1. Der festgestellte Jahresüberschuss 2015 des Kernhaushaltes der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 7.524.678,57 EUR wird zunächst mit dem Verlustvortrag aus 2014 in Höhe von 6.220.026,30 EUR verrechnet und der überstehende Betrag in die Ergebnisrücklage eingestellt. Die Ergebnisrücklage weist hierdurch einen Bestand von 1.304.652,27 EUR aus.
2. Die Jahresergebnisse 2015 der nicht rechtsfähigen Stiftungen werden wie folgt verwendet bzw. ausgeglichen:
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(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
(6) |
Stiftung |
Jahresergebnis 2015 in EUR nach Bildung
Mittelverwendungsrückstellung |
Mittelverwendungs- |
Entnahme |
Ausgleich Verlustvortrag Vorjahr(e) in EUR |
Zuführung/ |
Verlustvortrag in EUR |
Vermächtnis Babette Zielbauer |
2.843,39 |
43.700,68 |
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2.843,39 |
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Auguste-Killinger‘sche-Waisenstiftung |
20,99 |
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775,98 |
-754,99 |
Josefine-Riha-Stiftung |
2.349,32 |
1.315,73 |
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1.520,47 |
828,85 |
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Krumbeck-Stiftung |
163,54 |
9.784,88 |
4.208,67 |
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163,54 |
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Marianne-Seltner-Stiftung |
232,36 |
154,91 |
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77,45 |
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Ilse-Kosmol-Stiftung |
4,18 |
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4,18 |
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Summe unselbständige |
5.613,78 |
54.956,20 |
4.208,67 |
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4.693,39 |
-754,99 |
1. Ausgangslage
In der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das
Jahresergebnis 2015 der Stadt Erlangen mit einem Überschuss von 7,530 Mio. EUR
(Überschuss Stadt-Kernhaushalt 7,525 Mio. EUR, Überschuss nicht rechtsfähige
Stiftungen 0,006 Mio. EUR) festgestellt. Auf die Vorlage 14/206/2018 wird
verwiesen.
Auch wenn § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik vorgibt,
einen Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Defizits
benötigt wird, zwingend der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zuzuführen und somit der Stadtrat bei seinem Votum keine
Wahlmöglichkeit hat, empfiehlt der BKPV auch unter diesen Umständen eine
ausdrückliche Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung.
Die Bilanzsummen der nicht rechtsfähigen Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen unter den Positionen „Treuhandvermögen“ und „Treuhandkapital“ nachgewiesen.
Die ausgewiesenen Jahresergebnisse 2015 der Stiftungen sind, sofern Mittelverwendungsrückstellungen zu bilden waren, die Jahresergebnisse nach Bildung der Mittelverwendungsrückstellungen.
Bei der Marianne-Seltner-Stiftung werden die nicht ausgeschütteten Erträge einer Zweckrücklage zugeführt. Die Mittel dieser Zweckrücklage werden alle 6 Jahre zur Förderung der naiven Kunst entnommen.
2. Ergebnis/Wirkung
Nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus 2014 von 6,220 Mio. EUR weist die
Ergebnisrücklage für den Kernhaushalt einen Stand von 1,305 Mio. EUR aus.
Der bei der Auguste Killinger’sche Waisenstiftung durch die Zuführung des Kapitalerhalts an die freie Rücklage entstehende Fehlbetrag (754,99 EUR) wird als Verlust in das nächste Jahr vorgetragen.
Der bei der Josefine-Riha-Stiftung bestehende Verlustvortrag aus dem Vorjahr (1.520,47 EUR) kann mit dem Jahresergebnis 2015 vollumfänglich ausgeglichen werden.
3. Ressourcen
Der vorgeschlagene Beschluss führt zu einem Ausweis von 1,305 Mio. EUR in der
Ergebnisrücklage des Kernhaushalts. Dies geschieht durch eine Buchung innerhalb
der Bilanzposition „Eigenkapital“ -
wobei der Verlustvortrag von 6,220 Mio. EUR mit dem Jahresergebnis von
7,525 Mio. EUR verrechnet wird -, hat aber keinen Einfluss auf die anderen
Ressourcen der Stadt oder die Aktiva und Passiva der städtischen Bilanz.
Anlagen: