hier: diverse Änderungen und Anpassungen
Die Änderungen und Anpassungen in der „Entgeltordnung für Leistungen der Geoinformation, Vermessung, Kartografie und Reproduktion bei der Stadt Erlangen“ werden durch Beschluss zum 01.11.2018 wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Neufassung der aktuell gültigen Entgeltordnung vom 01.12.2016 ist notwendig, weil Veränderungen in der Produktpalette eingetreten sind, sich die Preise für die Produkte rund um das „Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse“ verändert haben und sich durch Neukalkulation erhöhte Zeitentgelte ergeben.
Anpassungen/Änderungen in der Entgeltordnung sind in der Anlage in Rot eingetragen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Grundsätzliches:
Der „Open-Data“ - Gedanke (EU-INSPIRE-Richtlinie und abgeleitete nationale
Geodatenrichtlinien) führt generell dazu, dass Produkte und Dienste der Geoinformation
zunehmend häufiger kostenfrei im Netz bereitgestellt werden. Dies geschieht
auch im Sinne einer modernen bürgerfreundlichen Kommunalverwaltung.
Infolgedessen werden diverse Produkte der Stadt Erlangen bei eigenständigem
Download kostenfrei, hingegen bei analoger aber auch digitaler Übermittlung
durch die Dienststellen selbst entgeltpflichtig angeboten.
Neuerungen:
Erhöhte Preise ergeben sich in den Zeitentgelten für Personal (rd. + 5%), die
sich damit an aktuelle Personalkostensätze (veröffentlicht vom Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband) anlehnen und auch konform mit den Zeitentgelten bei
der Stadt Fürth gehen.
Wesentliche Änderungen ergeben sich bei den Preisen für die Produkte rund um das Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse. Hier wurden die Entgelte durch Beschluss in der Arbeitssitzung vom 12.12.2018 um rd. 10% erhöht.
Die Preise für die analogen Ausgaben der Amtlichen Stadtkarte und des Fahrradstadtplans, die jeweils in Neuauflagen noch in 2018 erscheinen werden, werden von 2,50 € auf 3,00 € angehoben; entsprechend auch die Preise für Wiederverkäufer.
Daneben gibt es noch einige redaktionelle Änderungen.
Bestand:
Die Preise für Reproleistungen und Nutzungsentgelte für weitergehende Nutzungen
von Kartendaten können stabil gehalten werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Änderungen und Anpassungen in der Entgeltordnung werden durch Beschluss zum 01.11.2018 wirksam.
Mit der aktualisierten Entgeltordnung werden für Leistungen der Geoinformation, Vermessung, Kartografie und Reproduktion Mehreinnahmen von rd. 1.500,- € p.a. (ca. + 5%) erwartet.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 Entgeltordnung
für Leistungen der Geoinformation, Vermessung,
Kartografie und Reproduktion bei der Stadt Erlangen
(Stand
zum 01.11.2018)