Die Verwaltung wurde 2016
beauftragt, zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit an der Lichtsignalanlage
Drausnickstraße / Kurt-Schumacher-Straße aus Richtung Süden den Linksabbieger
von der Kurt-Schumacher-Straße in die Drausnickstraße probeweise für 1 Jahr zu sperren
(Vorlage 613/104/2016, Umsetzung Mitte 2017).
Der Probebetrieb hat sich bewährt. Es wird das Ende des Probebetriebes beschlossen. Die neue Spuraufteilung geht somit nahtlos in den Dauerbetrieb über.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die neue Spuraufteilung in der Kurt-Schumacher-Straße können die zwei hoch belasteten Verkehrsströme geradeaus und rechts von Süden nun gleichzeitig abfließen. Die Leistungsfähigkeit hat sich deutlich erhöht. In nachfolgender Tabelle sind die Vorher-Nachher-Zählergebnisse enthalten:
|
vor Änderung der Spuraufteilung |
nach Änderung der Spuraufteilung |
Spitzenstunde
nachmittags |
|
|
Links |
22
KFZ/h |
3
KFZ/h |
Geradeaus |
282
KFZ/h |
366 KFZ/h |
Rechts |
325
KFZ/h |
*
504 KFZ/h |
Tagesbelastung |
|
|
(Links) |
676
KFZ/24h |
100
KFZ/24h |
Geradeaus |
3.005
KFZ/24h |
3.438 KFZ/24h |
Rechts |
3.092
KFZ/24h |
*
3.769 KFZ/24h |
*
Zum Zeitpunkt der Jahreszählung 2018 bestand eine Vollsperrung in der OD
Weiher. Nach dortiger Verkehrsfreigabe wird von einer weiteren Erhöhung der
Verkehrsmengen ausgegangen.
Der nachmittägliche Rückstau in der Kurt-Schumacher-Straße bis über die Lichtsignalanlage an der Allee am Röthelheimpark und über den OBI-Kreisel hinweg ist auch in Spitzenzeiten nicht mehr zu beobachten.
Der Busverkehr kann weiterhin links abbiegen. Die Behinderungen durch links abbiegende Busse für den Geradeausverkehr werden von den Verkehrsteilnehmern toleriert.
Negative
Auswirkungen durch den Verschwenk des Geradeausverkehrs im Knotenpunkt sind
kaum zu verzeichnen. Durch die Markierung mit Leitlinien wird die Fahrspur gut
verdeutlicht und von den Verkehrsteilnehmern eingehalten.
Es gibt den Hinweis, dass zum Ende der
Grünphase für den Linkseinbieger aus Richtung Norden nur schwer abschätzbar
sei, ob der Geradeausverkehr auf der Kurt-Schumacher-Straße schon anhält bzw.
noch durchfährt. Dies war zwar bereits vor Änderung der Spuraufteilung genauso.
Es ist aber möglich, dass jetzt eine höhere Aufmerksamkeit nötig wird, da nun zwei
Fahrspuren die Vorfahrt zu gewähren ist. Die Situation wird weiterhin
beobachtet. Generell kann aber die Aussage getroffen werden, dass die
Aufstellfläche für den Linkseinbieger aus Richtung Norden im Knotenpunkt
ausreichend groß ist und die Sichtfelder eingehalten sind. Zudem betrifft dies
nur sehr wenige Fahrzeuge (< 2 Einbieger je Signalumlauf). Von der
Einrichtung einer separaten Signalisierung von Norden sollte daher abgesehen
werden. Eine separate Signalisierung würde in keinem Verhältnis zur Verschlechterung
durch Zeitverluste für alle anderen Fahrbeziehungen bzw. die Fußgängerquerungen
stehen.
Die
Befürchtungen, dass sich mit dem Verbot des Abbiegens nach links in die
Drausnickstraße mehr Verkehr in die Artilleriestraße oder Löhestraße verlagert,
können nicht bestätigt werden. In nachfolgender Tabelle sind die
Vorher-Nachher-Zählergebnisse enthalten:
Querschnitte |
vor Änderung der Spuraufteilung |
nach Änderung der Spuraufteilung |
Löhestraße |
948
KFZ/24h |
778 KFZ/24h |
Artilleriestraße |
3.287
KFZ/24h |
3.535 KFZ/24h |
Allee am Röthelheimpark |
11.356
KFZ/24h |
10.423 KFZ/24h |
|
|
|
in FR Westen |
|
|
Artilleriestraße |
1.929
KFZ/24h |
1.985 KFZ/24h |
Von den 576 Kfz/24h Linkseinbiegern an der Drausnickstraße (676 Kfz/24h minus 100 jetzt noch verbleibende) hat sich nur ein geringer Teil in die Artilleriestraße verlagert (vorher 1.929 Kfz/24h / nachher 1.985 Kfz/24h à ist ein Plus von 56 Kfz/24h à entspricht ca. 10 %).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach dem Übergang in den Dauerbetrieb kann das Verkehrszeichen „Achtung / Verkehrsführung geändert“ wieder demontiert werden. Ansonsten sind keine weiteren Maßnahmen zu treffen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Lageplan damalige Planung