Betreff
Biostand am Erlanger Wochenmarkt - Antrag der Grüne Liste-Fraktion Nr. 90/2018 vom 20.06.2018
Vorlage
233/025/2018
Aktenzeichen
II/233
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der GL-Antrag Nr. 090/2018 ist damit bearbeitet.


Mit Antrag vom 20.06.2018, Nr. 090/2018, beantragte die Grüne Liste Stadtratsfraktion, dass Bewerber und Bewerberinnen für einen Marktstand mit Bionahrungsmitteln (vor allem Obst und Gemüse) in Zukunft bei der Platzvergabe am Wochenmarkt bevorzugt behandelt werden.

 

Veranstalter des Erlanger Wochenmarktes ist die Stadt Erlangen, Liegenschaftsamt, Abteilung Märkte, Kirchweihen. Das Marktgeschehen ist in der Marktsatzung, Marktgebührensatzung und in den Richtlinien für den Erlanger Wochenmarkt geregelt.


Grundsätzlich kann eine Zulassung zum Erlanger Wochenmarkt nur bei persönlicher Eignung, ansprechendem Warenangebot und freiem Standplatz erfolgen.

 

Bewerbungen mit Waren aus biologischem Anbau sind selten. Momentan nimmt donnerstags ein Händler mit Bio-Ware (Obst, Gemüse, Brot- und Fleischwaren) am Erlanger Wochenmarkt teil. Von den derzeit insgesamt 37 Markthändlern sind 16 überwiegend Selbsterzeuger. Anbieter und Anbieterinnen mit überwiegend selbsterzeugter Ware oder aus biologischem Anbau erhalten eine Gebührenermäßigung von 20 % gem. § 2 Abs. 1 Marktgebührensatzung.

 

Aktuell liegt derzeit die Bewerbung einer Obst- und Gemüsehändlerin mit Bio-Zertifikat vor. Die Bewerberin möchte nur samstags am Wochenmarkt ihre Ware (Obst und Gemüse) anbieten. An diesem Tag sind jedoch alle Standplätze belegt. Die Platzvergabe im Bereich Märkte erfolgt mit Bescheid. Die Aufhebung (Widerruf) eines begünstigenden Bescheides (Verwaltungsakt) ist nur schwer möglich (Art. 49 Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz), zum Beispiel wiederholte Verstöße gegen Auflagen. Von Montag bis Freitag sind noch Standplätze frei. Diese möchte die Bewerberin jedoch nicht in Anspruch nehmen.

 

Bei der Platzvergabe werden künftig Anbieterinnen und Anbieter mit umweltfreundlichen, ökologisch wertvollen Waren oder Bioprodukten, soweit die personenbezogene Eignung vorliegt und ein freier Standplatz zur Verfügung steht, gerne besonders berücksichtigt. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass man sich bisher schon sehr um Bioangebote bemüht hat.

 


Anlagen:
GL-Stadtratsfraktion Nr. 090/2018; Biostand am Wochenmarkt