Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag der CSU-Fraktion Nr. 070/2018 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Ausgangssituation und
Problematik
Die im Antrag genannten Vorschläge werden grundsätzlich von der GGFA AöR gut geheißen und in Teilen sogar schon heute umgesetzt. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit Fahrrädern, die über das Ordnungsamt mit Banderolen gekennzeichnet und über die GGFA AöR zunächst mindestens 6 Monate verwahrt werden, um abgeholt werden zu können. Nach Ablauf dieser Frist beginnt die Wiederverwertung und Reparatur noch gebrauchsfähiger Fahrräder, die dann zur Versteigerung kommen. Nicht aufbereitungsfähige Räder werden ausgeschlachtet und verwertbare Teile wieder in den Verwertungskreislauf zurückgebracht.
Die Annahme von zu entsorgenden Fahrrädern in einer Abgabestation/Servicestation allerdings birgt rechtliche Risiken und Fragen, die im Rahmen des Beschäftigungsprojekts nicht gelöst, bzw. beherrscht werden können. (z.B.: Wer ist der rechtmäßige Besitzer? Liegt ein Diebstahl vor? Wie kann eine ordnungsgemäße Entsorgung gesichert werden?) Diese Risiken können hingegen im eingeführten Prozess, also der Kennzeichnung der Fahrräder (auch „Schrottfahrräder“) durch das Ordnungsamt und somit legitimierte Entsorgung durch die GGFA (s.u.), vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Lösungsvorschlag und Umsetzung
Die GGFA AöR wird im Rahmen des am 01. Mai 2018
begonnenen beschäftigungsfördernden Projektes Warm-Up sukzessive einen Bestand
an wiederverwertbaren Fahrradteilen – die aus den ordentlich über das
Ordnungsamt entsorgten „Schrottfahrrädern“ gewonnen werden, aufbauen und für
interessierte Bürger der Stadt Erlangen zum Verkauf in der Servicestation
vorhalten.
In regelmäßigen Abständen werden vom Ordnungsamt auf
den in städtischer Zuständigkeit befindlichen Stellflächen um den Bahnhof herum
und auch in sonstigen innerstädtischen Flächen, verwaiste Räder und Räder die
zwei Wochen nicht bewegt wurden mit einer Banderole gekennzeichnet, die die
Besitzer auffordert, ihr Fahrrad innerhalb einer Frist zu bewegen. Nach einer
Frist wiederum entfernt die GGFA die nicht vom Besitzer entfernten Fahrräder.
Diese werden im Parkhaus hinter dem Bahnhof in einem (von zwei) Lagern
verwahrt. Wir bezeichnen diese Räder als Schrotträder. Die gelagerten Räder
werden nach frühestens einem halben Jahr entweder für die Versteigerung
hergerichtet (wenn Verkehrstauglichkeit besteht oder leicht herstellbar ist),
ausgeschlachtet oder verschrottet (falls stark defekt).
Durch eine intensivierte Zusammenarbeit zwischen
Ordnungsamt, die häufiger und mehr banderolieren können, und GGFA AöR, die den
Turnus der Abtransporte entsprechend angepasst hat und einer sehr schnellen
Reaktionszeit hat sich in der Zwischenzeit auf diesen Flächen die Anzahl der
verwaisten Fahrräder merklich verringert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: CSU Fraktionsantrag Schrottfahrräder - brauchb. Fahrradteile Nr. 070/2018