Jahresabschluss 2017
Nach § 6 Abs. 3 der Satzung für
das Kommunalunternehmen „KommunalBIT“ werden die von der Stadt Erlangen
bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des
KommunalBIT ermächtigt:
1.
Der Jahresabschluss 2017 wird wie vorgelegt festgestellt. Da weder Gewinn noch
Verlust vorliegen, braucht über die Verwendung/Behandlung nicht entschieden
werden.
2.
Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2017 entlastet.
3. Die Conrad GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nürnberg wird zum Abschlussprüfer von KommunalBIT für den Jahresabschluss 2018
bestellt. Der Prüfungsauftrag umfasst auch den Lagebericht zum 31.12.2018 sowie
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach Art. 107 Abs. 3 Satz 2 der BayGO
(analog §53 HGrG).
1. Allgemeines
Der Vorstand hat den
Jahresabschluss mit Anhang sowie den Lagebericht fristgerecht aufgestellt und
nach der Abschlussprüfung mit den entsprechenden Berichten dem Verwaltungsrat
und den Beteiligten vorgelegt (§ 14 Abs. 3 der Satzung).
Die Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses, der Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die Behandlung des
Jahresverlustes sowie die Entlastung des Vorstands sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5
der Satzung Aufgaben des Verwaltungsrates. Für diese Beschlussfassungen hat
sich der Stadtrat mit Beschluss vom 20.01.2016 auf Grundlage des § 6 Abs. 3 der
Satzung ein Weisungsrecht an die von ihm entsandten Verwaltungsratsmitglieder
ausbedungen.
Die entsprechenden Entscheidungen sollen dann in der
nächsten VR-Sitzung erfolgen.
2. Geprüfter Jahresabschluss 2017
Die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 wurde von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Conrad GmbH, Nürnberg, durchgeführt.
Auftragsgemäß wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2017 unter Einbeziehung der
Buchführung sowie des Lageberichts gemäß § 317 HGB geprüft. Der Auftrag
umfasste nach Art. 107 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung auch die
Prüfungen, die dem § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) entsprechen.
Die Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt, insbesondere haben sich keine Beanstandungen ergeben,
die Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geben
könnten. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Nach Überzeugung der Wirtschaftsprüfer
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Der Lagebericht (Anlage 3)
steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Im Übrigen wird auf
die Anlagen 1 (Bilanz) und 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) verwiesen.
Anlagen: Bilanz (Anlage 1)
Gewinn- und
Verlustrechnung (Anlage 2)
Lagebericht (Anlage 3)