von Raumkapazitäten für bedarfsgerechte zusätzliche Angebote (z.B. gemeinsames Kochen)

-       Einhaltung von energetischen Standards und brandschutzrechtlichen Vorschriften, sowie Barrierefreiheit, die im bisherigen 60 Jahre alten Gebäude nur unzureichend abdeckt sind

-       günstige Übernachtungsmöglichkeiten für Jugendliche im Rahmen internationaler Jugendbegegnungen

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch den Ersatzbau kann das bisherige etablierte Angebot an Kinder- und Jugendarbeit weiterhin aufrechterhalten und ausgebaut werden. Weitere Details können dem Erläuterungsbericht zum Hauptantrag und der Stellungnahme des SJR zum Bedarf bei örtlichen Einrichtungen – insbesondere unter Nr. 3 Bedarf – entnommen werden.

 

Neben dem Ersatzbau sind kleine Mitarbeiterappartments für Praktikanten, FSJler und Bundesfreiwilligendienstleistende vorgesehen. Dadurch schafft der CVJM ein Angebot für junge Menschen sich beruflich auszuprobieren und erste Erfahrungen zu sammeln und bietet dafür eine günstige Wohnmöglichkeit an.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen


Der CVJM e.V beantragte am 18.01.2018 einen Zuschuss in Höhe von 70.000 Euro für den Ersatzbau des Jugendhauses.

 

Der Stadtjugendring (SJR)  Erlangen hat folgende Stellungnahme zum Antrag abgegeben:

„Für das geplante Objekt des Trägers CVJM Erlangen e.V. besteht in der vorgesehenen Größenordnung und Nutzungsabsicht Bedarf mit hoher Dringlichkeit. Der SJR Erlangen befürwortet deshalb diese Maßnahme“.

 

Der Bayerische Jugendring hat mit Bescheid vom 27.06.2018 den vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt.

 

Durch den Zuschuss beteiligt sich das Stadtjugendamt an den Kosten des Ersatzbaues und stellt einen Teil der Finanzierung sicher. Auf die beigefügte Finanzierungsübersicht wird verwiesen.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die derzeitigen Gesamtkosten (Jugendhaus und Appartments) betragen 870.000 Euro.

Darauf entfallen für den Bereich des Jugendhauses 687.000 Euro.

Durch Spenden sind derzeit für das Jugendhaus  326.650 Euro finanziert. Der CVJM setzt darüber hinaus noch Eigenmittel in Höhe von 220.000 Euro ein. Derzeit besteht ein ungedeckter Finanzbedarf in Höhe von 140.350 Euro.

Durch den Zuschuss in Höhe von 70.000 Euro verringert sich der Fehlbetrag auf 70.350 Euro, der noch durch den CVJM abzudecken  ist.

Der städtische Anteil an der Finanzierung des Jugendhauses beträgt ca. 10 Prozent.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 Euro sind im Budget des Jugendamtes vorhanden.

 

 


Anlagen:             Antrag mit Erläuterungsbericht

                               Finanzierungsübersicht

                               Stellungnahme des SJR zum Antrag