Betreff
Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung - Bedarfsfeststellung und Richtungsbeschluss -
Vorlage
IV/054/2018
Aktenzeichen
IV
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bedarf, Grundschulen zur Umsetzung des offenen/gebundenen Ganztags sowie für den 2025 zu erwartendem Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter baulich anzupassen bzw. zu ertüchtigen wird anerkannt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ zu entwickeln und ergänzend zum laufenden Schulsanierungsprogramm umzusetzen.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Personalbedarf in den betroffenen Ämtern zeitnah zu ermitteln und anzumelden.

 

5.    Die für 2019 erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 400.000 € sind für die Nachmeldeliste anzumelden.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Ziel von Ref. IV ist es, den 2025 zu erwartenden Rechtanspruch auf Betreuung von Grundschulkindern in kooperativen Formen zwischen Schule und Jugendhilfe in den Schulgebäuden sowie in vorhandenen Einrichtungen der Jugendhilfe in den Schulsprengeln bedarfsgerecht und pädagogisch qualitätsvoll umzusetzen. Dies erfordert adäquate räumliche Bedingungen in den Grundschulgebäuden. Die Entwicklung des offenen/gebundenen Ganztags gilt es dabei ebenfalls baulich/räumlich mit zu berücksichtigen.

 

Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist zu erwarten, dass ab 2025 die Städte und Gemeinden in der Pflicht stehen, die Umsetzung des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung sicherzustellen. Hieraus ergibt sich für die Stadt Erlangen als Sachaufwandsträger und die örtliche Jugendhilfe die neue Aufgabe – die Kommune ist über SGB VIII in der Pflicht – frühzeitig entsprechende Überlegungen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs anzustellen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um jedem Grundschulkind einen geeigneten Betreuungsplatz anbieten zu können und insbesondere die Grundschulen „baulich fit“ für diese Aufgabe sowie für den offenen/gebundenen Ganztag zumachen. Die Möglichkeit der räumlichen Verortung von Hort- und Lernstubenplätzen in den Schulgebäuden soll dabei mitgedacht werden.

 

Einrichtung „Lenkungsgruppe Ganztag“ bei Ref IV

 

Da hinsichtlich der Einschätzung von bestehenden Bedarfen verschiedene Kriterien (demographische und städtebauliche Entwicklung, pädagogisch-schulische Belange bestehende Versorgungssituation mit Ganztagesbetreuungsplätzen in Schule und Jugendhilfe, bauliche und technische Substanz, soziale Situation im Schulsprengel) mitzudenken sind, arbeiten Stadtjugendamt, Schulverwaltungsamt, Abteilung für Statistik und Stadtforschung, Volkshochschule, Gebäudemanagement, Bildungsbüro und Staatliches Schulamt übergreifend im Rahmen einer Lenkungsgruppe Ganztag seit März 2018 unter Leitung von Ref IV zusammen. Zudem flossen die Ergebnisse der bisher durchgeführten Schulsprengelkonferenzen in den Grundschulsprengeln Pestalozzi und Friedrich-Rückert in die Bedarfseinschätzung ein.

 

Vorschlag der Lenkungsgruppe ist es, jetzt mit einem neuen Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ zu beginnen, um die Entwicklung der Erlanger Grundschulen unter Berücksichtigung verschiedener Ebenen zu denken und um Maßnahmen zu ergreifen, die eine Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Jahr 2025 ermöglichen. Ein zusätzliches Programm, neben dem bestehenden Schulsanierungsprogramm, stellt sich als notwendig heraus: Die Maßnahmen des neuen Programms wurden im Vorfeld mit den Maßnahmen des laufenden Schulsanierungsprogramms abgeglichen, können aber zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der veränderten Bedarfslage und Rahmenbedingungen sowie aufgrund des hohen Zeitdrucks nicht in das bestehende Schulsanierungsprogramm integriert werden. Für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen des laufenden Schulsanierungsprogramms sind in den kommenden acht Jahren jährlich allein 10 bis 13 Mio. EUR Haushaltsmittel notwendig und die damit auch vorhandene Personalkapazitäten umfänglich gebunden.

Im Fokus der Bemühungen des Programms „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ stehen die Erlanger Schüler*innen, für die gute und funktionale räumliche Bedingungen zu schaffen sind.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Identifizierung der vordringlichsten Handlungsbedarfe wurde jeder einzelne Grundschulstandort nach einem einheitlichen Kriterienkatalog auf die individuellen Bedarfe hin analysiert. Unter Berücksichtigung der demographischen und städtebaulichen Entwicklung wurden, ausgehend von den aktuellen Bevölkerungs- und Schülerprognosen 2018, die schulischen Bedarfe einerseits im Hinblick auf die prognostizierte Schülerentwicklung als auch andererseits im Hinblick auf eine kommunizierte inhaltlich-pädagogische Weiterentwicklung erhoben. Die Sprengel der jeweiligen Schulstandorte wurden in einem weiteren Schritt auf zukünftig vorhersehbare Versorgungsdefizite bei den Betreuungsmöglichkeiten der Einrichtungen der Jugendhilfe (Horte, Lernstuben) untersucht. Gleichzeitig wurde die bauliche Substanz der Standorte mit Blick auf die baulich-technischen Bedarfe erhoben und neben den zur Verfügung stehenden Außenflächen in die Gesamtbetrachtung einbezogen.

Bei der technischen Bewertung flossen insbesondere der Zustand der Bausubstanz und der haustechnischen Anlagen, die Qualität des Brandschutzes, aktuelle Energieverbräuche, die Situation der Freiflächen/Schulhöfe und die Barrierefreiheit mit ein.

 

Nach Bewertung und Gewichtung der vorliegenden Fakten wurde das nachfolgend dargestellte Bedarfs-/Maßnahmenpaket bis 2025 zusammengestellt.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach jetzigem Analysestand sind an folgenden Grundschulen Bedarfe festzustellen (die Aufzählung stellt keine Priorisierung dar):

 

§  Friedrich-Rückert-Grundschule

Begründung:

Die Friedrich-Rückert-Grundschule befindet sich inmitten des sich städtebaulich stark entwickelnden Bezirks Rathenau. Die aktuelle schulbezogene Versorgungsquote ist mit 59,8% am niedrigsten im stadtweiten Vergleich. Die Schülerprognose 2018 geht von einem deutlichen Schüleranstieg (+46%) bis 2023/2024 aus. Aktuell wird angenommen, dass die Schule unter Mobilisierung aller Raumkapazitäten mindestens zwei zusätzliche Klassenzimmer benötigt. Mit steigenden Schülerzahlen wird auch der Bedarf an ganztägiger Betreuung ansteigen. Durch die Einrichtung eines Ganztagszuges zum Schuljahr 2018/2019 wurde bereits mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung im Sprengel begonnen. Der eingerichtete Ganztagszug wird aktuell in einem Container auf dem Schulhof untergebracht. Die Mittagsversorgung erfolgt provisorisch durch externe Essensanlieferung. Eine längerfristige Unterbringung im Container ist bei Aufbau des Ganztagszuges aufgrund fehlender räumlicher Kapazitäten nicht denkbar zumal die Schule perspektivisch die Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes neben dem gebundenen Zug erwägt. Zur Sicherstellung der Qualität des Angebots wird ein adäquater Anbau für eine Mensa und Differenzierungsflächen für die Ganztagsschule sowie für die benötigten zusätzlichen Klassenzimmer zu errichten sein. In welcher Form dieser Anbau auf dem Schulgelände möglichst im räumlichen Zusammenhang mit dem denkmalgeschützten Altbau umsetzbar wäre, müsste zügig untersucht werden. Zusätzlich besteht dann auch die Notwendigkeit einer Neugestaltung des Schulhofs. Die Schulsprengelkonferenz hat bereits im April 2018 stattgefunden. Dort wurde deutlich, dass über die gebundene Ganztagesschule und die beschlossenen Lernstubenplätze hinaus weitere Ganztagesbetreuungsplätze benötigt werden.

Die Schule wurde im Rahmen des Schulsanierungsprogramms 2009 generalsaniert. Aus baulicher Sicht bestehen am Hauptgebäude aktuell keine Handlungsbedarfe. Die bauliche Umsetzung der Erweiterung auf Grundlage der bisher bekannten Bedarfe wird grob abgeschätzt einen Investitionsbedarf von ca. 4 bis 7 Mio. EUR auslösen.

 

 

§  Pestalozzischule

Begründung:

Die Pestalozzischule im Stadtteil Anger ist mit vielfältigen Herausforderungen im Sprengel konfrontiert (Soziale Belastung, Hoher Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund, Hoher Anteil Alleinerziehender, keine freien Betreuungsplätze etc.) Die Unterstützung der Pestalozzischule liegt somit schon länger im Fokus von Schulverwaltungs- und Stadtjugendamt. Laut Schülerprognose 2018 werden mittelfristig bis zum Schuljahr 2023/24 um 12% steigende Schülerzahlen erwartet. Die aktuelle schulbezogene Versorgungsquote von 96,6% darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass bereits jetzt zu wenig (geeignete) Ganztagesbetreuungsplätze zur Verfügung stehen. Die im Dezember 2017 durchgeführte Sprengelkonferenz ergab, dass derzeit keine freien Betreuungsplätze vorhanden sind. Außerdem werden teilweise integrative Betreuungsplätze gewünscht, die derzeit nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Neben einem quantitativen Ausbau steht somit der qualitative Ausbau der Ganztagsbetreuung zukünftig im Vordergrund. Gemeinsam mit der Schulleitung und dem Staatlichen Schulamt wurden bereits Überlegungen zu einer besonderen Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe angestellt und ein auf die Schule und die vorliegenden Bedarfe zugeschnittenes Betreuungskonzept hingearbeitet.

Die Außenflächen der Schule bieten vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung eines derartigen Projekts. Die konkreten Nutzungsanforderungen sind in weiteren Gesprächen zu definieren und einer weiteren Planung zugrunde zu legen. Sowohl die Bausubstanz, als auch die technischen Anlagen bedürfen mittelfristig einer Sanierung. Die vorhandene Kammstruktur der Gebäude führt zu einem unwirtschaftlichem großen Anteil an Erschließungsflächen/-wegen und einem hohen Anteil an energetisch ungünstigen Außenwandflächen. Möglichkeiten einer kompakteren Gebäudestruktur wären zu prüfen, auch um mögliche Entwicklungspotentiale auf dem Grundstück erfassen zu können.

Eine bauliche Lösung auf Grundlage der bisher bekannten Bedarfe, die möglicherweise einen (Teil-) Ersatz der bestehenden Schulgebäudeteile als Neubau und weitere Nutzflächen für die Betreuung und Differenzierung erfordert, kann grob abgeschätzt Projektkosten von ca. 30 Mio. EUR erreichen.

 

§  Hermann-Hedenus-Schule

Begründung:

Der Sprengel der Hermann-Hedenus-Schule weist die Besonderheit auf, dass er derzeit über keine Einrichtung der Jugendhilfe verfügt. Die Ganztagsbetreuung in Alterlangen wird aktuell über einen gut ausgelasteten gebundenen Ganztagszug sowie über eine Mittagsbetreuung mit rd. 120 Plätzen an der Hermann-Hedenus-Grundschule sichergestellt. Die Versorgungsquote liegt mit 78,6 % rd. 10% unter dem städtischen Durchschnitt und belegt daher auch bei einer konstant verlaufenden Schülerentwicklung den Bedarf für einen quantitativen Ausbau des Betreuungsangebotes. Seitens der Schule wird die Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes (oGTS) perspektivisch in Erwägung gezogen, wodurch eine qualitative Aufwertung des Betreuungsangebots erreicht werden kann. Ein quantitativer Aufbau im Rahmen der oGTS ist aus Kapazitätsgründen nicht zu erwarten. Dieser Ausbau könnte über die Einrichtung eines Betreuungsangebotes der Jugendhilfe oder in Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe realisiert werden.

Das Grundstück der Hermann-Hedenus-Grundschule bietet Möglichkeiten für räumliche Erweiterungen. Unter Berücksichtigung, dass die sog. Schwedenhäuser mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht mehr zu sanieren sind, sollten weitere Planungen angestellt werden, wie die zu ersetzenden Flächen der Schwedenhäuser (zwei Klassenzimmer, Räume für die oGTS) sinnvoll um fehlende Fachräume für die Schule und um zusätzliche Flächen für die Herstellung eines Betreuungsangebots der Jugendhilfe ergänzt und auf dem Grundstück umgesetzt werden können. Durch die räumliche Nähe bestünde die Möglichkeit einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe.

Die Schule selbst wurde im Rahmen des Schulsanierungsprogramms 2010 generalsaniert. Eine Mensa ist in einem angrenzenden Gebäudeteil der Mittelschule im EG untergebracht und im UG ein Betreuungsraum eingerichtet. Auf dem Grundstück wäre grundsätzlich eine bauliche Lösung denkbar, die sich (im Bereich der Schwedenhäuser) entweder an das vorhandene Schulgebäude angliedert, oder als separater Ergänzungsbau am Schulhof im Bereich der Schallershofer Straße situiert. Die bauliche Umsetzung einer Erweiterung und eines Ersatzneubaus für die Schwedenhäuser auf Grundlage der bisher bekannten Bedarfe wird grob abgeschätzt Projektkosten von ca. 5 bis 8 Mio. EUR mit sich bringen.

 

 

§  Mönauschule

Begründung:

Im Gebäude der Mönauschule sind die zweizügige Grundschule sowie der gebundene Ganztagszweig der Hermann-Hedenus-Mittelschule untergebracht. Im Bereich der Ganztagsbetreuung der Mittelschule bestehen deutliche Raumdefizite (Differenzierungs-, Gruppen- und Ruheräume), die Fachräume werden mit der Grundschule geteilt. Für die Grundschule wird die Profilbildung Musik aufgrund der räumlichen Verhältnisse erschwert. In der Mittagszeit sind Konflikte durch die gemeinsame Nutzung der Voraula als Aufenthalts- und Essensraum kaum zu vermeiden. Grundsätzlich wird die Zweihäusigkeit der Mittelschule in pädagogischer und schulorganisatorischer Hinsicht als das zentrale Problem wahrgenommen.

Die Versorgungsquote ist mit 119% hoch. Die Schülerprognose der Grundschule lässt einen moderaten Anstieg der Schülerzahlen erwarten, die Prognose der Mittelschule deutet auf einen stabilen Verlauf der Schülerentwicklung hin. Neben den o.g. Überlegungen gilt es zusätzlich zu bedenken, dass die etwaige Weiterentwicklung des Stadtwestens, die dortige verkehrliche Entwicklung und Anbindung mittels ÖPNV (STUB), aber auch mögliche städtebauliche Anforderungen weitere Maßnahmen im Bereich der Mönauschule auslösen.

Ein umfangreicher Sanierungsbedarf an der Mönauschule ist im Hinblick auf die Bausubstanz (insbesondere Fassade, Dächer) als auch mit Blick auf die Haustechnik gegeben, die WC-Anlagen werden im Rahmen des KIP-S Förderprogramms in den nächsten Jahren saniert. Benötigte zusätzliche Räume für die Ganztagesbetreuung und schulische Bedarfe könnten mittels eines Erweiterungsbaus bzw. eines höheren Teilersatzneubaus im räumlichen Zusammenhang mit dem Schulgebäude auf dem Grundstück geschaffen werden. Ein Ersatzneubau wird ein Investitionsvolumen von mindestens 35 Mio. EUR erreichen.

 

 

§  Michael-Poeschke Grundschule

Begründung:

An der Michael-Poeschke-Grundschule wurde zum Schuljahr 2018/2019 eine „mitwachsende“ Partnerklasse eingerichtet. Räumlich ermöglicht wurde dies durch Aufstellung eines Containers für einen ausgelagerten Fachraum. Bei positiver Evaluierung dieses Inklusionsprojekts soll ab 2021/2023 ein Partnerklassenzug (1.-4.Jgst.) aufgebaut werden. Die zusätzlichen Klassenzimmer sowie entsprechende Differenzierungsflächen und Flächen für Inklusion sind derzeit weder im Haupt- noch im Seitengebäude vorhanden und wären zeitnah zu errichten.

Nach der aktuellen Prognose verläuft die Schülerentwicklung moderat. Größere Schülerzuwächse sind derzeit nicht zu erwarten. Die Versorgungsquote im Sprengel liegt bei nahezu 100%. Ob die Betreuungssituation dem Bedarf im Sprengel gerecht wird bzw. ob und welche Defizite vorliegen, ist zu überprüfen. Bei Ausbau der Partnerklasse wird sich aller Voraussicht nach ein zusätzlicher Bedarf an integrativen Plätzen ergeben. Zur Klärung der Bedarfslage ist in den nächsten Monaten daher eine Schulsprengelkonferenz geplant.

Das Schulgebäude ist im Zuge des Bauunterhalts bzw. mittels Sondermaßnahmen in einigen Teilen (Fenster, abgehängte Decken, Datennetz, WC EG) renoviert. Insgesamt ist dennoch eine Generalsanierung unter Berücksichtigung der bereits vorgezogenen Maßnahmen notwendig. Die schulischen Außenflächen bieten ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten zur Deckung der festgestellten schulischen und ggf. weiteren Bedarfe.

Die bauliche Umsetzung allein einer Erweiterung (ohne Schulsanierung) auf Grundlage der bisher bekannten Bedarfe wären mit grob abgeschätzten Projektkosten von ca. 5 bis 8 Mio. EUR zu beziffern.

 

 

Weitere Grundschulen:

 

Die Grundschulen, deren Situation nach der aktuell durchgeführten Analyse und deren Zielsetzung keinen zwingenden Handlungsbedarf aufweisen, werden zukünftig entsprechend der Sprengelsituation und der individuellen Bedarfslage in die weitere Betrachtung einbezogen. Soweit notwendig werden zu gegebener Zeit gemeinsam mit den Schulleitungen und der Jugendhilfe passende Konzepte formuliert und angepasste Maßnahmen vorgeschlagen.

 

Im längerfristigen Planungshorizont liegen daher noch die folgenden Grundschulen (keine Priorisierung!):

 

·         Adalbert-Stifter- Grundschule

·         Grundschule Brucker Lache

·         Grundschule Büchenbach

·         Max- und Justine-Elsner-Schule

·         Grundschule Dechsendorf

·         Grundschule Eltersdorf

·         Grundschule Frauenaurach

·         Heinrich-Kirchner-Grundschule

·         Loschgeschule

·         Grundschule Tennenlohe

 

 

Ausblick:

 

Die Analysen und Auswertungen basieren auf den Prognosedaten 2018, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen dringenden Handlungsbedarf an den oben aufgezeigten und beschriebenen fünf Schulstandorten erwarten lassen. Insofern sollten die ersten Planungen zügig in Angriff genommen werden, da bei allen Maßnahmen der Faktor Zeit eine Rolle spielt. Die weiteren Entwicklungen in den Sprengeln als auch die Prognose 2019, welche für das Frühjahr 2019 erwartet wird, werden in den weiteren Planungen für das Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ einbezogen und adäquat berücksichtigt. Veränderungen zum jetzigen Planungsstand sind daher noch möglich.

 

Das StMAS und das KuMi haben im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs die Möglichkeit eröffnet, in Modelprojekten zur „kooperative Ganztagsbetreuung“ neue Betreuungswege in Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe zu gehen. Hierzu wird das Jugendamt bis Ende des Jahres an einem Interessenbekundungsverfahren für Erlangen als möglichen Modelstandort teilnehmen. Näheres dazu wird von Seiten des Jugendamtes in der Jugendhilfeausschusssitzung voraussichtlich im November 2018 mitgeteilt.

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

·         Die voraussichtliche Förderung für die obigen Maßnahmen wird sich zwischen der üblichen FAG bzw. FAGplus15 (für Ganztag) und einer noch nicht genau festgelegten Förderung für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, also zwischen 55% bis zu 90% (der förderfähigen Kosten) bewegen. Die konkreten Fördermöglichkeiten werden seitens der Verwaltung geprüft und ausgeschöpft.

·         Personelle Ressourcen insbesondere bei GME, aber auch bei den anderen beteiligten Fachämtern sind nicht vorhanden. Eine Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen – nach Möglichkeit bis zum Jahr 2025 und ohne die Umsetzung des laufenden Schulsanierungsprogramms zu beeinträchtigen – ist daher nur möglich, wenn zusätzliches Personal vorrangig bei GME zur Verfügung steht.

·         Das Investitionsvolumen der o.g. fünf prioritär abzuarbeitenden Maßnahmen beträgt 80 bis 90 Mio. EUR (ohne Berücksichtigung der Investitionsfördermittel) und ist zusätzlich im Haushalt abzubilden.

·         Für eine zügige Inangriffnahme des Maßnahmenpakets wären bereits 2019 Planungsmittel in Höhe von 400.000 € erforderlich.

·         Amt 20 weist darauf hin, dass die Aufnahme des Programms „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ in die mittelfristige Finanzplanung grundsätzlich zu Verschiebungen von bereits geplanten, noch nicht begonnenen Investitionsmaßnahmen führen kann.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: