Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Bis einschließlich Januar
2017 belief sich laut Statistik der BA die Quote der den Leistungsberechtigten
vom Jobcenter erstatteten Kosten der Unterkunft (KdU) im Verhältnis zu den als
tatsächlich anfallend erfassten KdU im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters der
Stadt Erlangen kontinuierlich auf rund 98,5%. Im Februar 2017 sank diese Quote
um ca. 2,5% ab. Seitdem liegt sie dauerhaft zwischen 96,3 und 96,5%. Das
entspricht in etwa der Übernahmequote anderer Jobcenter.
Dieser dauerhaften Änderung
liegen keine tatsächlich geänderten Verhältnisse zugrunde. Vielmehr ist die
vermeintlich geringere Übernahmequote darauf zurückzuführen, dass bei der
verwendeten Software zur Ermittlung des Hilfeanspruches nach dem SGB II eine
Umstellung in der Übermittlung der statistischen Daten vorgenommen wurde, weil
zuvor die Daten des Jobcenters durch den Software-Anbieter nicht korrekt an die
Bundesagentur für Arbeit gemeldet worden waren.
Es wurde nämlich bis Januar
2017 die statistische Meldung generiert, dass die Betriebskosten (=kalte
Nebenkosten) zu 100% in der tatsächlich anfallenden Höhe vom Jobcenter
anerkannt und übernommen würden, was nicht der Fall ist, da in den
mietvertraglichen Betriebskosten häufig Beträge enthalten sind, die rechtlich
nicht den KdU, sondern dem Regelbedarf zuzuordnen sind (etwa Kosten für Garage,
Telefon, etc.).
Die fehlerhafte
Datenübermittlung wurde durch den Anbieter behoben, so dass nunmehr zwar
weiterhin der gesamte im Mietvertrag als Betriebskosten ausgewiesene Betrag als
Bedarf bei den KdU erfasst ist, als anerkannte Kosten aber nur Beträge ohne die
nicht zu den KdU gehörenden Anteile an die BA gemeldet werden.
Entgegen der scheinbar niedrigeren Erstattungsquote wurden den Leistungsbeziehern durchgehend und unverändert die ihnen zustehenden Beträge ausbezahlt.
Anlagen: