Betreff
Verwendung der Budgetrücklage von Amt 55
Vorlage
55/028/2018
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage

Mit dem Vorschlag zur Änderung der Verwendung des Budgetübertrages 2017 für Amt 55 und der Mittel in der geteilten Budgetrücklage des Amtes 50 alt von insgesamt 90.002,83 EUR (60.001,89 EUR Amt 50 neu und 30.000,94 EUR Amt 55) besteht Einverständnis.


1.         Ergebnis/Wirkungen
In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses 19. April 2018 wurde die Verwendung der Budgetrücklage des Amtes 55 wie folgt beschlossen:

 

 

Folgende Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes in Amt 55 ist geplant:

180.000,94

 

2.5.1

Belegungsplanung Koldestraße und weitere Kosten im Kontext Gebäudesuche

25.000,-

 

2.5.2

Personal- und Teamentwicklung insbesondere Fortbildungs- und Coachingmaßnahmen neuer Mitarbeiter

25.000,-

 

2.5.3

Förderung der Betriebsgemeinschaft

15.000,94

 

2.5.4

Personalaufwendungen für Aushilfskräfte und Praktikanten

60.000,-

 

2.5.5

Bezuschussung der Finanzierung der Überleitungsstruktur ZUSA (einmalig)

20.000,-

 

2.5.6

Kosten für externe Projektbegleitung durch ZEP

10.000,-

 

2.5.7

Büroausstattung in Einzelfällen

25.000,-

 

Summe

180.000,94

 

 

2.         Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Die aktuellen Entwicklungen im Rahmen des Projekts „Aus Drei wird Eins“ machen die Änderung einiger Positionen des Verwendungsbeschlusses vom 19.04.2018 notwendig.

1. Position 2.5.1, Belegungsplanung Koldestraße und weitere Kosten im Kontext Gebäudesuche

Bei der Beplanung dieser Position existierten noch keine Erfahrungswerte zur Frage der Höhe möglicher Planungskosten. Zwischenzeitlich kann aber abgeschätzt werden, dass auch für den Fall, dass im Jahr 2018 nach der Koldestraße noch ein weiteres Gebäude zu beplanen sein sollte, ein niedrigerer Betrag ausreichend sein wird. Daher ist eine Reduzierung dieses Postens auf 18.900,00 € angezeigt, um eine notwendige Erhöhung der Position 2.5.6 ausgleichen zu können.

 

2. Position 2.5.3, Förderung der Betriebsgemeinschaft

Das Projekt „Neustrukturierung und räumliche Zusammenführung des Jobcenters der Stadt Erlangen“ verfolgt neben der Suche nach einer gemeinsamen Unterbringung von GGFA-Bogenpassage und Amt 55 zahlreiche weitere Ziele. Mit mehreren Arbeitsgruppen („Gemeinsame Eingangszone“ und „Leitbild“, Kommunikation des Namens „Arbeit ERlangen“) sowie Teambildungsmaßnahmen (Kennenlerntag zwischen Leistungs- und Intergrationsteams, gemeinsame Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern und Führungskräfteworkshops …) wird das Ziel verfolgt, ein Gemeinschaftsgefühl über alle Teile von Arbeit ERlangen hinweg zu erzeugen und zu verstärken.

Diesem Ziel dient auch eine gemeinsame politische Bildungsreise mit fachlich geprägtem Schwerpunkt. Die Exkursion findet vom 05. bis 07. Oktober 2018 statt. Sie führt nach Wien und beinhaltet die gemeinsame Anreise per Bus und eine Führung in der „UNO City“. Weitere Bestandteile sind eine Stadtführung, geleitet von Obdachlosen und ein gemeinsames Abendessen. Es nehmen Mitarbeitende aller Organisationseinheiten von Arbeit ERlangen teil. Der Impuls für diese teambildende Maßnahme entstand im Februar diesen Jahres. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 der GGFA A.ö.R., als Bestandteil von Arbeit ERlangen, war zu diesem Zeitpunkt schon beschlossen und enthält keine Mittel für die Durchführung dieser Maßnahme.

Damit auch Mitarbeitende dieses Teils von Arbeit ERlangen an der Exkursion teilnehmen können, ist es erforderlich Mittel i.H.v. 3.500,- Euro aus der Position 2.5.3 für die Finanzierung der Teilnahme der Mitarbeitenden der GGFA A.ö.R. zu verwenden.

 

3. Position 2.5.6, Kosten für externe Projektbegleitung durch ZEP

Der komplexe Prozess der Zusammenführung von Amt 55 und GGFA A.ö.R. wird laufend extern durch die Firma ZEP begleitet. Nach erfolgter Teilrechnung von ZEP hat sich ergeben, dass der Ansatz von 10.000,00 € für den Anteil von Amt 55 zu knapp bemessen ist. Erforderlich ist eine Erhöhung dieses Betrages auf 16.100,00 €, die durch eine entsprechende Reduzierung der Position 2.5.1 erreicht wird.

 

 

I.              3.   Prozesse und Strukturen

Neue Verwendung der Budgetrücklage von Amt 55 für das Jahr 2018

 

Folgende Verwendung des gegenwärtigen Rücklagenstandes in Amt 55 ist geplant:

180.000,94

 

2.5.1

Belegungsplanung Koldestraße und weitere Kosten im Kontext Gebäudesuche

18.900,-

 

2.5.2

Personal- und Teamentwicklung insbesondere Fortbildungs- und Coachingmaßnahmen neuer Mitarbeiter

25.000,-

 

2.5.3

Förderung der Betriebsgemeinschaft

15.000,94

 

2.5.4

Personalaufwendungen für Aushilfskräfte und Praktikanten

60.000,-

 

2.5.5

Bezuschussung der Finanzierung der Überleitungsstruktur ZUSA (einmalig)

20.000,-

 

2.5.6

Kosten für externe Projektbegleitung durch ZEP

16.100,-

 

2.5.7

Büroausstattung in Einzelfällen

25.000,-

 

Summe

180.000,94

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: