Betreff
Verwendung des Jahresergebnisses 2015 der Stadt Erlangen
Vorlage
20/032/2018
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1. Der festgestellte Jahresüberschuss 2015 des Kernhaushaltes der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 7.524.678,57 EUR wird zunächst mit dem Verlustvortrag aus 2014 in Höhe von 6.220.026,30 EUR verrechnet und der überstehende Betrag in die Ergebnisrücklage eingestellt. Die Ergebnisrücklage weist hierdurch einen Bestand von 1.304.652,27 EUR aus.

 

2. Die Jahresergebnisse 2015 der nicht rechtsfähigen Stiftungen werden wie folgt verwendet bzw. ausgeglichen:

 

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

Stiftung

Jahresergebnis 2015 in EUR nach Bildung Mittelverwendungsrückstellung

Mittelverwendungs-
rückstellung
in EUR

Entnahme
Umschichtungsrücklage (Sachanlagen) in EUR

 

Ausgleich Verlustvortrag Vorjahr(e) in EUR

 

Zuführung/
Entnahme(-)
Ergebnisrücklage
in EUR

 

 

Verlustvortrag in EUR

Vermächtnis Babette Zielbauer

2.843,39

43.700,68

 

 

2.843,39

 

Auguste-Killinger‘sche-Waisenstiftung

20,99

 

 

 

775,98

-754,99

Josefine-Riha-Stiftung

2.349,32

1.315,73

 

1.520,47

828,85

 

Krumbeck-Stiftung

163,54

9.784,88

4.208,67

 

163,54

 

Marianne-Seltner-Stiftung

232,36

154,91
(Zuführung an Zweckrücklage)

 

 

77,45

 

Ilse-Kosmol-Stiftung

4,18

 

 

 

4,18

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe unselbständige
Stiftungen

5.613,78

54.956,20

4.208,67

 

4.693,39

-754,99

 

 


1.   Ausgangslage

In der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das Jahresergebnis 2015 der Stadt Erlangen mit einem Überschuss von 7,530 Mio. EUR (Überschuss Stadt-Kernhaushalt 7,525 Mio. EUR, Überschuss nicht rechtsfähige Stiftungen 0,006 Mio. EUR) festgestellt. Auf die Vorlage 14/206/2018 wird verwiesen.

Auch wenn § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik vorgibt, einen Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Defizits benötigt wird, zwingend der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen und somit der Stadtrat bei seinem Votum keine Wahlmöglichkeit hat, empfiehlt der BKPV auch unter diesen Umständen eine ausdrückliche Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung.

Die Bilanzsummen der nicht rechtsfähigen Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen unter den Positionen „Treuhandvermögen“ und „Treuhandkapital“ nachgewiesen.

Die ausgewiesenen Jahresergebnisse 2015 der Stiftungen sind, sofern Mittelverwendungsrückstellungen zu bilden waren, die Jahresergebnisse nach Bildung der Mittelverwendungsrückstellungen.

Bei der Marianne-Seltner-Stiftung werden die nicht ausgeschütteten Erträge einer Zweckrücklage zugeführt. Die Mittel dieser Zweckrücklage werden alle 6 Jahre zur Förderung der naiven Kunst entnommen.

 

 

 

2.  Ergebnis/Wirkung
Nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus 2014 von 6,220 Mio. EUR weist die Ergebnisrücklage für den Kernhaushalt einen Stand von 1,305 Mio. EUR aus.

Der bei der Auguste Killinger’sche Waisenstiftung durch die Zuführung des Kapitalerhalts an die freie Rücklage entstehende Fehlbetrag (754,99 EUR) wird als Verlust in das nächste Jahr vorgetragen.

Der bei der Josefine-Riha-Stiftung bestehende Verlustvortrag aus dem Vorjahr (1.520,47 EUR) kann mit dem Jahresergebnis 2015 vollumfänglich ausgeglichen werden.

 

 

 

3.         Ressourcen
Der vorgeschlagene Beschluss führt zu einem Ausweis von 1,305 Mio. EUR in der Ergebnisrücklage des Kernhaushalts. Dies geschieht durch eine Buchung innerhalb der Bilanzposition „Eigenkapital“ -  wobei der Verlustvortrag von 6,220 Mio. EUR mit dem Jahresergebnis von 7,525 Mio. EUR verrechnet wird -, hat aber keinen Einfluss auf die anderen Ressourcen der Stadt oder die Aktiva und Passiva der städtischen Bilanz.

 


Anlagen: