Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen - Gestalterische Aufwertung des Zollhausplatzes - Ergebnisse des Bürgerworkshops und weiteres Vorgehen / Anfrage des Stadtrates Dr. Dees im UVPA vom 17.07.2018
Vorlage
610.3/057/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Ergebnisse des Bürgerworkshops vom 18. April 2018 zur Verschönerung des Zollhausplatzes werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen zur gestalterischen Aufwertung des Zollhausplatzes auf der Basis der Ergebnisse des Bürgerworkshops an ein externes Büro zu vergeben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahmen zur gestalterischen Aufwertung des Zollhausplatzes auf der Grundlage des großen Geltungsbereiches (Variante B) zu realisieren.

 

Um die Realisierung der geplanten Maßnahmen sicherzustellen, sind zusätzliche HH-Mittel in Höhe von mind. 569.000,00 € (großer Geltungsbereich) erforderlich. Die notwendigen Finanzmittel für das HH-Jahr 2019 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Ref. II nachzumelden.

 

Die Anfrage des Stadtrates Dr. Dees im UVPA vom 17.07.2018 ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Unter dem Aspekt der weiteren Entwicklung des gesamten Zollhausviertels soll der Zollhausplatz zukünftig als attraktiver Transitraum mit Umsteigemöglichkeiten verschiedener Buslinien ergänzt mit Taxistand, PKW-Parkplatz und Fahrradabstellmöglichkeiten entwickelt werden. Mit einer gestalterischen Aufwertung und der Erhöhung der Aufenthaltsqualität kann der Zollhausplatz einerseits seiner Lage als Endpunkt der Geschäfts- und Kulturachse Innere Brucker Straße/Friedrichstraße/Luitpoldstraße und andererseits als Zugang zur historischen Innenstadt Erlangens gerecht werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Zollhausplatz ist z.Z. fast vollständig versiegelt. Asphaltflächen mit erheblichen Niveau-unterschieden und großen Pfützen sowie verschlissene und defekte Sitzgelegenheiten kennzeichnen den Platz. Die Aufenthaltsqualität ist mangelhaft.                      

Die geplanten Maßnahmen beziehen sich auf den im Bestandsplan dargestellten Geltungsbereich (Anlage 1). Als Planungsprämissen im Rahmen der Verschönerung gelten der Verbleib der Bäume sowie der ab 2014 errichteten Trafostation und der neuen Buswartehallen. Die geplanten Maßnahmen sollten sich in erster Linie auf den Rückbau der Bodenversiegelung, zusätzliche Begrünung und attraktive Stadtmöblierungselemente beziehen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In den vergangenen Jahren gab es wiederholt Anfragen aus der Bürgerschaft sowie der Stadtratsfraktionen, wann der z.Z. unansehnliche und asphaltierte Platz neugestaltet werden soll und wie sie als Anwohner an der Verschönerung mitwirken können. Konkrete Vorschläge der Bürgerschaft bezogen sich dabei auf das Aufbrechen des Asphalts, die Begrünung und Pflege der Baumscheiben, zusätzliche Pflanzkübel und eine Rundbank um den Baum.

 

Ergebnisse des Bürgerworkshops im April 2018                                                                                  Am 18. April 2018 fand im Vortragssaal des Siemens MedMuseums ein Bürgerworkshop zur Verschönerung des Zollhausplatzes auf der Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 23.01.2018 statt. In diesem Workshop wurden die Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger gesammelt, die zu einer kurzfristigen bzw. temporären Verbesserung des Platzes hinsichtlich Nutzung, Begrünung und Möblierung beitragen. Nach der Vorstellung zur Gestaltung öffentlicher Räume in anderen Städten und der Besichtigung des Zollhausplatzes vor Ort wurden drei Arbeitsgruppen gebildet. Zusammen mit Vertretern der Verwaltung erarbeiteten die Bürgerinnen und Bürger in diesen Arbeitsgruppen auf der Basis eines Bestandsplanes viele Einzelmaßnahmen und wiesen auf Aspekte hin, die ihnen für die Neugestaltung des Platzes wichtig sind. Im Folgenden werden diese vorgebrachten Anregungen und Ideen zusammengefasst vorgestellt. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Wünsche und Anregungen, die im Bürgerworkshop vorgebracht wurden, realisiert werden können. Einerseits schließen einige der Ideen einander aus, andererseits zeugen Mehrfachnennungen und die Vielfalt der Ideen vom Interesse der Bürgerschaft, die Verschönerung mitzutragen.

 

PKW-Parken: Dem Wunsch nach Verbesserung der Parkangebote für PKW (1xNennung) stehen Vorschläge der Bürgerschaft zur Reduzierung der PKW-Parkangebote (3xNennung) gegenüber. Es werden weniger PKW-Stellplätze gewünscht, dafür aber die Möglichkeit zum Kurzparken. Nach Wegfall der PKW-Stellplätze in der Werner-von-Siemens-Straße könnten temporäre Be- und Entladezonen auch für Bewohner eingerichtet werden oder PKW-Stellplätze vollständig am Zollhausplatz entfallen. Langfristig ist seitens der Bürgerschaft auch eine Tiefgarage am Standort Zollhausplatz denkbar (4xNennung).

 

Fahrradparken: Mehr Fahrradabstellplätze ggf. mit Fahrradanlehnbügeln oder überdacht bzw. auch an einem anderen Standort auf dem Zollhausplatz wünschen die Bürgerinnen und Bürger (5xNennung).

 

E-Bike und E-Car: Eine Leihstation für E-Bikes und E-Cars mit Ladestelle wird im Bereich des Zollhausplatzes gewünscht (2xNennung).

 

Barrierefreiheit auf dem Platz: Der Zugang zum Zollhausplatz und die Barrierefreiheit auf der Platzfläche u.a. mit dem Rückbau von Hindernissen und Stufen werden gewünscht (4xNennung). Bodenmarkierungen für Sehbehinderte sollten bis in die Innenstadt geführt werden (1xNennung).

 

Querung der Fahrbahnen: Weitere Vorschläge aus der Bürgerschaft beziehen sich auf einen Zebrastreifen bzw. Druckampeln zur Querung der Luitpoldstraße und eine Fußgängerunterführung zur Querung der Werner-von-Siemens-Straße (3xNennung).

 

Gestaltung der gesamten Platzfläche: Das Aufbrechen der Bodenversiegelung und die Entfernung des Asphalts werden als Voraussetzung zur Verschönerung des Zollhausplatzes mehrfach genannt (5xNennung). Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich mehr Grünflächen auf dem Platz z.B. als Liegewiese, grüne Ruheoase oder Park (5xNennung). Trampelpfade könnten entstehen, die Restfläche begrünt oder eine Fläche für Boule angeboten werden.

 

Großgrün: Die Bäume auf dem Zollhausplatz sollen erhalten werden (2xNennung). Weitere Bäume sollten hinsichtlich der Stadterhitzung und zur Verschattung gepflanzt werden (2xNennung). Vorhandene Baumscheiben könnten vergrößert und bepflanzt werden (2xNennung).

 

Begrünung: Eine Begrünung des Trafohauses und der anderen Gebäude z.B. mit Rankpflanzen sowie Hecken als Zufluchtsorte für Vögel und Insekten werden seitens der Bürgerschaft gewünscht (6xNennung). Die Aufstellung von Pflanzkübeln ist denkbar (1xNennung).

 

Lärmschutz: Ebenso ist ein hoher, begrünter Zaun als Lärmschutzwand entlang der Luitpoldstraße vorstellbar (2xNennung). Ein Lärmschutz zur Gebbertstraße wird andiskutiert. (1xNennung)

 

Sitzmöglichkeiten: Das Angebot zur Außenbestuhlung sollte erweitert werden (1xNennung). Dabei ist eine mobile Möblierung z.B. mit Paletten seitens der Bürgerschaft denkbar (1xNennung). Gewünscht werden Rundbänke um die Bäume als Sitzangebote auf dem Zollhausplatz (3xNennung).

 

Brunnen: Die Bürgerinnen und Bürger schlagen einen Brunnen ggf. mit Trinkwasserspender oder als bespielbarer Brunnen auf dem Zollhausplatz vor (4xNennung).

 

Spielangebote: Die Aufstellung von Spielgeräten für Kinder (1xNennung) und das Angebot an Verweilbereichen für Jugendliche (1xNennung) werden seitens der Bürgerschaft gewünscht. Ein konkreter Vorschlag bezieht sich auf bespielbares Stadtmöbiliar anstatt Spielgeräte (1xNennung).

 

Beleuchtung: Die Beleuchtung des Zollhausplatzes z.B. mit vielen Laternen sollte verbessert werden. (2xNennung)

 

Gebäude auf dem Zollhausplatz: Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich eine Kombination des bestehenden Trafogebäudes mit WC und einem gastronomischen Angebot wie z.B. ein Cafe, ein Kiosk oder ein Breznstand (4xNennung). Vorgeschlagen werden hierfür auch ein Pavillon ggf. mit Überdachung (2xNennung). Die Gebäude auf dem Zollhausplatz könnten neben einer Fassadenbegrünung ein begrüntes Dach bzw. Solarzellen auf dem Dach erhalten (2xNennung).

 

Öffentliche Toilette: Eine neue öffentliche Toilette auf dem Zollhausplatz, behinderten- und altengerecht, wird als wichtig erachtet (4xNennung). Ein konkreter Vorschlag sieht z.B. die Nutzung einer Litfaßsäule als WC vor (1xNennung).

 

Containerstandort: Aus Sicht der Bürgerschaft sollte der Containerstandort am Trafohaus als Dreckecke vermieden werden und ggf. einen Sichtschutz erhalten (2xNennung). Die Mülltonnen könnten im Boden versenkt oder begrünt werden (2xNennung). Andererseits nennen die Bürgerinnen und Bürger den Containerstandort als ok (1xNennung).

 

Farbige Gestaltung des Zollhausplatzes: Die Anordnung farbiger Elemente auf dem Platz und der Straße wird vorgeschlagen (1xNennung) bzw. eine farbige Gestaltung des Stadtbodens auf dem Zollhausplatz gewünscht (1xNennung).

 

Kunst im öffentlichen Raum: Die Bürger und Bürgerinnen schlagen die Durchführung von Kunstaktionen vor. Denkbar wären temporäre Kunstaktion z.B. mit der Jugendkunstschule (2xNennung). Weiterhin könnten die Gebäude durch künstlerische Gestaltungen einen Bezug zu früheren Nutzungen des Zollhausplatzes aufgreifen (4xNennung). Vorstellbar wären z.B. die Gestaltung der Buswartehallen in „Zollhausoptik“ und des Trafohauses mit einer Fototapete bzw. historischen Fotos.

 

Sonstiges: Seitens der Bürgerschaft wird geäußert, dass aktuell kein Unsicherheitsgefühl auf dem Zollhausplatz besteht (1xNennung). Eine belebte Nutzung wie auf dem Bohlenplatz wird nicht gewünscht (1xNennung). Die Bürgerinnen und Bürger verweisen darauf, bei den geplanten Maßnahmen auch das jährliche „Zollhausfest“ sowie die „SEKU“ zu beachten (2xNennung). Weiterhin ist seitens der Bürgerschaft vorstellbar, temporäre Verkaufsstände z.B. eines Metzgers auf dem Zollhausplatz zuzulassen oder einen öffentlichen Bücherschrank zu etablieren (2xNennung). Der bisher nur mündlich genannte Zollhausplatz könnte offiziell als „Zollhausplatz“ benannt werden (1xNennung). Ein weiterer Vorschlag der Bürgerschaft bezieht sich auf die Ausweisung der Luitpoldstraße als verkehrsberuhigter Bereich oder mit einem Tempolimit 20 km/h (1xNennung).

 

 

Weiteres Vorgehen                                                                                                                                                Nach Vorliegen des UVPA-Beschlusses zur Vergabe der Planungsleistungen soll ein externes Planungsbüro einen Gestaltungsvorschlag zur gestalterischen Aufwertung des Zollhausplatzes (bis Planungsphase 2 HOAI) erarbeiten, welcher die Ideen und Anregungen aus dem Bürgerworkshop aufgreift. Dieser Entwurf soll danach in einer weiteren Bürgerveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und mit ihnen diskutiert werden. Da dieser Platz von verschiedenen Nutzergruppen frequentiert wird, ist es erforderlich, neben den Anwohnern bzw. Anliegern des Zollhausplatzes insbesondere auch die Nutzer des ÖPNV wie z.B. Schüler anzusprechen sowie die Vertreter der mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger (z.B. ZSL, BBSB, Seniorenbeirat und Behindertenbeauftragter der Stadt) in die Entscheidungsfindung einzubinden.

 

 

Auf der Grundlage einer Ideenskizze wurde eine erste Grobkostenschätzung zu den erforderlichen Planungskosten sowie den Baukosten für zwei Varianten erarbeitet.

 

 

A) Grobkosten entsprechend kleinem Geltungsbereich siehe Anlage 1 (hellgrüne Strichlinie),

Fläche ca. 830 qm Baukosten geschätzt        200.000,00 € - 250.000,00 € (ohne Hochbaumaßnahmen)  zzgl. Planungskosten       31.874,00 € - 38.524,00 € für Planungsphase 1 bis 9 nach HOAI 2013, § 40 Honorare für Grundleistungen bei Freianlagen, Honorarzone III, Mindestsatz

Gesamt mind.:                         ca. 232.000,00 €

 

 

B) Grobkosten entsprechend großem Geltungsbereich siehe Anlage 1 (dunkelgrüne Strichlinie)

Fläche ca. 2.125 qm Baukosten geschätzt    530.000,00 € - 640.000,00 € (ohne Hochbaumaßnahmen)  zzgl. Planungskosten       63.666,00 € - 74.446,00 € für Planungsphase 1 bis 9 nach HOAI 2013, § 40 Honorare      für Grundleistungen bei Freianlagen (Flächenanteil 39%) sowie § 48 für Grundleistungen bei Verkehrsanlagen (Flächenanteil 61%), Honorarzone III, Mindestsatz)

Gesamt mind.:         ca. 594.000,00 €       

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahmen zur gestalterischen Aufwertung des Zollhausplatzes auf der Grundlage des großen Geltungsbereiches (B) zu realisieren.

 

Begründung: Eine Neugestaltung des Zollhausplatzes auf der Basis des größeren Geltungsbereiches bietet im Vergleich zur reduzierten Variante den größeren Handlungsspielraum für eine wahrnehmbare Verbesserung der Bestandssituation. Dieser größere Gestaltungsspielraum ermöglicht eine grundsätzliche, langfristige Verbesserung des gesamten Platzes und nicht nur einzelner Bereiche. Insbesondere können die Parkstände und der Containerstandort neu geordnet und ggf. zusätzlich ein Car-Sharing-Platz oder eine Ladestation für E-Autos vorgesehen werden. Der größere Umgriff erlaubt zudem, diesen Platz ggf. mit mehr Stadtgrün und/oder einem Kunstobjekt zu bereichern. Die im Workshop am 18.April 2018 von den Bürgerinnen und Bürgern formulierten Wünsche sind im größeren Geltungsbereich besser umzusetzen.  

 

Von einem denkbaren noch größeren Umgriff der Umgestaltungsmaßnahme  (von Platzkante zu Platzkante) unter Einbeziehung der angrenzenden Straßenräume wurde von Seiten der Verwaltung bewusst abgesehen, um für die Zukunft die verkehrlichen Möglichkeiten nicht einzuschränken

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

2018: 25.000,00 € sind auf IvP-Nr. 541S.60 im HH-Jahr 2018 für die gestalterische Aufwertung des Zollhausplatzes bereits vorhanden.

 

2019: Weitere Planungsmittel in Höhe von 40.000,00 € sind auf der HH-Stelle im Jahr 2019 bereitzustellen.

 

2020: Für die Finanzierung der Bauleistungen sollten auf der HH-Stelle im Jahr 2020 folgende Mittel bereitgestellt werden:

mind. 167.000,00 € (232.000 € - 25.000 € - 40.000 €) entsprechend des kleinen Geltungsbereiches

        oder                     

        mind. 529.000,00 € (594.000 € - 25.000 € - 40.000 €) entsprechend des großen Geltungsbereiches

 

 

        Investitionskosten gesamt:

        mind. ca. 232.000,00 € bei kleinem Geltungsbereich

        mind. ca. 594.000,00 € bei großem Geltungsbereich

Investitionskosten:

bei IPNr.:  541S.60

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 541S.60

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden

 

Weiterhin sind 200.000,00 € auf der HH-Stelle IvP.-Nr. 538.401 für das Jahr 2022 für den Abbruch und Neubau der öffentlichen WC-Anlage vorgesehen.

 

Die Lage im Sanierungsgebiet „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ ermöglicht ggf. eine finanzielle Unterstützung durch das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ in Höhe von 60% der förderfähigen Kosten.

 


Anlagen:

Anlage 1 Bestandsplan Zollhausplatz A4 - kleiner und großer Geltungsbereich Stand15.08.2018

Anlage 2 Protokoll zum Bürgerworkshop zur Verschönerung des Zollhausplatzes am 18.04.2018