Betreff
Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr; Erlass einer Änderungssatzung
Vorlage
30/087/2018
Aktenzeichen
III/30; I/EB77
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 10.08.2018, Anlage 1) wird beschlossen.


Der laufende Kalkulationszeitraum der Straßenreinigungsgebühren 2017 und 2018 endet zum 31.12.2018.

Die Verwaltung hat die Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2019 und 2020 kalkuliert.

Der Gesamtaufwand der Straßenreinigungskosten für den Gebühren- und Nichtgebührenbereich stieg von 2,696 Mio. € im Jahr 2016 auf 2,712 Mio. € für jedes Jahr des 2-jährigen Kalkulationszeitraumes 2019 bis 2020. Ende 2018 wird der Überschuss der Gebührenfortschreibung voraussichtlich ca. 89.000 € betragen.

In der Kalkulation wurden alle feststehenden sowie sich abzeichnenden Veränderungen künftiger Personal-, Fahrzeug- und sonstiger Sachkosten berücksichtigt.

Ein Kostenmehrbedarf entsteht z.B. durch die tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten und bei den kalkulatorischen Kosten für die erforderlichen Ersatzbeschaffungen im Klein- und Großgerätebereich.

Eine besondere Unwägbarkeit stellt stets die Intensität der im Kalkulationszeitraum liegenden Winter dar. Um auf diese nicht planbare Größe mit ihren finanziellen Folgen zeitnah reagieren zu können, wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren gewählt.

 

 

Der Gesamtaufwand der Straßenreinigung setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

 

           Nichtgebührenbereich (ohne städt. Eigenanteile für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.

erweiterte Anteile für das Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

                                                                       ca. 20,25 %     0,549 Mio. €/a

           Gesamter Gebührenbereich (inkl. städt. Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

ca. 79,75 %     2,163 Mio. €/a

 

- davon Einfachreinigung                              ca. 56,03 %     1,519 Mio. €/a

              (nur Fahrbahnen)

            - davon Mehraufwandsreinigung       ca. 23,72 %     0,643 Mio. €/a.

              (Fahrbahnen und Gehwege;

        Reinigungsklassen X, Y, Z)

1.   Kalkulationsergebnis für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2020

Am 27.10.2016 beschloss der Stadtrat mehrheitlich einen 10%igen städtischen Pflichtanteil und zusätzlich einen erweiterten städtischen Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 4% der gebührenfähigen Kosten. Mit dieser Entscheidung näherte sich die Stadt Erlangen der Empfehlung des BKPV im Beratungsvermerk vom 20.08.2008 – der Auskömmlichkeit mit dem städtischen Pflichtanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 10% der gebührenfähigen Kosten – weiter an.
Während mit dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des Mehrfachreinigungsgebietes entlastet werden, erfahren die Reinigungsklassen mit den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil eine gezielte zusätzliche Entlastung. Auch heute erscheint die städtische Unterstützung dort am notwendigsten, wo die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu erwarten ist. Dies betrifft in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke.
In Fortsetzung der schrittweisen Annäherung an die Empfehlung des BKPV schlägt die Verwaltung vor, für den neuen 2-jährigen Kalkulationszeitraum 2019 und 2020 den erweiterten Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt von 4% auf 3% zu senken, was einer Einsparung für den städtischen Haushalt für diesen Teil von 21.632 €/a entspricht.

 

Bisherige Gebührensätze (2017 bis 2018), gem. Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2018

 

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

14 % Eigenanteil (EA)
Allgemeininteresse;
Summe EA:
299.856 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

4,44 €

 

 

12,24 €

 

33,72 €

 

 

45,72 €

 

 



Neue Gebührensätze (2019 bis 2020)

 
Hinweis:
Die Tabelle zeigt die Variante mit 10 % Eigenanteil am Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt, sowie die vorgeschlagene Variante mit einem Eigenanteil von 13%.

 

 

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

Variante 10 % EA
Summe EA: 216.324 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

 

 

 

4,56 €

11,52 €

40,44 €

54,96 €

Veränderung in Prozent:

+2,70 %

- 5,88 %

+19,93 %

+20,21 %

Veränderung in €/RM/a:

+0,12 €/RM/a

-0,72 €/RM/a

+6,72 €/RM/a

+9,24 €/RM/a

Variante 13% EA

Summe EA 281.221 €/a;

Gebühr je RM/a:

 

Veränderung in Prozent:

Veränderung in €/RM/a:

4,56 €

 

+2,70 %

+0,12 €/RM/a

 

11,52 €

 

-5,88 %

-0,72 €/RM/a

 

33,60 €

 

-0,36%

-0,12 €/RM/a

 

45,60 €

 

-0,26 %

-0,12 €/RM/a

 

 

Anlage 2 zeigt eine Übersicht der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erlangen und in anderen bayerischen Städten. Für die Vergleichsstädte München, Würzburg und Nürnberg enden die Kalkulationszeiträume ebenfalls zum 31.12.2018. Zu Redaktionsschluss waren die dortigen Kalkulationen noch nicht abgeschlossen, die neuen Gebühren ab 01.01.2019 lagen daher noch nicht vor.


2.   Anteile der durch die Stadt Erlangen zu tragenden Straßenreinigungskosten

 

Städtische Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten, die neben den Kosten für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen - meist 4-spurige Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich i.d.R. im Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen Reinigungsaufwendungen werden daher auch
weiterhin von der Stadt Erlangen durchgeführt und finanziert.

Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2019 für 33.024 Reinigungsmeter 149.432 €/a.

Der städtische Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von
10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2019  216.324 €/a und wurde vom
Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.
Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 3% der gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2019 64.897 €/a und entlastet die Reinigungsklassen Y und Z.

 

Im Nichtgebührenbereich summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen städtisch bebauter und nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege außerhalb des Anschlussgebietes, Bushaltestellen, Ampelanlagen, Brücken, Treppenanlagen, Unterführungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, Parkplätze, Parkbuchten und -streifen und öffentliche Plätze.
Der von der Stadt Erlangen zu finanzierende Aufwand betrug seit 2017 jährlich 554.504 €/a und fällt im kommenden Kalkulationszeitraum ab 2019 um 5.358 €/a auf 549.146 €/a.

 

Anlage 3 zeigt eine Zusammenstellung der durch die Stadt Erlangen zu übernehmenden
Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die Eigenanteile.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Sach- und Personalkosten der Stadt für Straßenreinigung
(Eigenanteile und Nichtgebührenbereich); Anlage 3

1. Nichtgebührenbereich:
 
   bisher 554.504 €/a,
    ab 2019 549.146 €/a

2. Städtische Eigenanteile:
2.1. Allgemeininteresse 10%
       bisher 214.183 €/a;
       ab 2019: 216.324 €/a
2.2. Allgemeininteresse 4%
       bisher  85.673 €/a;
       Allgemeininteresse 3%
      ab 2019: 64.897 €/a
2.3. Mittelstreifen
       bisher 145.084 €/a;
       ab 2019: 149.432 €/a

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

X               sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst 205104/KTr 57390010/Sk 531501     

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1:        Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Erhebung einer
                       Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 10.08.2018)

Anlage 2:        Übersicht der Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen und
                       anderer bayerischer Städte
Anlage 3:        Anteile der von der Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßen-
                       reinigungskosten des Nichtgebührenbereiches und der Eigenanteile