Frau Regina Gutberlet wird als stellvertretendes beratendes Mitglied bestellt. l
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Für die nicht mehr zur Verfügung stehende Frau Dannhäuser wird die Berufsberaterin Frau Regina Gutberlet auf Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Fürth, als stellvertretendes beratendes Mitglied vorgeschlagen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bestellung von Regina Gutberlet als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)) und ihre Stellvertreter werden gem. § 4 Abs. 4 der Satzung des Jugendamts der Stadt Erlangen durch Beschluss des Stadtrats bestellt.