Betreff
Kooperationsvereinbarung über die gemeinsame Durchführung der Richtlinien zur Beratung von Flüchtlingen und Migranten
Vorlage
50/127/2018
Aktenzeichen
V/502/MG009 T. 2998
Art
Beschlussvorlage

Die Kooperationsvereinbarung, gültig ab 01.01.2019 (siehe Anhang) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zum 01.01.2018 hat das bayerische Sozialministerium die Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund geändert. Nach dieser Änderung wurde die Bezeichnungen Asylsozial- und Migrationsberatung durch Flüchtlings- und Integrationsberatung ersetzt und zusammengeführt. Weiterhin können nicht nur die Spitzenvertreter der freien Wohlfahrtsverbände, sondern auch die Kommunen und Landkreise Zuwendungsempfänger sein. Die Stadt Erlangen wird beim Innenministerium für das Jahr 2019 Mittel beantragen und sich ab dem 01.01.2019 in der Flüchtlings- und Integrationsberatung mit zwei Vollzeitstellen beteiligen. Nachdem die Stadt in der Flüchtlings- und Integrationsberatung Beteiligte ist, muss die bisherige Vereinbarung mit Arbeiter-Samariter-Bund und der Arbeiterwohlfahrt den neuen Regelungen angepasst werden. Mit der neuen Vereinbarung wird die bisherige Zusammenarbeit erneut optimiert. Es werden gemeinsame Bürobelegungszeiten festgelegt, sodass eine lückenlose Beratung von Migranten und Flüchtlingen gewährleistet werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch die neue Vereinbarung wird die bisherige Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden weiter optimiert. Durch die Beteiligung in der Flüchtlings- und Integrationsberatung bekommt Stadt Erlangen mehr Einblicke und Steuerungsmöglichkeiten in der Integrationsarbeit. Die räumliche Nähe der IntegrationsberaterInnen aller Beteiligten wird weiterhin bestehen bleiben.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die angepasste Vereinbarung hat aufgrund der Bestimmungen in der Förderrichtlinie bis Ende 2019 Gültigkeit. Die Vereinbarung ist sowohl mit der AWO als auch mit dem ASB bereits abgestimmt worden; auch intern erfolgte eine Abstimmung im Vorfeld mit Amt 30 und Amt 11.

 

Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung erfolgt nach positivem Beschluss dieses Gremiums.

 


Anlagen:        1. Vereinbarung gemeinsame Flüchtlings- Migrations- und Integrationsberatung