Betreff
Planungsvereinbarung Hochwasserschutz Schwabach
Vorlage
31/198/2018
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarungen Nr. 2 und Nr. 3 über die Planungsleistungen „Hochwasserschutzmaßnahmen Schwabach“ zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Erlangen zu unterzeichnen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat für die Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwabach im Februar 2017 bei der Stadt Erlangen – Amt für Umweltschutz und Energiefragen (untere Wasserrechtsbehörde) die wasserrechtliche Planfeststellung für das Vorhaben beantragt.

Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren wurde in Abstimmung mit dem Vorhabensträger vorerst nicht weitergeführt, da die für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen notwendigen Grundstücksverhandlungen zwischen dem Freistaat Bayern und den Anliegern noch nicht abgeschlossen werden konnten.

Die sehr langwierigen und oft sehr schwierigen Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern haben nun dazu geführt, dass das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg seine bereits eingereichten Pläne in einigen Punkten überarbeitet bzw. geändert hat.

Derzeit erfolgt die verwaltungsinterne Abstimmung der geänderten Planungen mit den städtischen Fachbereichen. Anschließend hat das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vorgesehen die geänderte Planung mit den Betroffenen zu erörtern. Das Ergebnis der Abstimmung mit den Anliegern soll dann dem Stadtrat vorgestellt werden.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwabach wurde eine Planungsvereinbarung mit dem Datum vom 19.05.2009 zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Erlangen getroffen.

 

Mit Beschluss vom 24.09.2009 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, die Vereinbarung über die Planungsleitungen für den Hochwasserschutz an der Schwabach zu unterzeichnen. Gemäß § 5 der Vereinbarung vom 19.05.2009 verpflichtet sich die Stadt Erlangen zur Übernahme der Beiträge und Vorschüsse für alle zur Umsetzung des unter § 2 genannten Vorhabens anfallenden Kosten in Höhe von 50 Prozent. 

 

Mit Schreiben vom 10.12.2015 (Az.: I/31/BRA) und mit Schreiben vom 10.01.2017 (Az.: I/31/RB003) bestätigte das Amt 31 gegenüber dem Freistaat Bayern, dass die Vereinbarung vom 19.05.2009 auch die nachfolgend aufgeführten Planungen umfasst:

·         Erstellung eines Freiflächenkonzeptes durch einen Landschaftsplaner

·         Bauwerksuntersuchung Essenbacher Brücke und Nachweis der Standsicherheit

·         Fortschreibung der saP aus dem Jahr 2011

·         Verkehrswertgutachten für die zu erwerbenden Flächen

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Regierung von Mittelfranken hat das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg im Jahr 2017 darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Zusagen der Stadt Erlangen zur Kostenteilung nicht ausreichen, hierfür sind vertragliche Regelungen zwingend erforderlich.

 

Mit Schreiben vom 23.08.2017 hat das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg der Stadt Erlangen die entsprechenden Vertragsentwürfe vorgelegt. Dabei enthält die Vereinbarung Nr. 2 die vorgenannten und bereits durchgeführten Leistungen.

 

Die Vereinbarung Nr. 3 enthält Leistungen, die bisher noch nicht zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Erlangen geregelt wurden. Demnach sind folgende Leistungen zu erbringen.

·         Detaillierte Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelsondierungen

·         Tragwerksplanung für Hochwasserschutzanlagen inklusive Statik und Hydraulischem Nachweis

·         Vermessungen zur Bestimmung der Uferlinie und der Grenzpunkte der
Anliegergrundstücke

·         Grunderwerb (5% Nebenkosten, keine MwSt.)

·         Beweissicherungsverfahren

·         Besondere Leistungen durch Landschaftsplaner im Zusammenhang mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und dem erstellten Freiflächenkonzept

·         Besondere Leistungen durch Ökologen im Zusammenhang mit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP).

 

Die Vereinbarung Nr. 2 wurde von Amt 31 geprüft. Die darin enthaltenen Maßnahmen wurden bereits durchgeführt und entsprechend der Zusagen abgerechnet. Die Verwaltung kommt bei ihrer Prüfung der Vereinbarung Nr. 3 zum Ergebnis, dass die anfallenden Kosten geschätzt sind, jedoch in der Anlage 2 nachvollziehbar aufgeschlüsselt wurden. Wesentlich ist die in § 6 Abs. 3 getroffene Aussage, dass über „Bau und Unterhaltung“ eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Es sind Hausmittel für die Begleichung der definierten Kostenanteile der Stadt Erlangen in ausreichendem Maße vorhanden. Das Referat VI hat mitgeteilt, dass mit der Vereinbarung Einverständnis besteht und unterschrieben werden kann.

 


Die Stadt Erlangen verpflichtet sich zur Übernahme von Beiträgen, auch in Form von Vorschüssen, im Rahmen des Vorteilsausgleichs nach Art. 42BayWG für alle Kosten der Leistung in Höhe von 50 Prozent.

Für die Erstellung des Konzeptes der Freiraumplanung entstehenden Kosten gilt folgende Kostenteilung:

-       Stadtspezifische Maßnahmen trägt die Stadt zu 100 Prozent

-       Hochwasserspezifische Maßnahmen werden im Rahmen des Vorteilsausgleichs nach Art. 42 BayWG zu 50 Prozent von der Stadt Erlangen getragen. Die Stadt leistet hierzu Beiträge und Vorschüssen an den Vorhabensträger.

 

 

Planungsvereinbarung Nr. 2:

 

Leistung

Rechnung/ Kostenschätzung

Kosten in €

(netto)

Kosten in €

(brutto)

Freiflächenkonzept

Rechnung vom 05.10.2016

18.205,91

 

21.665,03

Fortschreibung saP

Rechnung vom 13.12.2016

1.638,00

1.949,22

Bauwerksuntersuchung Essenbacher Brücke

Kostenschätzung

40.000,00

47.600,00

Wertgutachten der zu erwerbenden Flächen

Kostenschätzung

30.000,00

35.700,00

 

Summe

89.843,25

106.904,25

 

gerundet

 

107.000,00

 

Die Kosten für die Leistungen belaufen sich vorläufig gemäß Kostenschätzung auf 89.843,25€ netto (gerundet 107.000,00 € brutto).

 

Im Falle einer Kostensteigerung verpflichtet sich die Stadt Erlangen zur anteiligen Erbringung des zusätzlichen Kostenbeitrages, sofern nicht ausnahmsweise die Ursache der Kostensteigerung grob fahrlässig vom Vorhabensträger verursacht worden ist. Sollten im Zuge des Planungsfortschrittes Kostenänderungen von mehr als 30 Prozent absehbar sein, so wird die Stadt vom Vorhabensträger unverzüglich informiert.

 

Planungsvereinbarung Nr.3:

 

Leistung

Kosten (netto)

Kosten (brutto)

Detaillierte Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelsondierungen

150.000,00€

178.500,00€

Tragswerkplanung für Hochwasserschutzanlagen inklusive Statik und hydraulischem Nachweis

47.000,00€

55.930,00€

Wertgutachten für die zu erwerbenden Flächen

30.000,00€

35.700,00€

Vermessung zur Bestimmung der Uferlinie und der Grenzpunkte der Anliegergrundstücke

15.000,00€

17.850,00€

Grunderwerb (5% Nebenkosten; keine MwSt)

717.600,00€

753.480,00€

Beweissicherungsverfahren

45.000,00€

53.550,00€

Besondere Leistungen durch Landschaftsplaner im Zusammenhang mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und dem erstellten Freiflächenkonzept

3.000,00€

3.570,00€

Besondere Leistungen durch Ökologen im Zusammenhang mit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

3.000,00€

3.570,00€

Summe

1.010.600,00€

1.102.150,00€

Summe gerundet

 

1.103.000,00€

 

 

Die Kosten für die Leistungen nach §2 Abs.2 belaufen sich vorläufig gemäß der Kostenschätzung auf ca. 1.010.600,00€ netto. Es ergeben sich inklusive Mehrwertsteuer bzw. Veranschlagung von 5 % Grunderwerbsnebenkosten Kosten in Höhe von 1.103.000,00€ brutto (gerundet).

Im Falle einer Kostensteigerung verpflichtet sich die Stadt Erlangen zur anteiligen Erbringung des zusätzlichen Kostenbeitrages, sofern nicht ausnahmsweise die Ursache der Kostensteigerung grob fahrlässig vom Vorhabensträger verursacht worden ist. Sollten im Zuge des Planungsfortschrittes Kostenänderungen von mehr als 30 Prozent absehbar sein, so wird die Stadt vom Vorhabensträger unverzüglich informiert.

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

x                sind vorhanden auf IvP-Nr. 552.510 „Hochwasserschutz Schwabach“

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       
Anlage 1_Planungsvereinbarung 2 Hochwasserschutz Schwabach
Anlage 2_Planungsvereinbarung 3 Hochwasserschutz Schwabach