Betreff
Mittelbereitstellung für die Nachzahlung von Kanalbenutzungsgebühren an den
EBE (Endabrechnung 2017)
Vorlage
66/277/2018
Aktenzeichen
VI/66
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um

 

Kostenstelle 660090

Allg. Kostenstelle Amt 66

Produkt 54110010
Gemeindestraßen

285.742,13 € für

 

Sachkonto 524341
Kanalbenutzungsgebühren an EBE f. Gemeindestraßen

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme

 

Kostenstelle 202090

Allg. Kostenstelle
Abt. Gemeindesteuern

 

in Höhe von

 

 

285.742,13 € bei

 

 

Produkt 61110010
Steuern, allg. Zuweisungen, Umlagen

Sachkonto 401301
Gewerbesteuer

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck Kanalbenutzungsgebühren 2018 stehen im all- gemeinen Haushalt (Ansatz) zur Verfügung


1.900.000 €

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

0 €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

0 €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

1.900.000 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

2.185.742,13

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2018

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung            

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Schreiben vom 07.09.2018 teilte der EBE dem Amt 66 die Endabrechnung 2017 für den Stra-ßenentwässerungsanteil (Kanalbenutzungsgebühr öffentlicher Grund) mit. Es ergibt sich eine Nachzahlung von 285.742,13 €, da sich auf Grund der Investitionen des Entwässerungsbetriebes auch die Prozentsätze für Personal, Sach- und Kapitalkosten und in der Folge auch der umzulegende Anteil für die Straßenentwässerung erhöht haben. Die Nachzahlung ist zum 08.10.2018 zur Zahlung fällig.

Die Mittel auf dem Konto 524341 wurden bereits vollständig für die Vorleistungen 2018 benötigt.
Daher muss der komplette Rechnungsbetrag auf dem Sachkonto bereitgestellt werden.

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Nachzahlung wird aus den Mehreinnahmen der Gewerbesteuer (Sachkonto:401301) gedeckt.

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Kanalbenutzungsgebühren werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln gezahlt. Daher erfolgt die Deckung der Nachzahlung ebenfalls aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Gewerbesteuermehreinnahmen).

 


Anlagen: