Betreff
Änderung der Richtlinie zur Förderung des Internationalen Schüleraustausches mit den Erlanger Partnerstädten
Vorlage
40/169/2018
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage

Die Änderung der Richtlinie zur Förderung des Internationalen Schüleraustausches mit den Erlanger Partnerstädten wird gemäß Entwurf vom 29.08.2018 (Anlage 1) beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Richtlinien der Stadt Erlangen zur Förderung des Internationalen Schüleraustausches wurden vom Stadtrat in der Sitzung am 19.07.2001 beschlossen (Anlage 2). Zu den Förderrichtlinien haben sich in den vergangenen Jahren ergänzende Handhabungen, besonders im Zusammenhang mit dem jährlichen Schüleraustausch Rennes entwickelt. Unbestimmte Formulierungen erschweren die korrekte Auslegung der Richtlinie. Um die Förderpraxis zu vereinheitlichen und rechtssicher zu gestalten, sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz für die Erlanger Schulen sicherzustellen, ist eine Änderung der Förderrichtlinie nötig. Darüber hinaus sollen die neuen Partnerstädte Bozen und Shenzhen in die Richtlinie integriert werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Begriffsbestimmung Anspruchsberechtigung

 

Gemäß Richtlinie dient die Förderung zum Austausch zwischen Schülerinnen und Schülern der Erlanger Schulen und den Schülerinnen und Schülern (SuS) der Partnerstädte der Stadt Erlangen. Antragsberechtigt sind alle stattlichen, staatlich anerkannten, staatlich genehmigten und kommunalen Schulen der Stadt Erlangen.

 

In der aktuellen Förderpraxis werden zur Berechnung des Zuschussbetrages für die antragstellende Schule, die in Erlangen wohnhaften SuS herangezogen. Aus der Richtlinie lässt sich dieses Vorgehen jedoch nicht rechtssicher ableiten. In der Richtlinie werden als Anspruchsberechtigte explizit nur die Erlanger Schulen benannt, womit der Wohnort der beteiligten SuS folglich keine Rolle spielen dürfte.

 

Im Rahmen des Schüleraustausches mit Rennes werden bereits alle SuS zur Berechnung herangezogen. Für eine Vereinheitlichung sollte diese Förderpraxis auf alle anderen Austauschreisen gleichermaßen angewendet werden.

Die damit verbundenen zusätzlichen Fördermittel wurden durch das Schulverwaltungsamt im Rahmen eines Kostenvergleichs geprüft. Je nach Intensität der Schülerreisen wären im Jahr durchschnittlich mit einer zusätzlichen Fördersumme zwischen 500 € und 1200 € zu rechnen. Die finanziellen Ressourcen sind im Budget des Schulverwaltungsamtes enthalten.

 

Bei einer Anerkennung aller SuS als Berechnungsgrundlage, ergeben sich entsprechende  Erhöhungen der Zuschüsse. Die Gesamtkosten werden abzüglich der Förderung durch die Schulen gleichermaßen auf die Eltern (Erlangen oder Umland) umgelegt. Eine Erhöhung der Förderung kommt demnach vor allem den Erlanger Eltern zu Gute, da sich der Schülerschwerpunkt auf Erlangen erstreckt und sich der Mehrbetrag so großteils bei den Erlanger Eltern niederschlägt. Der zusätzliche Finanzaufwand für die Stadt Erlangen erscheint insgesamt gerechtfertigt zumal die Stadt Erlangen dadurch ein positives Signal für den Austausch setzt und gleichzeitig das Engagement der Schulen und der Lehrkräfte, die den interkulturellen Austausch der Jugendlichen durch das schulische Angebot möglich machen und begleiten, angemessen würdigt.

 

Das Schulverwaltungsamt schlägt daher vor, die Begriffsbestimmung für die Antragsberechtigung auf die Erlanger Schulen zu fixieren und somit alle Schüler zur Ermittlung des Zuschusses zugrunde zu legen.


„Großer“ Schüleraustausch Rennes

 

Jährlich findet zwischen den Partnerschulen Ohm-Gymnasium/Emil-von-Behring-Gymnasium und der französischen Schule Lycée Victor et Hélène Basch sowie zwischen Marie-Therese-Gymnasium/Albert-Schweitzer-Gymnasium und der französischen Schule Lycée Jean Macé ein Schüleraustausch statt.

 

Neben den antragsberechtigten Erlanger Schulen erhält auch das Emil-von-Behring-Gymnasium (EvBG) in Spardorf eine Förderung durch die Stadt Erlangen. Dies ist gemäß Richtlinie nicht begründbar und vorgesehen.

 

Für den Aufenthalt in Rennes (alle vier Schulen) sind jährlich ca. 3.260 € im Budget verankert, wovon ca. 822 €/Jahr auf das EvBG entfallen.

Das EvBG trägt im Rahmen der Austauschmaßnahme, genau wie die anderen beteiligten Schulen, maßgeblich zum Image der Stadt Erlangen bei und lebt ein weltoffenes und tolerantes Erlangen und gestaltet dies mit. Der Austausch hat in dieser Form eine jahrelange Tradition und wird auch durch die Stadt Erlangen besonders begleitet (Stadtempfang mit Begrüßung OBM). Diese Maßnahme ist somit eines der besten Beispiele für ein gelungenes städtepartnerschaftliches Miteinander. Eine Minderung des Zuschusses um den Anteil des EvBG ist, wie oben benannt kaum nennenswert. Bei Streichung besteht die Gefahr, dass der Austausch nicht mehr im gewohnten Maße (auch für die Erlanger Schulen) stattfinden wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das EvBG als Ausnahmefall in die Richtlinie aufzunehmen.

 

Aufnahme weiterer Partnerstädte

 

Im Rahmen der Überarbeitung werden die neue Partnerstadt Bozen sowie Shenzhen in die Richtlinie aufgenommen. Die jeweiligen Fahrtkostenzuschüsse für Schüleraustauschreisen nach Bozen werden in Absprache mit Amt 13 auf 55,00 Euro und nach Shenzhen auf 150,00 Euro festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anpassung Deckelungsregelung

 

Die Förderrichtlinie sieht für den Aufenthalt der Partnerstädte einen Deckelungsbetrag für die Förderung vor (s. Nr. 5 Höhe der Förderung). Zum besseren Anwendungsverständnis wird vorgeschlagen, die Textpassage „…mindestens 55,00 € maximal 550,00 € pro Schüleraustausch gefördert“ wie folgt anzupassen:

 

„…mindestens 55,00 € maximal 550,00 € pro Schüleraustausch je beteiligter Schule gefördert.“

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

Ca. 1.200 €

bei Sachkonto: 531801

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst 400090, KTr 24210010, Sk 531801           

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

 

- Entwurf Richtlinie der Stadt Erlangen vom 29.08.2018

- Beschluss des Stadtrates vom 19.07.2001