Der Bericht des Revisionsamtes vom 27.08.2018 über die Prüfung in Amt 66 - Sanierung Büchenbacher Damm (Nr. 06/2017) wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Amtes 66 vom 19.09.2018 wurde zur Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht
enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind von
Amt 66 umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes 66.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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