Betreff
Beleuchtung des gemeindeverbindenden Fuß- und Radweges zwischen
Dechsendorf und dem Gewerbegebiet Heßdorf
Vorlage
66/275/2018
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der gemeindeverbindende Fuß- und Radweg zwischen Dechsendorf und dem Gewerbegebiet Heßdorf soll in seiner Gesamtheit mit einer modernen und energieeffizienten LED-Beleuchtung ausgestattet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt mit der Verwaltungsgemeinschaft eine Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Beleuchtung des Geh- und Radweges Dechsendorf – Heßdorf zu verhandeln und abzuschließen. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Der bestehende gemeindeverbindende Fuß- und Radweg zwischen Dechsendorf und dem Gewerbegebiet Heßdorf soll im Rahmen einer gemeinschaftlichen hergestellten Wegebeleuch-tung in seiner Gesamtheit, also sowohl auf dem Gemeindegebiet der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf als auch auf Erlanger Stadtgebiet, beleuchtet werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Fuß- und Radweg verläuft zu großen Teilen auf dem Gebiet der Gemeinde Heßdorf. Der Lückenschluss dieses Weges bis zum Radweg entlang der Weisendorfer Straße verläuft auf Erlanger Stadtgebiet.

Im Allgemeinen würde die Stadt Erlangen diesen Fuß- und Radweg im naturnahen Bereich nicht beleuchten, da bei selbstständigen Fuß- und Radwegen ohne öffentlichen Kfz-Verkehr zumeist keine außergewöhnlichen Verkehrsgefährdungen vorhanden sind, und aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes somit ein künstlicher Lichteintrag vermieden werden sollte.

Vor dem Hintergrund, dass die Verwaltungsgemeinschaft beabsichtigt, den Fuß- und Radweg zumindest auf ihrem Gemeindegebiet zu beleuchten, sollte in dem vorliegenden Fall im Abwä-gungsprozess der Kontinuität und der Durchgängigkeit der Wegebeleuchtung der Vorzug gegeben werden, da im anderen Fall eine 140m lange unbeleuchtete Lücke auf Erlanger Stadtgebiet entstehen würde.

Unabhängig von dieser Einzelfallentscheidung soll die Verwaltung auch künftig im Abwägungs-prozess ein besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von künstlichem Licht in der freien Natur legen und Fuß- und Radweg in naturnahen Bereichen nur im Ausnahmefall beleuchten.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltungsgemeinschaft bedient sich bei der Beleuchtung der Straßen und Wege der Dienstleitung eines überregionalen Energieversorgers. Vorgesehen sind technische LED-Leuchten mit einer zusätzlichen Leistungsreduzierung zur Reduzierung der Beleuchtung in be-triebsarmen Zeiten. Der Energieversorger sieht Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 6m vor.

Die Verwaltung wird mit der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf Gespräche führen um die fehlenden 4 Leuchtstellen auf dem Stadtgebiet der Stadt Erlangen im Rahmen eines gemeinschaftlichen Ausbaus realisieren zu lassen und somit zeitgleich eine durchgängig beleuchtetete Wegeverbindung zwischen Dechsendorf und Gewerbegebiet Heßdorf zu schaffen.

Weiterhin wird die Stadt Erlangen auch eine Vereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf abschließen um die Rahmenbedingungen für den Betrieb und Unterhalt vertraglich zu regeln.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 15.000,- €

bei IPNr.: 545.602

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 545.602

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan