Betreff
Veränderung der ausgewiesenen Quote der vom JC übernommenen Kosten der Unterkunft
Vorlage
55/027/2018
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Bis einschließlich Januar 2017 belief sich laut Statistik der BA die Quote der den Leistungsberechtigten vom Jobcenter erstatteten Kosten der Unterkunft (KdU) im Verhältnis zu den als tatsächlich anfallend erfassten KdU im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters der Stadt Erlangen kontinuierlich auf rund 98,5%. Im Februar 2017 sank diese Quote um ca. 2,5% ab. Seitdem liegt sie dauerhaft zwischen 96,3 und 96,5%. Das entspricht in etwa der Übernahmequote anderer Jobcenter.

Dieser dauerhaften Änderung liegen keine tatsächlich geänderten Verhältnisse zugrunde. Vielmehr ist die vermeintlich geringere Übernahmequote darauf zurückzuführen, dass bei der verwendeten Software zur Ermittlung des Hilfeanspruches nach dem SGB II eine Umstellung in der Übermittlung der statistischen Daten vorgenommen wurde, weil zuvor die Daten des Jobcenters durch den Software-Anbieter nicht korrekt an die Bundesagentur für Arbeit gemeldet worden waren.

Es wurde nämlich bis Januar 2017 die statistische Meldung generiert, dass die Betriebskosten (=kalte Nebenkosten) zu 100% in der tatsächlich anfallenden Höhe vom Jobcenter anerkannt und übernommen würden, was nicht der Fall ist, da in den mietvertraglichen Betriebskosten häufig Beträge enthalten sind, die rechtlich nicht den KdU, sondern dem Regelbedarf zuzuordnen sind (etwa Kosten für Garage, Telefon, etc.).

Die fehlerhafte Datenübermittlung wurde durch den Anbieter behoben, so dass nunmehr zwar weiterhin der gesamte im Mietvertrag als Betriebskosten ausgewiesene Betrag als Bedarf bei den KdU erfasst ist, als anerkannte Kosten aber nur Beträge ohne die nicht zu den KdU gehörenden Anteile an die BA gemeldet werden.

Entgegen der scheinbar niedrigeren Erstattungsquote wurden den Leistungsbeziehern durchgehend und unverändert  die ihnen zustehenden Beträge ausbezahlt.


Anlagen: