Betreff
Neubau einer zweigruppigen Spielstube und zweigruppigen Grundschullernstube in Büchenbach Nord-West; Vorplanung nach DA-Bau 5.4
Vorlage
511/063/2018
Aktenzeichen
IV/51/511/SW009
Art
Beschlussvorlage

1. Der Vorentwurfsplanung für den Neubau einer zweigruppigen Spielstube und einer zweigruppigen Grundschullernstube an der Donato-Polli-Straße wird zugestimmt. Sie soll der Entwurfsplanung zugrunde gelegt werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen.

3. Die Kostenkonkretisierung in Höhe von 525.000 € ist zum Haushalt 2020 anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bedarfsgerechter Ausbau mit zusätzlichen Kindertagesplätzen für den Bereich Büchenbach-Nord (siehe Bedarfsnachweis nach DA-Bau 5.3 gem. Beschluss des JHA vom 20.07.2017, Vorlagennummer 511/042/2017). Dabei entstehen wohnortnah weiter integrative Plätze im Kindergarten- und Grundschulalter.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Es soll ein Neubau mit Außenanlagen in Büchenbach-Nord, Donato-Polli-Straße, errichtet werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

3.1 Nutzung
In diesem Neubau wird eine zweigruppige Spielstube mit 32 Plätzen und eine zweigruppige Lernstube für Kinder im Grundschulalter mit ebenfalls 32 Plätzen untergebracht. Beide Einrichtungen werden pro Gruppe bis zu drei integrative Plätze im Sinne der Inklusion anbieten. Mit diesem Angebot wird eine Versorgungslücke im Bereich Büchenbach-Nord geschlossen und gleichzeitig ein wertvoller Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit erfüllt.

 

3.2 Vorplanungskonzept

Im Zuge der Vorplanung wurde die bebaubare Grundstücksfläche (Fl.-Nr. 503/148) Richtung Norden verschoben werden. Eines der beiden vorhandenen Bolzplatzfelder wird deshalb verkleinert und durch einen Hartplatz ersetzt. Über den südlichen Bereich des Grundstücks verläuft eine der möglichen Trassenvarianten der StUB. Der Flächenbedarf wurde mit dem Zweckverband abgestimmt. In der weiteren Diskussion der StUB-Planung besteht auch die Möglichkeit, dass diese Trassenvariante zu Gunsten einer anderen nicht zum Zuge kommt. Die Verwaltung empfiehlt trotzdem aus strategischen Gründen, auch in diesem Fall die Fläche freizuhalten, um perspektivisch die Möglichkeit zu wahren an dieser Stelle eine ÖPNV-Trasse über den Holzweg vorzusehen.

 

Die Vorplanung des Neubaus sieht ein dreigeschossiges winkelförmig angeordnetes Gebäude vor. Im Erdgeschoss ist die zweigruppige Spielstube mit direktem Bezug zur Freifläche angeordnet. Im 1. Obergeschoss befinden sich beiden Nutzungsbereichen zugeordnete Räume (Mehrzweckraum, Küche, Personal- und Therapieraum). Die Grundschullernstube ist im 2. Obergeschoss untergebracht. Durch eine Außentreppe im nördlichen Bereich ist die direkte Anbindung in den Gartenbereich und zum angrenzenden Hartplatz gegeben.

Die Geschosse sind über ein Treppenhaus und barrierefrei über einen Aufzug verbunden.

 

3.3 Termine

Entwurfsplanung bis Februar 2019

Baubeginn im Oktober 2019

Baufertigstellung bis Ende 2020

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Das Ergebnis der Kostenschätzung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 20% ermittelt werden. Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 3.585.000 € wird die Endabrechnungssumme voraussichtlich zwischen 2.868.000 € und 4.302.000 € liegen.

 

Die im Haushaltsentwurf 2018 genannten Baukosten in Höhe von 3.060.000 € beruhen auf einer Grobkostenannahme auf Basis des beschlossenen Raumprogramms. Die Kostenschätzung auf der Grundlage der Vorplanung endet bei 3.585.000 €. Die Kostenkonkretisierung in Höhe von 525.000 € beinhaltet folgende Maßnahmen, die sich im Laufe der Vorplanung ergeben haben:

- Veränderung des Grundstückszuschnitts aufgrund der ÖPNV-Trasse

- Neugestaltung eines Bolzplatzfeldes als Hartplatz

- Lüftungs- und Energiekonzept

- Anpassung an Baupreisentwicklung

- Erhöhung der Baunebenkosten

 

Der Betrag der Kostenkonkretisierung soll im Rahmen des Haushalts 2020 bereitgestellt werden.

 

Mittelabfluss

 

 

 

 

 

 

bis 2018

2019

2020

2021

Gesamt

HH 2019

 

 

 

 

 

Bau
VE

330.000

1.300.000

1.230.000
VE 1.430.000

200.000

3.060.000

 

 

Anmeldung HH 2020

330.000

1.300.000

1.555.000

400.000

3.585.000

Bau

VE

 

VE 1.430.000

VE 400.000

 

 

 

 

 

 

Investitionskosten:

 

3.585.000 €

 

bei IPNr.: 365E.408

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

2.165.000 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 365E.408

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind teilweise nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan, Grundrisse Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss