Der Entwurfsplanung für die Generalsanierung des Kinderhauses Sandberg in der Sandbergstraße 6 in Erlangen Bruck wird zugestimmt. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen. Die Kostenkonkretisierung in Höhe von 757.000 € ist in die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2019 einzubringen. (Berücksichtigung im MIP 2020 und 2021)
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Generalsanierung des Kinderhauses mit 4 Kindergartengruppen und 2 Hortgruppen. Von den insgesamt 150 Betreuungsplätzen werden 100 dem Kindergarten und 50 den Hortkindern im Grundschulalter zugerechnet.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Barrierefreier
Umbau und energetische Sanierung des Bestandsgebäudes mit kompletter
Neuerrichtung des Dachgeschosses. Die Außenanlagen werden neu gestaltet.
Die Maßnahme wird nach FAG gefördert.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
3.1. Ausgangslage
Mit dem Beschluss der Vorentwurfsplanung im Stadtrat am 26.07.2018
(512/054/2018) wurde die Planungsgrundlage für die nun vorliegende Entwurfsplanung
festgelegt.
3.2. Entwurfskonzept Gebäude
In Abstimmung mit den Nutzern und dem Stadtjugendamt werden im Erdgeschoss drei
Kindergartengruppen, im Untergeschoss
eine Kindergartengruppe und im Dachgeschoss zwei Hortgruppen untergebracht.
Die Grundrissstruktur des Erd- und Untergeschosses kann nahezu vollständig
erhalten bleiben.
Im gesamten Gebäude ist die Erneuerung der Haustechnik sowie aller
Innenraumoberflächen vorgesehen. Die Gebäudehülle wird energetisch saniert.
Bei den Untersuchungen im Bereich des Dachgeschosses hat sich die
Sanierungsvariante als unwirtschaftlich herausgestellt, da erhebliche bauliche
Mängel bestehen (energetischer Zustand, Brandschutz, Raumhöhen, Belichtung und
sommerlicher Wärmeschutz). Es ist deshalb geplant, das Dachgeschoss mit dem
bestehenden niedrigen Walmdach komplett rückzubauen und durch ein neues
Dachgeschoss mit Giebeldachkonstruktion zu ersetzen. Durch eine neue
Raumaufteilung kann neben den Hortgruppen- und Nebenräumen auch ein zweiter
erforderlicher Bewegungsraum untergebracht werden. Die neuen Giebelflächen und
zwei neue Zwerchhäuser ermöglichen eine erhebliche Verbesserung der Belichtung
der Dachgeschossräume.
Das neue Dach ist als Gründach geplant.
Auf eine PV-Anlage soll zugunsten des Gründaches verzichtet werden. Die
Verschattung durch Bestandsbäume wie auch die ungünstige Ausrichtung der
möglichen übrigen Dachflächen machen eine PV-Anlage unwirtschaftlich.
An den Gebäudefassaden wird auf Grund der Vielzahl der Fenster keine Begrünung
vorgesehen. Eine Kompensation ist die großflächige Dachbegrünung. Die
Konstruktion von Pergola und Mülleinhausung werden begrünt.
Für Gebäudebrüter können ausreichend
Nistgelegenheiten angebracht werden.
Das Gebäude wird barrierefrei. Neben
Rampenanlagen für die barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses sowie des
Gartens, werden ein Personenaufzug und eine behindertengerechte Toilette
eingebaut.
Zur
Sicherstellung der Rettungswege müssen zwei neue Außentreppen errichtet werden.
Die Vergleichsberechnung der Verwaltung hat ergeben, dass eine Generalsanierung mit Neuerrichtung des Dachgeschosses wirtschaftlicher ist als ein Komplettabbruch mit Neubau des Gebäudes. Das Raumprogramm kann mit den für die pädagogische Arbeit erforderlichen Funktionszuordnungen im Bestand gut untergebracht werden.
3.3 Entwurfskonzept Außenanlagen
Der Haupteingangsbereich erhält einen gepflasterten Vorplatz. Eine barrierefreie Rampe, Fahrradständer, Rollerstellplätze sowie ein Abstellraum werden hergestellt.
Der östliche Teil der Außenanlagen wurde im Zuge des Bauunterhalts bereits erneuert und bleibt im Bestand erhalten. Die übrigen Freispielflächen werden wie im Plan dargestellt den altersgemäßen Bedürfnissen von Kindergarten- und Grundschulkindern entsprechend neu gestaltet. Der Gartenzugang wird über eine Rampe barrierefrei.
Durch einen großen Lichtgraben wird die Belichtung der Gruppenräume im Untergeschoss verbessert. Sitzstufen und eine integrierte Kletterrampe machen den Bereich für die Kinder bespielbar.
3.4
Entwurfskonzept Ersatzquartier (Containeranlage)
Während der Bauzeit soll der bestehende Kinderhausbetrieb in einer temporär errichteten 2-geschossigen Containeranlage auf dem Bolzplatz des Spielplatzes am Ahornweg (Fl.Nr. 1067, Gemarkung Bruck) untergebracht werden.
Der
Außenbereich des Kinderhauses wird durch einen Zaun mit Türchen vom Spielplatz
abgetrennt. So kann der Spielplatz weiterhin von der Öffentlichkeit -wie auch
vom Kinderhaus- genutzt werden.
Alte
Bestandsunterlagen des Umweltamtes wurden durch eine Baugrunduntersuchung
bestätigt und haben gezeigt, dass im Bereich des geplanten Gebäudes eine alte
Hausmülldeponie vorhanden ist. Für die bestehende Bolzplatznutzung wurde eine
Schutzschicht aufgebracht. Diese bleibt für die
Kinderhausnutzung erhalten, sodass die Sicherheit der Nutzer weiterhin
gewährleistet ist.
Der
schwierige Baugrund erfordert einen höheren Gründungsaufwand. Es ist geplant
ein flächiges Mineralbetonkissen einzubauen. Zudem muss ein auf dem Grundstück
vorhandenes Gefälle von ca. 1m ausgeglichen werden.
Der
gepflasterte Vorbereich des Kinderhauses steigt zum Gebäude hin an, um einen
ebenen Zugang herzustellen und auch die Anlieferung durch den Caterer zu
ermöglichen. Da der Einbau eines temporären Fettabscheiders gespart werden
soll, wird ein Caterer beauftragt, welcher auch das Geschirr abholt, spült und
wieder bringt. Für die Anlieferung ins Obergeschoss wird ein einfacher, offener
Lastenaufzug an der Außenfassade errichtet. Eine Umzäunung schützt vor
unbefugter Benutzung bzw. vor Zugänglichkeit für Kinder.
Um den
sommerlichen Wärmeschutz zu verbessern und die Entwässerung im Trennsystem zu
gewährleisten, erhält das Containergebäude eine einfache Pultdachkonstruktion
aus Trapezblech mit Dachüberstand. Das Regenwasser wird über ein offenes oberirdisches
Gerinne bis zum Entwässerungsschacht geführt werden. Hierdurch entfallen
zusätzliche Grabarbeiten mit hohen Entsorgungskosten des Aushubmaterials. Eine
mögliche Versickerung auf dem Grundstück wurde durch das Umweltamt
ausgeschlossen.
3.5
geplanter Bauablauf / Termine
Der weitere Zeitplan sieht folgende Eckdaten vor:
10/2018 Einreichung Bauantrag
Erstellung Förderantrag FAG
11/2018 Werkplanung und Vorbereitung der Vergaben
12/2018 Vergabe Hersteller Containeranlage
03/2019 Vorbereitende Arbeiten Ersatzquartier (witterungsabhängig)
04/2019 Errichtung Ersatzquartier (Containeranlage)
06/2019 Umzug in Ersatzquartier und Baubeginn Generalsanierung
Ende 2020 voraussichtliche Fertigstellung
Frühjahr 2021 Wiederherstellung Bolzplatz
3.6 Kosten
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Bei berechneten Gesamtkosten in Höhe von 5.465.000 € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 4.918.500 € und 6.011.500 € liegen.
Zusammenstellung
der Gesamtkosten
Kostengruppe |
Generalsanierung Kinderhaus Sandberg |
Container-Ersatzquartier |
100 Grundstück |
0 € |
0 € |
200 Herrichten und Erschließen |
3.570 € |
847.095 € |
300 Bauwerk- Baukonstruktion |
1.928.165 € |
234.555 € |
400 Bauwerk – Technische Anlagen |
842.894 € |
73.054 € |
500 Außenanlagen |
416.399 € |
146.684 € |
600 Ausstattung und Kunstwerke |
4.871 € |
1.856 € |
700 Baunebenkosten |
833.309 € |
132.548 € |
Gesamtkosten Bau (inkl. 19 %
Mwst.) |
4.029.208 € |
1.435.792 € |
Gesamtmaßnahme Kinderhaus und Ersatzquartier |
5.465.000 € |
Die Entwurfsplanung ergab für folgende Bereiche eine Kostenkonkretisierung gegenüber der Kostenschätzung:
· Konkretisierung der Planung Kinderhaus: Mehraufwand statische Maßnahmen, Unterfangung im UG (30.000 €), Hochbaugewerke (51.500 €) z.B. zusätzliche Nutzerforderung Fingerklemmschutz, Sichtfenster in Türen, Außenanlagen (186.000 €) z.B. Sicherheitsmaßnahmen Fallschutz, zusätzl. Umzäunung Lichthof
· Konkretisierung der Planung Containergebäude: Brandschutzanforderungen, Herstellungskosten inkl. Mietkosten (216.000 €), Pflasterflächen, Entwässerungsrinne, Abdeckung Gründungspolster (104.000 €), erhöhter Gründungsaufwand, Entsorgung Aushubmaterial (90.000 €), Trapezblechdach (37.000 €)
· Konjunkturelle Entwicklung
· Nebenkosten
Der Betrag der Kostenkonkretisierung soll im Rahmen des Haushalts 2019 für die Jahre 2020 und 2021 eingeplant werden. Der Mittelabfluss über die folgenden Haushaltsjahre gestaltet sich wie folgt:
Mittelabfluss
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|
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bis 2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Gesamt |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Anmeldung
HH 2019 |
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Bau+Ersatzquartier |
52.000 |
300.000 |
3.356.000 |
1.000.000 |
4.708.000 |
|
VE |
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|
VE 400.000 |
|||
Nachmeldung
HH 2019 |
|
300.000 |
2.550.000 |
2.413.000 |
150.000 € |
5.465.000 |
Bau+Ersatzquartier |
52.000 |
|||||
VE |
|
|
VE 1.800.000 |
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||
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
5.465.000 € |
bei IPNr.: 365B.412 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
2.179.000 € |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365B.412
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind teilweise vorhanden (Kostenkonkretisierung i.H. von 757.000 € sowie Ausstattungskosten)
Zuschuss
Die Baumaßnahme wird nach FAG gefördert (ca. 2.150.000 € + 29.000 € Mietkostenzuschuss f. Containergebäude). Ein entsprechender Zuschussantrag wird bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
21.09.2018 gez. Auernhammer
……………………………………………….
Datum,
Unterschrift
Anlagen:
1 Lageplan
2 Grundriss EG
3 Grundriss OG
4 Grundriss UG
5 Ansichten Nord +
Süd
6 Ansichten West +
Ost
7 Außenanlagenplan
8 Container EG
9 Container OG
10 Container
Außenanlagen und Ansicht
11
Objektbeschreibung
12 Kennwerte der Sanierungsmaßnahme