Betreff
Vorbereitende Untersuchungen „Erlangen West III":
Erforderlichkeit eines Stadtentwicklungskonzeptes
(Antrag Nr. 5 der Bürgerversammlung Büchenbach vom 24.07.2018)
Vorlage
611/246/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Sachbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Antrag Nr.5 aus der Bürgerversammlung Büchenbach vom 24.07.2018 ist damit

            bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Einzelne Planungs- und Bauvorhaben in Erlangen sollen sich an übergeordneten gesamtstädtischen Zielsetzungen orientieren und aus diesen entwickelt werden.

 

In der Bürgerversammlung vom 24.07.2018 wurde ein Antrag gestellt, ein Stadtentwicklungskonzept zu erstellen. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. 

 

Antrag Nr. 5 der Bürgerversammlung vom 24.07.2018:

Ein Stadtentwicklungskonzept bzw. ein Masterplan für die Gesamtstadt soll erstellt werden.

Mit einem Stadtentwicklungskonzept bzw. Masterplan sollen die vielfältigen Entwicklungszusammenhänge der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden. Das Konzept soll Grundlage für die Entscheidung des Stadtrats zu einer in Aussicht genommenen Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme West III sein.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

     

      Die bereits vorhandenen gesamtstädtischen räumlichen Konzepte und Fachplanungen sollen weiter umgesetzt werden.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

      Die vorhandenen und in Aufstellung befindlichen gesamtstädtischen räumlichen Konzepte bilden weiterhin die Grundlage der Stadtentwicklung Erlangens.

Die formelle Grundlage der Stadtentwicklung in Erlangen ist der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan. Der Flächennutzungsplan umfasst für die Gesamtstadt alle räumlich relevanten Themen. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Ziele sind in Teilen noch nicht abgearbeitet. Erlangen ist eine dynamische Stadt, die ständigem Wandel und Anpassungen unterworfen ist. Das Handeln der Verwaltung stellt daher einen Prozess dar, der sich jeweils auf die veränderten Rahmenbedingungen, Bedürfnisse und Möglichkeiten einstellt ohne die städtische Gesamtlinie zu verlassen. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird daher auch in Teilen bei Bedarf geändert und berichtigt. In den dazugehörigen Verfahren werden die öffentlichen und privaten Belange abgewogen.

 

Neben dem Flächennutzungsplan stützt sich die Stadtentwicklung Erlangens auf eine Reihe informeller Planungsinstrumente und Fachplanungen. Hier werden Ziele für die Gesamtstadt formuliert bzw. erarbeitet. Diese reichen von konzeptionellen Lösungen zu Vorschlägen konkreter Maßnahmen.

 

Solche informelle Planungsinstrumente und Fachplanungen in Erlangen sind:

 

1.   Strategiepapier zur Entwicklung von neuem Wohnungsbau in Erlangen

2.   Gewerbeflächenentwicklungskonzept (in Aufstellung)

3.   Verkehrsentwicklungsplan (in Aufstellung)

4.   Städtebauliches Einzelhandelskonzept

5.   Vergnügungsstättenkonzept

6.   Grünkonzept (in Aufstellung)

7.   Klimaanpassungskonzept (in Aufstellung)

 

Die Nachfrage nach Wohnungen in Erlangen ist hoch. Auch für die Zukunft kann von einer ähnlich hohen Nachfrage ausgegangen werden. Es gibt langfristig einen Bedarf, neue Wohnungen zu bauen. Es zeichnen sich jedoch im Verhältnis zum Bedarf nicht ausreichende realisierbare Innen- und Außenentwicklungspotentiale für neue Wohnungen ab. Die Planung eines neuen Stadtteils ist deshalb erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für den Bereich „Erlangen West III“ beschlossen (Vorlage 611/220/2018).

 

Im Rahmen der Untersuchungen werden sämtliche relevanten Sachverhalte ermittelt und geprüft. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Aufstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes im Vorfeld der Vorbereitenden Untersuchungen ist vor diesem Hintergrund nicht erforderlich.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Antrag Nr.5 aus der Bürgerversammlung Büchenbach am 24.07.2018