Das Budget und Arbeitsprogramm 2018
– Stand: 31.07.2018 – wird zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 3.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Konsolidierungsvorschläge zur Vermeidung eines möglichen Defizits werden beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Einhaltung des Budgetrahmens
Abarbeitung des Arbeitsprogrammes
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen bzw. das Arbeitsprogramm im vollen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31 07 2018“
4. Ressourcen entfällt
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Anlagen: Budget und Arbeitsprogramm 2018 – Stand 31.07.2018 – des Amtes 52