Betreff
Fahrradparkhaus – Schrottfahrräder leichter entsorgen, brauchbare Fahrradteile nutzbar machen
Vorlage
55/025/2018
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag der CSU-Fraktion Nr. 070/2018 ist hiermit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Ausgangssituation und Problematik

Die im Antrag genannten Vorschläge werden grundsätzlich von der GGFA AöR gut geheißen und in Teilen sogar schon heute umgesetzt. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit Fahrrädern, die über das Ordnungsamt mit Banderolen gekennzeichnet und über die GGFA AöR zunächst mindestens 6 Monate verwahrt werden, um abgeholt werden zu können. Nach Ablauf dieser Frist beginnt die Wiederverwertung und Reparatur noch gebrauchsfähiger Fahrräder, die dann zur Versteigerung kommen. Nicht aufbereitungsfähige Räder werden ausgeschlachtet und verwertbare Teile wieder in den Verwertungskreislauf zurückgebracht.

Die Annahme von zu entsorgenden Fahrrädern in einer Abgabestation/Servicestation allerdings birgt rechtliche Risiken und Fragen, die im Rahmen des Beschäftigungsprojekts nicht gelöst, bzw. beherrscht werden können. (z.B.: Wer ist der rechtmäßige Besitzer? Liegt ein Diebstahl vor? Wie kann eine ordnungsgemäße Entsorgung gesichert werden?) Diese Risiken können hingegen im eingeführten Prozess, also der Kennzeichnung der Fahrräder (auch „Schrottfahrräder“) durch das Ordnungsamt und somit legitimierte Entsorgung durch die GGFA (s.u.), vermieden werden.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Lösungsvorschlag
und Umsetzung

Die GGFA AöR wird im Rahmen des am 01. Mai 2018 begonnenen beschäftigungsfördernden Projektes Warm-Up sukzessive einen Bestand an wiederverwertbaren Fahrradteilen – die aus den ordentlich über das Ordnungsamt entsorgten „Schrottfahrrädern“ gewonnen werden, aufbauen und für interessierte Bürger der Stadt Erlangen zum Verkauf in der Servicestation vorhalten.

In regelmäßigen Abständen werden vom Ordnungsamt auf den in städtischer Zuständigkeit befindlichen Stellflächen um den Bahnhof herum und auch in sonstigen innerstädtischen Flächen, verwaiste Räder und Räder die zwei Wochen nicht bewegt wurden mit einer Banderole gekennzeichnet, die die Besitzer auffordert, ihr Fahrrad innerhalb einer Frist zu bewegen. Nach einer Frist wiederum entfernt die GGFA die nicht vom Besitzer entfernten Fahrräder. Diese werden im Parkhaus hinter dem Bahnhof in einem (von zwei) Lagern verwahrt. Wir bezeichnen diese Räder als Schrotträder. Die gelagerten Räder werden nach frühestens einem halben Jahr entweder für die Versteigerung hergerichtet (wenn Verkehrstauglichkeit besteht oder leicht herstellbar ist), ausgeschlachtet oder verschrottet (falls stark defekt).

Durch eine intensivierte Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, die häufiger und mehr banderolieren können, und GGFA AöR, die den Turnus der Abtransporte entsprechend angepasst hat und einer sehr schnellen Reaktionszeit hat sich in der Zwischenzeit auf diesen Flächen die Anzahl der verwaisten Fahrräder merklich verringert.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             CSU Fraktionsantrag Schrottfahrräder - brauchb. Fahrradteile Nr. 070/2018