Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
Wirtschaftsplan 2019
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i.V.m. § 6 Betriebssatzung
Vorlage
EBE-B/036/2018
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Der Wirtschaftsplan 2019 des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen

hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Einbringung des Wirtschaftsplanes 2019 in den BWA sowie Vorlage im StR gemäß § 3 Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

-      Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2019 im BWA am 18.09.2018

-      Feststellung des Wirtschaftsplanes 2019 im StR am 25.10.2018

Der vorliegende Wirtschaftsplan 2019 des Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der Sitzung des BWA am 18.09.2018 begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2018 festgestellt werden.


Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2019 zu ersehen, wird für das Wirtschaftsjahr 2019 ein bilanzielles Jahresergebnis von 587.700 Euro prognostiziert. Im Einzelnen wird auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2019 verwiesen.

 

 

Im Wirtschaftsjahr 2019 sind Gesamtinvestitionsmaßnahmen i.H.v. 26,601 Mio Euro geplant, welche sich im Wesentlichen wie folgt aufteilen:

 

Abwasserreinigung               6,500 Mio Euro

Abwassersammlung            15,170 Mio Euro

Sonderbauwerke                   4,700 Mio Euro

 

 

Die Einzelmaßnahmen sind dem „Investitionsprogramm 2018-2022“ im Wirtschaftsplan 2019 der Seiten 20 und 21 zu entnehmen und auf den nachfolgenden Seiten näher erläutert und begründet.

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Wirtschaftsplan 2019