Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Lage auf dem
Erlanger Wohnungsmarkt ist nach wie vor sehr angespannt; die Nachfrage nach
bezahlbarem Wohnraum ist groß und kann – wie aus der Anlage zu ersehen ist –
nur sehr begrenzt befriedigt werden.
Folgende
Kernaussagen lassen sich aus den vorliegenden Zahlen ableiten und sollten aus
Sicht des Sozialamtes für die Wohnungspolitik wegweisend sein:
- Der Bestand an Sozialwohnungen ist in
den vergangenen Jahren stark gesunken. Aufgrund einiger Baumaßnahmen hat
er sich im Vergleich zu 2017 jedoch geringfügig erhöht. Dennoch fehlt es
weiterhin an bezahlbarem Wohnraum. Der Bau neuer Sozialwohnungen ist
weiterhin dringend erforderlich.
- Der Bestand an großen Sozialwohnungen (5
Zimmer oder größer) ist verschwindend gering.
- Die Zuschussvereinbarung, mit welcher
sich die GEWOBAU zur Bereitstellung von Beleg-rechtswohnungen verpflichtet
hat, ist zum 30.06.2018 erst zu 58,56 % erfüllt. Seitens der GEWOBAU
müssen die Anstrengungen mehr Belegrechtswohnungen zur Verfügung zu
stellen, erhöht werden.
- Die Anzahl der Anträge auf
Sozialwohnungen ist nahezu konstant geblieben. Trotz der Baumaßnahmen in
den Jahren 2017 und 2018 mit über 200 Wohnungen und fast 500 Vermittlungen
in geförderte Wohnungen hat sich die Zahl der unversorgten Antragssteller
nicht wesentlich minimiert.
- Über 50% der Antragssteller sind
1-Personen-Haushalte. Weitere 20% der Antragssteller sind
4-Personen-Haushalte oder größer.
- Knapp 90% der Antragssteller befinden
sich in der EOF-Einkommensstufe I. Davon sind knapp 50%
1-Personen-Haushalte und ca. 22% 4-Personen-Haushalte oder größer.
- Es werden daher überwiegend Wohnungen
für die EOF-Einkommensstufe I benötigt. Insbesondere sind
2-Zimmer-Wohnungen für 1-Personen-Haushalte und große Wohnungen für
Familien erforderlich.
- Die Anzahl der Wohnungsvermittlungen zur
Hälfte des Jahres ist im Vergleich zu den Vorjahren konstant geblieben.
- Gut 21% der Wohnungsantragssteller sind
keine Erlanger Bürger, haben aber den Wunsch eine geförderte Wohnung in
Erlangen anzumieten.
- Nur knapp 7% der vermittelten Wohnungen
wurden an auswärtige Wohnungsantragssteller vermittelt.
- Die Anzahl der einkommensorientierten
Förderungen (EOF) hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt.
- Zwingend erforderliche
Wohnungsbauprojekte der GEWOBAU, ESW und GBW befinden sich aktuell in der
Durchführung und in der Planung.
- Die Zahl der Wohnpartnerschaften im
Projekt „Wohnen für Hilfe“ ist geringfügig gesunken.
- Die Zahl der Bewohner von
Verfügungswohnungen ist – entgegen der strategischen Ausrichtung nach den
Sanierungen im Jahr 2013 - deutlich angestiegen. Die Kapazitäten an zu
belegenden Obdachlosenunterkünften sind erschöpft.
- Aufgrund der geringen Zahl an zu
vermittelnden Wohnungen gelingt es nicht eine Fluktuation in den
Obdachlosenunterkünften herzustellen. Letzte Alternative ist daher die
Neuanmietung von Wohnraum als Obdachlosenunterkünfte.
• .
Der Bedarf, neue
Sozialwohnungen zu bauen ist offensichtlich. Daneben gilt es jedoch auch
krea-tive Lösungen zu finden und zu forcieren um den vorhandenen Wohnraum zu
nutzen und Eigen-tümer zu gewinnen vorhandenen Wohnraum anzubieten.
Zusätzlich erscheint
aus Sicht der Verwaltung eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen
Sozialamt und GEWOBAU mehr denn je entscheidend; folgende Grundsätze erscheinen
essentiell:
- Jede potentiell mögliche Wohnung muss
als Belegrechtswohnung gemeldet werden; die Verpflichtung aus dem Vertrag
besteht nach wie vor und sollte in möglichst großem Maße während der
Vertragslaufzeit erfüllt werden.
- Die moderate Mietpreispolitik der GEWOBAU
bei freifinanzierten und EOF-Wohnungen sollte möglichst beibehalten
werden.
- Bei Härtefällen, die durch
Mietpreisanpassungen entstehen, sollten im Einzelfall sozialver-trägliche
Individuallösungen gefunden werden, wie z.B. die bewährte Subjektförderung
der GEWOBAU. Eine enge Abstimmung zwischen GEWOBAU und Amt 50 erscheint
weiterhin angezeigt.
- Bei Neubauprojekten sollte bezüglich der
Belegung der Wohnungen mit den Einkommens-stufen (I – III) eine enge
Abstimmung zwischen GEWOBAU und der Abteilung Wohnungs-wesen stattfinden.
Die Erfahrungen der städtischen Wohnungsvermittlung sollten stärker
miteinfließen.
Der Protokollvermerk
aus der 1. Sitzung des Revisionsausschusses zu TOP 4 (Anlage 2) ist mit dieser
Vorlage bearbeitet.
Anlagen: 1. Protokollvermerk aus der 1. Sitzung
des Revisionsausschusses zu TOP 4
2. Präsentation „Bericht des Sozialamtes zum sozialen Wohnungsmarkt
in Erlangen“