Die Ergebnisse des Bürgerworkshops vom 18. April 2018 zur Verschönerung
des Zollhausplatzes werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Planungsleistungen zur gestalterischen Aufwertung des
Zollhausplatzes auf der Basis der Ergebnisse des Bürgerworkshops an ein
externes Büro zu vergeben.
Die Verwaltung
empfiehlt, die Maßnahmen zur gestalterischen Aufwertung des Zollhausplatzes auf
der Grundlage des großen Geltungsbereiches (Variante B) zu realisieren.
Um die Realisierung der geplanten Maßnahmen sicherzustellen, sind
zusätzliche HH-Mittel in Höhe von mind. 569.000,00
€ (großer Geltungsbereich) erforderlich. Die notwendigen Finanzmittel für das HH-Jahr 2019 sowie für die
mittelfristige Finanzplanung sind bei Ref. II nachzumelden.
Die Anfrage des Stadtrates Dr. Dees im UVPA vom 17.07.2018 ist hiermit
abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Unter dem Aspekt der weiteren Entwicklung des gesamten Zollhausviertels soll der Zollhausplatz zukünftig als attraktiver Transitraum mit Umsteigemöglichkeiten verschiedener Buslinien ergänzt mit Taxistand, PKW-Parkplatz und Fahrradabstellmöglichkeiten entwickelt werden. Mit einer gestalterischen Aufwertung und der Erhöhung der Aufenthaltsqualität kann der Zollhausplatz einerseits seiner Lage als Endpunkt der Geschäfts- und Kulturachse Innere Brucker Straße/Friedrichstraße/Luitpoldstraße und andererseits als Zugang zur historischen Innenstadt Erlangens gerecht werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Zollhausplatz ist z.Z. fast vollständig
versiegelt. Asphaltflächen mit erheblichen Niveau-unterschieden und großen
Pfützen sowie verschlissene und defekte Sitzgelegenheiten kennzeichnen den
Platz. Die Aufenthaltsqualität ist mangelhaft.
Die geplanten Maßnahmen beziehen sich auf
den im Bestandsplan dargestellten Geltungsbereich (Anlage 1). Als
Planungsprämissen im Rahmen der Verschönerung gelten der Verbleib der Bäume
sowie der ab 2014 errichteten Trafostation und der neuen Buswartehallen. Die
geplanten Maßnahmen sollten sich in erster Linie auf den Rückbau der
Bodenversiegelung, zusätzliche Begrünung und attraktive
Stadtmöblierungselemente beziehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
In den vergangenen Jahren gab es wiederholt
Anfragen aus der Bürgerschaft sowie der Stadtratsfraktionen, wann der z.Z.
unansehnliche und asphaltierte Platz neugestaltet werden soll und wie sie als
Anwohner an der Verschönerung mitwirken können. Konkrete Vorschläge der
Bürgerschaft bezogen sich dabei auf das Aufbrechen des Asphalts, die Begrünung
und Pflege der Baumscheiben, zusätzliche Pflanzkübel und eine Rundbank um den
Baum.
Ergebnisse
des Bürgerworkshops im April 2018 Am 18. April
2018 fand im Vortragssaal des Siemens MedMuseums ein Bürgerworkshop zur
Verschönerung des Zollhausplatzes auf der Grundlage des UVPA-Beschlusses vom
23.01.2018 statt. In diesem Workshop wurden die Ideen und Anregungen der
Bürgerinnen und Bürger gesammelt, die zu einer kurzfristigen bzw. temporären
Verbesserung des Platzes hinsichtlich Nutzung, Begrünung und Möblierung
beitragen. Nach der Vorstellung zur Gestaltung öffentlicher Räume in anderen
Städten und der Besichtigung des Zollhausplatzes vor Ort wurden drei
Arbeitsgruppen gebildet. Zusammen mit Vertretern der Verwaltung erarbeiteten
die Bürgerinnen und Bürger in diesen Arbeitsgruppen auf der Basis eines
Bestandsplanes viele Einzelmaßnahmen und wiesen auf Aspekte hin, die ihnen für
die Neugestaltung des Platzes wichtig sind.
Im Folgenden werden diese vorgebrachten Anregungen und Ideen
zusammengefasst vorgestellt. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Wünsche und
Anregungen, die im Bürgerworkshop vorgebracht wurden, realisiert werden können.
Einerseits schließen einige der Ideen einander aus, andererseits zeugen
Mehrfachnennungen und die Vielfalt der Ideen vom Interesse der Bürgerschaft,
die Verschönerung mitzutragen.
PKW-Parken:
Dem Wunsch nach Verbesserung der Parkangebote für PKW (1xNennung) stehen
Vorschläge der Bürgerschaft zur Reduzierung der PKW-Parkangebote (3xNennung)
gegenüber. Es werden weniger PKW-Stellplätze gewünscht, dafür aber die
Möglichkeit zum Kurzparken. Nach Wegfall der PKW-Stellplätze in der
Werner-von-Siemens-Straße könnten temporäre Be- und Entladezonen auch für
Bewohner eingerichtet werden oder PKW-Stellplätze vollständig am Zollhausplatz
entfallen. Langfristig ist seitens der Bürgerschaft auch eine Tiefgarage am
Standort Zollhausplatz denkbar (4xNennung).
Fahrradparken:
Mehr Fahrradabstellplätze ggf. mit Fahrradanlehnbügeln oder überdacht
bzw. auch an einem anderen Standort auf dem Zollhausplatz wünschen die
Bürgerinnen und Bürger (5xNennung).
E-Bike
und E-Car: Eine Leihstation für E-Bikes und E-Cars mit Ladestelle wird im Bereich
des Zollhausplatzes gewünscht (2xNennung).
Barrierefreiheit
auf dem Platz: Der Zugang zum Zollhausplatz und die
Barrierefreiheit auf der Platzfläche u.a. mit dem Rückbau von Hindernissen und
Stufen werden gewünscht (4xNennung). Bodenmarkierungen für Sehbehinderte
sollten bis in die Innenstadt geführt werden (1xNennung).
Querung
der Fahrbahnen: Weitere Vorschläge aus der Bürgerschaft beziehen
sich auf einen Zebrastreifen bzw. Druckampeln zur Querung der Luitpoldstraße
und eine Fußgängerunterführung zur Querung der Werner-von-Siemens-Straße
(3xNennung).
Gestaltung
der gesamten Platzfläche: Das Aufbrechen der Bodenversiegelung und die
Entfernung des Asphalts werden als Voraussetzung zur Verschönerung des
Zollhausplatzes mehrfach genannt (5xNennung). Die Bürgerinnen und Bürger
wünschen sich mehr Grünflächen auf dem Platz z.B. als Liegewiese, grüne
Ruheoase oder Park (5xNennung). Trampelpfade könnten entstehen, die Restfläche
begrünt oder eine Fläche für Boule angeboten werden.
Großgrün:
Die Bäume auf dem Zollhausplatz sollen erhalten werden (2xNennung).
Weitere Bäume sollten hinsichtlich der Stadterhitzung und zur Verschattung
gepflanzt werden (2xNennung). Vorhandene Baumscheiben könnten vergrößert und
bepflanzt werden (2xNennung).
Begrünung:
Eine Begrünung des Trafohauses
und der anderen Gebäude z.B. mit Rankpflanzen sowie Hecken als Zufluchtsorte
für Vögel und Insekten werden seitens der Bürgerschaft gewünscht (6xNennung).
Die Aufstellung von Pflanzkübeln ist denkbar (1xNennung).
Lärmschutz: Ebenso ist
ein hoher, begrünter Zaun als Lärmschutzwand entlang der Luitpoldstraße
vorstellbar (2xNennung). Ein Lärmschutz zur Gebbertstraße wird andiskutiert.
(1xNennung)
Sitzmöglichkeiten: Das Angebot
zur Außenbestuhlung sollte erweitert werden (1xNennung). Dabei ist eine mobile
Möblierung z.B. mit Paletten seitens der Bürgerschaft denkbar (1xNennung).
Gewünscht werden Rundbänke um die Bäume als Sitzangebote auf dem Zollhausplatz
(3xNennung).
Brunnen: Die
Bürgerinnen und Bürger schlagen einen Brunnen ggf. mit Trinkwasserspender oder
als bespielbarer Brunnen auf dem Zollhausplatz vor (4xNennung).
Spielangebote: Die
Aufstellung von Spielgeräten für Kinder (1xNennung) und das Angebot an
Verweilbereichen für Jugendliche (1xNennung) werden seitens der Bürgerschaft
gewünscht. Ein konkreter Vorschlag bezieht sich auf bespielbares Stadtmöbiliar
anstatt Spielgeräte (1xNennung).
Beleuchtung:
Die Beleuchtung des Zollhausplatzes z.B. mit vielen Laternen sollte
verbessert werden. (2xNennung)
Gebäude
auf dem Zollhausplatz: Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich eine
Kombination des bestehenden Trafogebäudes mit WC und einem gastronomischen
Angebot wie z.B. ein Cafe, ein Kiosk oder ein Breznstand (4xNennung).
Vorgeschlagen werden hierfür auch ein Pavillon ggf. mit Überdachung
(2xNennung). Die Gebäude auf dem Zollhausplatz könnten neben einer
Fassadenbegrünung ein begrüntes Dach bzw. Solarzellen auf dem Dach erhalten
(2xNennung).
Öffentliche
Toilette: Eine neue öffentliche Toilette auf dem Zollhausplatz, behinderten- und
altengerecht, wird als wichtig erachtet (4xNennung). Ein konkreter Vorschlag
sieht z.B. die Nutzung einer Litfaßsäule als WC vor (1xNennung).
Containerstandort:
Aus Sicht der Bürgerschaft sollte der Containerstandort am Trafohaus als
Dreckecke vermieden werden und ggf. einen Sichtschutz erhalten (2xNennung). Die
Mülltonnen könnten im Boden versenkt oder begrünt werden (2xNennung).
Andererseits nennen die Bürgerinnen und Bürger den Containerstandort als ok
(1xNennung).
Farbige
Gestaltung des Zollhausplatzes: Die Anordnung farbiger Elemente auf dem
Platz und der Straße wird vorgeschlagen (1xNennung) bzw. eine farbige
Gestaltung des Stadtbodens auf dem Zollhausplatz gewünscht (1xNennung).
Kunst
im öffentlichen Raum: Die Bürger und Bürgerinnen schlagen die
Durchführung von Kunstaktionen vor. Denkbar wären temporäre Kunstaktion z.B.
mit der Jugendkunstschule (2xNennung). Weiterhin könnten die Gebäude durch
künstlerische Gestaltungen einen Bezug zu früheren Nutzungen des
Zollhausplatzes aufgreifen (4xNennung). Vorstellbar wären z.B. die Gestaltung
der Buswartehallen in „Zollhausoptik“ und des Trafohauses mit einer Fototapete
bzw. historischen Fotos.
Sonstiges:
Seitens der Bürgerschaft wird geäußert, dass aktuell kein
Unsicherheitsgefühl auf dem Zollhausplatz besteht (1xNennung). Eine belebte
Nutzung wie auf dem Bohlenplatz wird nicht gewünscht (1xNennung). Die
Bürgerinnen und Bürger verweisen darauf, bei den geplanten Maßnahmen auch das
jährliche „Zollhausfest“ sowie die „SEKU“ zu beachten (2xNennung). Weiterhin
ist seitens der Bürgerschaft vorstellbar, temporäre Verkaufsstände z.B. eines
Metzgers auf dem Zollhausplatz zuzulassen oder einen öffentlichen Bücherschrank
zu etablieren (2xNennung). Der bisher nur mündlich genannte Zollhausplatz könnte
offiziell als „Zollhausplatz“ benannt werden (1xNennung). Ein weiterer
Vorschlag der Bürgerschaft bezieht sich auf die Ausweisung der Luitpoldstraße
als verkehrsberuhigter Bereich oder mit einem Tempolimit 20 km/h (1xNennung).
Weiteres
Vorgehen Nach Vorliegen des UVPA-Beschlusses zur
Vergabe der Planungsleistungen soll ein externes Planungsbüro einen
Gestaltungsvorschlag zur gestalterischen Aufwertung des Zollhausplatzes (bis
Planungsphase 2 HOAI) erarbeiten, welcher die Ideen und Anregungen aus dem
Bürgerworkshop aufgreift. Dieser Entwurf soll danach in einer weiteren
Bürgerveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und mit ihnen
diskutiert werden. Da dieser Platz von verschiedenen Nutzergruppen frequentiert
wird, ist es erforderlich, neben den Anwohnern bzw. Anliegern des
Zollhausplatzes insbesondere auch die Nutzer des ÖPNV wie z.B. Schüler
anzusprechen sowie die Vertreter der mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und
Bürger (z.B. ZSL, BBSB, Seniorenbeirat und Behindertenbeauftragter der Stadt)
in die Entscheidungsfindung einzubinden.
Auf der Grundlage einer Ideenskizze wurde
eine erste Grobkostenschätzung zu den erforderlichen Planungskosten sowie den
Baukosten für zwei Varianten erarbeitet.
A) Grobkosten entsprechend kleinem
Geltungsbereich siehe Anlage 1 (hellgrüne Strichlinie),
Fläche ca. 830 qm Baukosten geschätzt 200.000,00 € - 250.000,00 € (ohne Hochbaumaßnahmen)
zzgl. Planungskosten 31.874,00
€ - 38.524,00 € für Planungsphase 1
bis 9 nach HOAI 2013, § 40 Honorare für Grundleistungen bei Freianlagen,
Honorarzone III, Mindestsatz
Gesamt
mind.: ca. 232.000,00 €
B) Grobkosten entsprechend großem
Geltungsbereich siehe Anlage 1 (dunkelgrüne Strichlinie)
Fläche ca. 2.125 qm Baukosten geschätzt 530.000,00 € - 640.000,00 € (ohne Hochbaumaßnahmen) zzgl.
Planungskosten 63.666,00 € -
74.446,00 € für Planungsphase 1 bis
9 nach HOAI 2013, § 40 Honorare für Grundleistungen bei Freianlagen
(Flächenanteil 39%) sowie § 48 für
Grundleistungen bei Verkehrsanlagen (Flächenanteil 61%), Honorarzone III,
Mindestsatz)
Gesamt
mind.: ca. 594.000,00 €
Die Verwaltung
empfiehlt, die Maßnahmen zur gestalterischen Aufwertung des Zollhausplatzes auf
der Grundlage des großen Geltungsbereiches (B) zu realisieren.
Begründung: Eine
Neugestaltung des Zollhausplatzes auf der Basis des größeren Geltungsbereiches
bietet im Vergleich zur reduzierten Variante den größeren Handlungsspielraum
für eine wahrnehmbare Verbesserung der Bestandssituation. Dieser größere
Gestaltungsspielraum ermöglicht eine grundsätzliche, langfristige Verbesserung
des gesamten Platzes und nicht nur einzelner Bereiche. Insbesondere können die
Parkstände und der Containerstandort neu geordnet und ggf. zusätzlich ein
Car-Sharing-Platz oder eine Ladestation für E-Autos vorgesehen werden. Der
größere Umgriff erlaubt zudem, diesen Platz ggf. mit mehr Stadtgrün und/oder
einem Kunstobjekt zu bereichern. Die im Workshop am 18.April 2018 von den
Bürgerinnen und Bürgern formulierten Wünsche sind im größeren Geltungsbereich
besser umzusetzen.
Von einem denkbaren noch größeren Umgriff der
Umgestaltungsmaßnahme (von Platzkante zu Platzkante) unter Einbeziehung
der angrenzenden Straßenräume wurde von Seiten der Verwaltung bewusst
abgesehen, um für die Zukunft die verkehrlichen Möglichkeiten nicht
einzuschränken
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
2018: 25.000,00 € sind auf IvP-Nr. 541S.60 im
HH-Jahr 2018 für die gestalterische Aufwertung des Zollhausplatzes bereits
vorhanden.
2019: Weitere
Planungsmittel in Höhe von 40.000,00 €
sind auf der HH-Stelle im Jahr 2019 bereitzustellen.
2020: Für die
Finanzierung der Bauleistungen sollten auf der HH-Stelle im Jahr 2020 folgende
Mittel bereitgestellt werden:
mind.
167.000,00 € (232.000 € - 25.000 € -
40.000 €) entsprechend des kleinen Geltungsbereiches
oder
mind. 529.000,00 € (594.000 € - 25.000 € - 40.000 €) entsprechend
des großen Geltungsbereiches
Investitionskosten
gesamt:
mind. ca. 232.000,00 € bei kleinem
Geltungsbereich
mind. ca. 594.000,00 € bei großem
Geltungsbereich
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: 541S.60 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541S.60
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Weiterhin sind 200.000,00 € auf der HH-Stelle IvP.-Nr. 538.401 für das
Jahr 2022 für den Abbruch und Neubau der öffentlichen WC-Anlage vorgesehen.
Die Lage im Sanierungsgebiet „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers
Lorlebergplatz“ ermöglicht ggf. eine finanzielle Unterstützung durch das
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ in Höhe von 60% der
förderfähigen Kosten.
Anlagen:
Anlage 1
Bestandsplan Zollhausplatz A4 - kleiner und großer Geltungsbereich
Stand15.08.2018
Anlage 2 Protokoll zum Bürgerworkshop zur Verschönerung des Zollhausplatzes am 18.04.2018