Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 10.08.2018, Anlage 1) wird beschlossen.
Der laufende Kalkulationszeitraum der
Straßenreinigungsgebühren 2017 und 2018 endet zum 31.12.2018.
Die Verwaltung hat die Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2019 und 2020 kalkuliert.
Der Gesamtaufwand der Straßenreinigungskosten für den Gebühren- und Nichtgebührenbereich stieg von 2,696 Mio. € im Jahr 2016 auf 2,712 Mio. € für jedes Jahr des 2-jährigen Kalkulationszeitraumes 2019 bis 2020. Ende 2018 wird der Überschuss der Gebührenfortschreibung voraussichtlich ca. 89.000 € betragen.
In der Kalkulation wurden alle feststehenden sowie sich abzeichnenden Veränderungen künftiger Personal-, Fahrzeug- und sonstiger Sachkosten berücksichtigt.
Ein Kostenmehrbedarf entsteht z.B. durch die tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten und bei den kalkulatorischen Kosten für die erforderlichen Ersatzbeschaffungen im Klein- und Großgerätebereich.
Eine besondere Unwägbarkeit stellt stets die Intensität der im Kalkulationszeitraum liegenden Winter dar. Um auf diese nicht planbare Größe mit ihren finanziellen Folgen zeitnah reagieren zu können, wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren gewählt.
Der Gesamtaufwand der Straßenreinigung setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
• Nichtgebührenbereich (ohne städt. Eigenanteile für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für das Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
ca. 20,25 % 0,549 Mio. €/a
• Gesamter
Gebührenbereich (inkl. städt. Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
ca. 79,75 % 2,163 Mio. €/a
- davon Einfachreinigung ca. 56,03 % 1,519 Mio. €/a
(nur Fahrbahnen)
- davon Mehraufwandsreinigung ca. 23,72 % 0,643 Mio. €/a.
(Fahrbahnen und Gehwege;
Reinigungsklassen X, Y, Z)
1.
Kalkulationsergebnis für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2020
Am 27.10.2016 beschloss der
Stadtrat mehrheitlich einen 10%igen städtischen Pflichtanteil und zusätzlich
einen erweiterten städtischen Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer
sauberen Stadt in Höhe von 4% der gebührenfähigen Kosten. Mit dieser
Entscheidung näherte sich die Stadt Erlangen der Empfehlung des BKPV im
Beratungsvermerk vom 20.08.2008 – der Auskömmlichkeit mit dem städtischen
Pflichtanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von
10% der gebührenfähigen Kosten – weiter an.
Während mit dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des
Mehrfachreinigungsgebietes entlastet werden, erfahren die Reinigungsklassen mit
den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt
befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil eine gezielte zusätzliche
Entlastung. Auch heute erscheint die städtische Unterstützung dort am
notwendigsten, wo die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu erwarten
ist. Dies betrifft in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der
Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke.
In Fortsetzung der schrittweisen Annäherung an die Empfehlung des BKPV schlägt
die Verwaltung vor, für den neuen 2-jährigen Kalkulationszeitraum 2019 und 2020
den erweiterten Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt
von 4% auf 3% zu senken, was einer Einsparung für den städtischen Haushalt für
diesen Teil von 21.632 €/a entspricht.
Bisherige
Gebührensätze (2017 bis 2018), gem. Beschluss des Stadtrates vom
27.10.2018 |
||||
|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
14 % Eigenanteil
(EA) |
4,44 € |
12,24 € |
33,72
€ |
45,72
€ |
|
||||
|
||||
|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Variante 10 % EA |
4,56 € |
11,52 € |
40,44 € |
54,96 € |
Veränderung in
Prozent: |
+2,70 % |
- 5,88 % |
+19,93 % |
+20,21 % |
Veränderung in €/RM/a: |
+0,12
€/RM/a |
-0,72
€/RM/a |
+6,72
€/RM/a |
+9,24
€/RM/a |
Variante 13% EA Summe EA 281.221 €/a; Gebühr je RM/a: Veränderung in Prozent: Veränderung in €/RM/a: |
4,56
€ +2,70
% +0,12
€/RM/a |
11,52
€ -5,88
% -0,72
€/RM/a |
33,60
€ -0,36% -0,12
€/RM/a |
45,60
€ -0,26
% -0,12
€/RM/a |
Anlage 2 zeigt eine Übersicht der
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erlangen und in anderen bayerischen
Städten. Für die Vergleichsstädte
München, Würzburg und Nürnberg enden die Kalkulationszeiträume ebenfalls zum
31.12.2018. Zu Redaktionsschluss waren die dortigen Kalkulationen noch nicht
abgeschlossen, die neuen Gebühren ab 01.01.2019 lagen daher noch nicht vor.
2. Anteile der durch die Stadt Erlangen zu
tragenden Straßenreinigungskosten
Städtische
Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten, die neben den Kosten
für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen - meist 4-spurige Straßen
mit hoher Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich
i.d.R. im Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen
Reinigungsaufwendungen werden daher auch
weiterhin von der Stadt Erlangen durchgeführt und finanziert.
Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2019 für 33.024 Reinigungsmeter 149.432 €/a.
Der städtische Eigenanteil für
das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von
10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2019 216.324 €/a und wurde vom
Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.
Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an
einer sauberen Stadt in Höhe von 3% der gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2019
64.897 €/a und entlastet die Reinigungsklassen Y und Z.
Im Nichtgebührenbereich summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen
städtisch bebauter und nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege
außerhalb des Anschlussgebietes, Bushaltestellen, Ampelanlagen, Brücken,
Treppenanlagen, Unterführungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, Parkplätze,
Parkbuchten und -streifen und öffentliche Plätze.
Der von der Stadt Erlangen zu finanzierende Aufwand betrug seit 2017 jährlich
554.504 €/a und fällt im kommenden Kalkulationszeitraum ab 2019 um 5.358 €/a
auf 549.146 €/a.
Anlage 3 zeigt eine
Zusammenstellung der durch die Stadt Erlangen zu übernehmenden
Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die
Eigenanteile.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Sach- und Personalkosten der
Stadt für Straßenreinigung |
1. Nichtgebührenbereich: 2. Städtische Eigenanteile: |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
X sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst 205104/KTr 57390010/Sk 531501
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung für die Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom
10.08.2018)
Anlage 2: Übersicht
der Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen und
anderer bayerischer Städte
Anlage 3: Anteile der von der Stadt
Erlangen zu übernehmenden Straßen-
reinigungskosten des Nichtgebührenbereiches und der
Eigenanteile