EBE (Endabrechnung 2017)
Die Verwaltung beantragt
nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
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Kostenstelle 660090 Allg. Kostenstelle Amt 66 |
Produkt 54110010 |
285.742,13 € für |
Sachkonto 524341 |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
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Kostenstelle 202090 Allg. Kostenstelle |
in Höhe
von |
285.742,13 € bei |
Produkt 61110010 |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck Kanalbenutzungsgebühren 2018 stehen im all- gemeinen Haushalt (Ansatz) zur Verfügung |
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Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
0 € |
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Summe der bereits vorhandenen Mittel |
1.900.000 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2018
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Schreiben vom 07.09.2018 teilte der EBE dem Amt 66 die
Endabrechnung 2017 für den Stra-ßenentwässerungsanteil (Kanalbenutzungsgebühr
öffentlicher Grund) mit. Es ergibt sich eine Nachzahlung von 285.742,13 €, da
sich auf Grund der Investitionen des Entwässerungsbetriebes auch die
Prozentsätze für Personal, Sach- und Kapitalkosten und in der Folge auch der
umzulegende Anteil für die Straßenentwässerung erhöht haben. Die Nachzahlung
ist zum 08.10.2018 zur Zahlung fällig.
Die Mittel
auf dem Konto 524341 wurden bereits vollständig für die Vorleistungen 2018
benötigt.
Daher muss der komplette Rechnungsbetrag auf dem Sachkonto bereitgestellt
werden.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Nachzahlung wird aus den Mehreinnahmen
der Gewerbesteuer (Sachkonto:401301) gedeckt.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Kanalbenutzungsgebühren werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln
gezahlt. Daher erfolgt die Deckung der Nachzahlung ebenfalls aus allgemeinen
Haushaltsmitteln (Gewerbesteuermehreinnahmen).
Anlagen: