1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Richtlinien der Stadt Erlangen zur Förderung des Internationalen
Schüleraustausches wurden vom Stadtrat in der Sitzung am 19.07.2001 beschlossen
(Anlage 2). Zu den Förderrichtlinien haben sich in den vergangenen Jahren
ergänzende Handhabungen, besonders im Zusammenhang mit dem jährlichen
Schüleraustausch Rennes entwickelt. Unbestimmte Formulierungen erschweren die
korrekte Auslegung der Richtlinie. Um die Förderpraxis zu vereinheitlichen und
rechtssicher zu gestalten, sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz für die
Erlanger Schulen sicherzustellen, ist eine Änderung der Förderrichtlinie nötig.
Darüber hinaus sollen die neuen Partnerstädte Bozen und Shenzhen in die Richtlinie
integriert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Begriffsbestimmung
Anspruchsberechtigung
Gemäß Richtlinie dient die Förderung zum Austausch zwischen Schülerinnen
und Schülern der Erlanger Schulen und den Schülerinnen und Schülern (SuS) der
Partnerstädte der Stadt Erlangen. Antragsberechtigt sind alle stattlichen,
staatlich anerkannten, staatlich genehmigten und kommunalen Schulen der Stadt
Erlangen.
In der aktuellen Förderpraxis werden zur Berechnung des Zuschussbetrages
für die antragstellende Schule, die in Erlangen wohnhaften SuS herangezogen.
Aus der Richtlinie lässt sich dieses Vorgehen jedoch nicht rechtssicher
ableiten. In der Richtlinie werden als Anspruchsberechtigte explizit nur die
Erlanger Schulen benannt, womit der Wohnort der beteiligten SuS folglich keine
Rolle spielen dürfte.
Im Rahmen des Schüleraustausches mit Rennes werden bereits alle SuS zur
Berechnung herangezogen. Für eine Vereinheitlichung sollte diese Förderpraxis
auf alle anderen Austauschreisen gleichermaßen angewendet werden.
Die damit verbundenen zusätzlichen Fördermittel wurden durch das
Schulverwaltungsamt im Rahmen eines Kostenvergleichs geprüft. Je nach
Intensität der Schülerreisen wären im Jahr durchschnittlich mit einer
zusätzlichen Fördersumme zwischen 500 € und 1200 € zu rechnen. Die finanziellen
Ressourcen sind im Budget des Schulverwaltungsamtes enthalten.
Bei einer Anerkennung aller SuS als Berechnungsgrundlage, ergeben sich
entsprechende Erhöhungen der Zuschüsse.
Die Gesamtkosten werden abzüglich der Förderung durch die Schulen gleichermaßen
auf die Eltern (Erlangen oder Umland) umgelegt. Eine Erhöhung der Förderung
kommt demnach vor allem den Erlanger Eltern zu Gute, da sich der
Schülerschwerpunkt auf Erlangen erstreckt und sich der Mehrbetrag so großteils
bei den Erlanger Eltern niederschlägt. Der zusätzliche Finanzaufwand für die
Stadt Erlangen erscheint insgesamt gerechtfertigt zumal die Stadt Erlangen
dadurch ein positives Signal für den Austausch setzt und gleichzeitig das
Engagement der Schulen und der Lehrkräfte, die den interkulturellen Austausch
der Jugendlichen durch das schulische Angebot möglich machen und begleiten,
angemessen würdigt.
Das Schulverwaltungsamt schlägt daher vor, die Begriffsbestimmung für
die Antragsberechtigung auf die Erlanger Schulen zu fixieren und somit alle
Schüler zur Ermittlung des Zuschusses zugrunde zu legen.
„Großer“ Schüleraustausch Rennes
Jährlich findet zwischen den Partnerschulen
Ohm-Gymnasium/Emil-von-Behring-Gymnasium und der französischen Schule Lycée
Victor et Hélène Basch sowie zwischen
Marie-Therese-Gymnasium/Albert-Schweitzer-Gymnasium und der französischen
Schule Lycée Jean Macé ein Schüleraustausch statt.
Neben den antragsberechtigten Erlanger Schulen erhält auch das
Emil-von-Behring-Gymnasium (EvBG) in Spardorf eine Förderung durch die Stadt
Erlangen. Dies ist gemäß Richtlinie nicht begründbar und vorgesehen.
Für den Aufenthalt in Rennes (alle vier Schulen) sind jährlich ca. 3.260
€ im Budget verankert, wovon ca. 822 €/Jahr auf das EvBG entfallen.
Das EvBG trägt im Rahmen der Austauschmaßnahme, genau wie die anderen
beteiligten Schulen, maßgeblich zum Image der Stadt Erlangen bei und lebt ein
weltoffenes und tolerantes Erlangen und gestaltet dies mit. Der Austausch hat
in dieser Form eine jahrelange Tradition und wird auch durch die Stadt Erlangen
besonders begleitet (Stadtempfang mit Begrüßung OBM). Diese Maßnahme ist somit
eines der besten Beispiele für ein gelungenes städtepartnerschaftliches
Miteinander. Eine Minderung des Zuschusses um den Anteil des EvBG ist, wie oben
benannt kaum nennenswert. Bei Streichung besteht die Gefahr, dass der Austausch
nicht mehr im gewohnten Maße (auch für die Erlanger Schulen) stattfinden wird.
Die Verwaltung empfiehlt, das EvBG als Ausnahmefall in die Richtlinie
aufzunehmen.
Aufnahme
weiterer Partnerstädte
Im Rahmen der Überarbeitung werden die neue Partnerstadt Bozen sowie
Shenzhen in die Richtlinie aufgenommen. Die jeweiligen Fahrtkostenzuschüsse für
Schüleraustauschreisen nach Bozen werden in Absprache mit Amt 13 auf 55,00 Euro
und nach Shenzhen auf 150,00 Euro festgesetzt.
Anpassung
Deckelungsregelung
Die Förderrichtlinie sieht für den Aufenthalt der Partnerstädte einen
Deckelungsbetrag für die Förderung vor (s. Nr. 5 Höhe der Förderung). Zum
besseren Anwendungsverständnis wird vorgeschlagen, die Textpassage „…mindestens
55,00 € maximal 550,00 € pro Schüleraustausch gefördert“ wie folgt anzupassen:
„…mindestens 55,00 € maximal 550,00 € pro
Schüleraustausch je beteiligter Schule
gefördert.“
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
Ca.
1.200 € |
bei
Sachkonto: 531801 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst 400090, KTr 24210010, Sk 531801
sind nicht vorhanden
Anlagen:
- Entwurf Richtlinie
der Stadt Erlangen vom 29.08.2018
- Beschluss des Stadtrates vom 19.07.2001